Kurz vor der Weihnachtspause arbeitet die Bundesregierung fieberhaft am Mindestlohn. Über erste Rahmendaten berichtete keinblatt.de im Rahmen der Vorstellung der neuen Ministerriege. Nun wurden weitere Details bekannt. So soll der Mindestlohn von 8,50 Euro tatsächlich am 01.01.2017 flächendeckend eingeführt werden. Aber auch über diesen Stichtag hinaus soll es diverse Ausnahmen geben.
Unternehmen, in denen die Jobs situationsbedingt zusätzliche Pausen bringen, etwa bei Busfahrern, die Wendezeiten an den Endhaltestellen haben, können anzeigen, dass sie die 8,50 Euro nicht stundenweise, sondern pro vollendete 80 Minuten zahlen. Einstein hätte an dieser Zeitdehnung seine helle Freude gehabt. Der Mindestlohn gilt ferner nicht für Überstunden. Unternehmen, die um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, können unbezahlte Überstunden anordnen. Es ist sogar möglich, dem Arbeitnehmer für jede geleistete Überstunde bis zu 0,25 % des üblichen Stundenlohns abzuziehen. Damit sollen die Arbeitenden an die demnächst anstehenden negativen Zinsen aufs Girokonto, Tagesgeld und Sparbuch gewöhnt werden. Diese minimale negative Bezahlung soll die immensen Betriebskosten, die ein Arbeiter verursacht, reduzieren.
Der Mindestlohn gilt außerdem nicht für freie Mitarbeiter – man kann ja einem Unternehmen schließlich nicht verbieten, die Leute zu entlassen und als feste freie Mitarbeiter wieder einzustellen –, nicht für Praktikanten, nicht in der Probezeit, nicht für Mitarbeiter der Bettelmafia und nicht für einfachste Anlernberufe, deren Anlernphase unterhalb von zehn Stunden liegt.
In Berufen, in denen Trinkgelder üblich sind, etwa bei Friseuren und Pizzadiensten, dürfen Unternehmen außerdem bis zu 50 % des Trinkgelds vom Lohn abziehen. Dies soll ihre Lohnmehrausgaben reduzieren. Sozial ist, was Arbeit erhält.
Damit sich auch Führungskräfte mit dem Mindestlohn arrangieren können, gilt für sie auch in Zukunft ein spezieller Mindestlohn. Dabei wird vorgeschrieben, dass Führungskräfte mindestens 20-mal mehr verdienen müssen als in der untersten Lohnklasse.
Trotz überschaubarer Ausnahmen würden die Leute aber meist mehr verdienen als heute, oft sogar oberhalb des Existenzminimums, wird ein Vertrauter von Ministerin Andrea Nahles zitiert.
9 Antworten auf „Mindestlohn kommt 2017 – aber mit seltsamen Ausnahmen wie 80-Minuten-Stunden“
Sorry, für wie doof halten die uns eigentlich? Da soll ein endlich in 4 (in Worten VIER) Jahren ein längst überfälliger Mindest- Stundenlohn festgelegt werden, gleichzeitig wird aber die Definition des Begriffs „Stunde“ neu vorgenommen. Und das Anrechnen von Trinkgeldern auf die Entlohnung der Mitarbeiter führt bei mir persönlich dazu, dass ich keine Trinkgelder mehr zahlen werde. Ein Trinkgeld gebe ich gerne für eine gute Leistung in einem schlecht bezahlten Beruf. Wenn aber der Arbeitgeber mit den Trinkgeldern seine Ausbeutung rechtfertigen möchte, werde ich ab sofort keine Trinkgelder mehr zahlen. Der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter schlecht bezahlt, bringt keine Leistung die ich mit einem Trinkgeld belohnen möchte. Und auf Basis welches Gesetzes können Unternehmen unbezahlte Überstunden anordnen? Wenn diese nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages sind, ist das kompletter Unsinn. Das wäre rechtlich Zwangsarbeit die in Deutschland auch für Unternehmen, die sich nur durch Ausbeutung von Mitarbeitern am Leben erhalten, verboten ist. Was die Führungskräfte angeht, dass Wort „müssen“ sollte durch „maximal dürfen“ ersetzt werden. Wie Wirtschaftshörig ist eigentlich eine Politik die sch Gedanken darüber macht, ob sich gut bezahlte Führungskräfte mit einem Mindestlohn von 8,50 arrangieren können?
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Von der Sklaverei zur Zinswirtschaft
„Du wurdest wie alle in die Sklaverei geboren, und lebst in einem Gefängnis, das du weder anfassen noch riechen kannst. Ein Gefängnis für deinen Verstand.“
Morpheus (Matrix)
Es ergibt sich die nur auf den ersten Blick erstaunliche Tatsache, dass die Ausbeutung im Laufe der Jahrtausende ihrem Wesen nach gänzlich gleich geblieben ist. Es ist grundsätzlich dasselbe, ob in der Vergangenheit der Sklave als Arbeitsmotor infolge seiner persönlichen und daher wirtschaftlichen Unfreiheit unmittelbar für seinen Herrn fronen musste; oder ob im heutigen Privatkapitalismus der Arbeitende vorwiegend infolge des Geld- und Bodenmonopols – also infolge einer unfreien Wirtschaft – nur einen um den Zins verkürzten Arbeitsertrag erhält oder ob schließlich in dem von den Marxisten gepredigten Staatskapitalismus, der sich fälschlich als Sozialismus ausgibt, infolge der Monopolisierung nahezu der gesamten Wirtschaft durch den Staat der Grundsatz der wirtschaftlichen Unfreiheit zur höchsten Potenz erhoben, die Ausbeutung also auf die Spitze getrieben wird, wobei der Zwangsarbeiter zusehen muss, was – nach Befriedigung der Ansprüche der herrschenden Bürokratie und des riesenhaft aufgeblähten Staatsapparates, die begreiflicherweise den Vorrang genießen – zuletzt für ihn übrig bleibt. In allen drei Fällen ist das Ausbeutungsprinzip dasselbe geblieben, bedingt das Monopol die Einschränkung oder gar den Ausschluss der Konkurrenz und damit zugleich die Ausbeutung.
Nur in der Technik der Ausbeutung besteht ein Unterschied.
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War es früher erforderlich, Sklaven, das heißt persönlich unfreie Menschen, zu halten, um sie auszubeuten, so bringt die Zinswirtschaft das Kunststück fertig, den Menschen sämtliche persönlichen und politischen Freiheiten zu gewähren und sie trotzdem auszubeuten. Obgleich Zinsnehmer und Zinszahler (angeblich) rechtlich einander gleichgestellt und ebenbürtig sind, vermag der eine sich die Früchte der Arbeit des anderen anzueignen. Diese legalisierte Ausbeutung beruht, wie gesagt, auf dem Vorhandensein von Monopolen. An die Stelle des Sklavenhalters ist im modernen Rechtsstaat der Zinsbezieher, an die Stelle des Sklaven der Zinszahler getreten. Die Ausbeutung erfolgt nicht mehr unmittelbar durch die Aneignung der Arbeit des Sklaven, sondern mittelbar durch das Monopol. Es ist begreiflich, dass die Sklaverei für die Ausbeuter uninteressant wurde, seitdem man die wirtschaftliche Unfreiheit der Auszubeutenden – diese einzige Voraussetzung einer jeden Ausbeutung – anstatt durch persönliche Freiheitsberaubung durch die Monopole zu erzielen vermochte:
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2013/02/marktgerechtigkeit.html
Die erste vollständige Theorie zur Herstellung absoluter Marktgerechtigkeit wurde bereits im Jahr 1906 veröffentlicht – konnte aber vom „Normalbürger“, der sich gedanklich eben nicht in der Realität, sondern noch immer im „Programm Genesis“ befindet, bis heute nicht verstanden werden:
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2013/11/einfuhrung-in-die-wahrheit.html
…und es ist so, dass die Höhe des Mindestlohns ab 2018 neu verhandelt wird. Dabei ist auch vorgesehen, dass der Mindestlohn reduziert werden darf. Faktisch also gilt der vor der Wahl versprochene „flächendeckende“ Mindestlohn nur für das Jahr 2017. Eine Wahl-Lüge sonders Gleichen. Es wird leicht sein 2018 eine Krise herbei zu reden und so eine Reduzierung des Mindestlohns zu durch zu setzen.
Ein Pizza Fahrer als Nebenjob verdient mit einem gestelltem Auto meist um die 5eu und bekommt pro Stunde nochmal 5eu Trinkgeld im Schnitt. Somit hat er um die 10eu auf die Hand. Mehr als die vergleichbare Innendienstkraft mit 8,50eu (also 6,90 netto). Ist das fair ? Wieso sollte so ein Fahrer jetzt sogar noch 8,50+Trinkgeld bekommen und dann mit etwa 13-14eu auf die hand rumdüsen, also für das doppelte der Küchenkraft ? Damit bewegt er sich im Rahmen von Werksstudenten.
Diesen Leuten also das Trinkgeld als variablen Lohnbestand anzurechnen ist also durchaus fair und überlebenswichtig für den Unternehmer. Denn so hat der Fahrer trotzdem seine Kohle und der Unternehmer wird trotzdem noch belastet da er die Trinkgelder ja sozialversicherungspflichtig macht. Aber Hauptsache immer gleich rumbrüllen..
Ich freue mich schon wenn der gesamte Dienstleistungssektor (Taxis,Gastronoemie,Hotels,Friseure,Sicherheitsdienste und und und)die Preise anhebt( ja das macht er nur weil er böse ist) und die supi Grünwähler sich dann beschweren das in Deutschland ja alles sooo teuer ist und früher alles besser war. naja bis denne
Und die Küchenkraft hat´s „nur“ warm um sich…der Pizzafahrer hat die Torte im Auge, wenn´s sauglatt ist oder schneit wie hulle…nicht nur, weils dann echt mal gefährlich werden kann, die Kunden neigen gerne dazu, IMMER den Fahrer anzublaffen. Ist ja logisch, der steht an der ersten Front. Boah ey, mir gehen echt die Leute auf den Sender, die immer rumnölen, „ist doch nur Autofahren“. Die können gerne mal versuchen, bei dichtem Nebel und eisigen Straßen ein Lächeln im Gesicht zu haben, wenn der Kunde sich beschwert, weils zu lange gedauert hat…sorry, aber für 5 Euro ist der Job im Sommer ja lustig, aber im Winter auch bei gestelltem Auto def. unterbezahlt
@rob
ein Pizzafahrer arbeitet meistens auf 450 Euro Basis. Wenn er jetzt 8,5 Euro Mindestlohn bekommen würde, hiesse es, dass er weniger arbeiten kann, weil die Stunden bis 450 Euro schneller erschöpft sind. Dementsprechend gibt es weniger Trinkgeld, weil weniger Arbeitsstunden. Dazu kommt noch, dass die einen gewissen Prozentsatz vom Umsatz abgeben müssen (3 bis 10%). Man macht also ca. 200 euro monatlich weniger
Als ob der Pizzafahrer nur eine Pizza die Stunde ausliefert und wenn dann würde ich behaupten dass der Lieferservice sich für dieses Unternehmen nicht lohnt. Es ist schon witzig wie hier einige schon beinahe Insolvent beantragen weil Sie 3,50€ mehr bezahlen müssen. Es geht mal gar nicht dass Leute hier vom Trinkgeld reden als sei es etwas womit man fest rechnen kann. Am liebsten hätten diese einen privat Sklaven der umsonst diese scheiß Arbeit macht und die den fetten Gewinn kassieren. Armselig diese Leute arbeitet doch selbst mal für 5€ oder haltet ihr euch für was besseres.
Danke!!