Die Regeln auf deutschen Friedhöfen werden härter. Wie der Verband der deutschen Friedhofsverwaltungen (VddFv) heute bekanntgab, dürfen in Zukunft nur noch Menschen, die auf dem Friedhof ordentlich beerdigt sind und über ein bezahltes Grab verfügen, nachts zur Geisterstunde zwischen Mitternacht und 1 Uhr aus dem Grab steigen.
„Viele Hinterbliebene verlängern die Gräber einfach nicht, weil ihnen das zu teuer ist“, so der Verbandssprecher Frank Steiner, „sie rechnen aber ganz selbstverständlich damit, dass ihre geliebten Menschen nach wie vor bei uns vollwertige Bewohner sind – mit allen Rechten. Das können wir uns nicht mehr leisten. In Zukunft gilt: Wer kein bezahltes Grab mehr bei uns hat, der muss zur Geisterstunde daheim bleiben. Ohne Kohle gibt es keine Extra-Knochenwurst mehr! Grabgebührenhinterziehung kann nicht mehr toleriert werden.“
Somit diktiert der schnöde Mammon nun auch die Regeln des mitternächtlichen Totentanzes. Steiner appelliert an die Hinterbliebenen, das Grab rechtzeitig zu verlängern und auch das Geld fristgerecht zu überweisen.
Damit dürfte es auf deutschen Friedhöfen noch enger werden. Daher wird darüber nachgedacht, mehrstöckige Grabsteine zu errichten. In die Luxusausführungen könnten auch passenderweise Paternoster installiert werden, damit es die Toten nicht so weit haben und sie pünktlich um Mitternacht auf der Tanzfläche stehen.