Es gibt Post, die schieben viele gerne vor sich her. Da liegt dann der Brief vom Finanzamt. Keiner macht ihn mit Freude auf, obwohl die Nachrichten auch gut sein können, etwa wenn es eine Steuerrückerstattung gibt. Schlimmer: Die Post bleibt oft nicht nur bis zum nächsten Tag, sondern wochenlang liegen.
Diese Nachlässigkeit der Bürger führt dazu, dass die Effizienz der Finanzämter leidet. Ein erheblicher Teil der Kapazitäten geht für Erinnerungsschreiben und die Ausstellung von Versäumniszuschlägen drauf.
Bundestag beschließt Steuer-Beschleunigungsgesetz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat dieser Untugend den Kampf angesagt. Mit der Mehrheit der Großen Koalition hat der Bundestag heute das Steuer-Beschleunigungsgesetz beschlossen. Einer der zentralen Punkte des Gesetzes ist, dass vorgeschrieben wird, Post vom Finanzamt noch am Eingangstag zu öffnen. Untersuchungen haben ergeben, dass Post mehrere Tage schneller bearbeitet wird, wenn sie sofort geöffnet und ein Blick reingeworfen wird.
Bei Nichtbeachtung sollen empfindliche Bußgelder erhoben werden, bei kleineren Einkommen 140 Euro, bei größeren Einkommen bis zu 1.400 Euro. Natürlich stellt sich die Frage, wie man das kontrollieren will.
„Wir können im Einzelnen nicht direkt überprüfen, aber wenn auf Finanzamtschreiben, es seien noch Unterlagen nachzureichen, verspätet reagiert wird, gehen wir davon aus, dass die Post nicht zeitnah geöffnet worden war“, so Scholz, „dann werden wir den Versäumniszuschlag um das Bußgeld für verspätet geöffnete Post inkrementieren. Sollte der Bürger der Meinung sein, dass er die Post keinesfalls verspätet geöffnet hat, dann kann er uns das gerne mitteilen – und bitteschön einen lückenlosen Nachweis für das zeitnahe Öffnen der Post beilegen.“
Der Bund der Steuerzahler protestiert. Die Bußgelder für verspätet geöffnete Post würden den Verwaltungsaufwand erhöhen, sodass der gewünschte Beschleunigungseffekt nur gering ausfallen werde, so ein Sprecher. In Wirklichkeit wolle man nur höhere Versäumniszuschläge kassieren.