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Familie gibt Labrador-Hündin ab, weil Rauchen nicht mit Tierwohl vereinbar ist. Kinder der Familie sind sehr traurig

Labrador-Hündin und zwei traurige Kinder
Die Kinder sind unendlich traurig. Foto: privat

Familie Keller hat eine weitreichende und schwerwiegende Entscheidung getroffen. Da sowohl Vater Keller als auch Mutter Keller starke Raucher sind, werden sie ihre geliebte Labrador-Hündin Laika abgeben, da der giftige Tabakrauch nicht mit dem Tierwohl zu vereinbaren sei. Die beiden Kinder der Familie Ben (5) und Patricia (4) sind sehr, sehr traurig.

Die im Rauch enthaltenen Stoffe, etwa Kohlenmonoxid, Teer, Stickstoffoxide und Benzol, sind auch für Hunde schädlich. Sie reizen Atemwege und Augen. Die Folge sind Atembeschwerden und tränenden Hundeaugen. Für Hunde besteht bei hoher Passivrauchbelastung neben einer Schwächung des Immunsystems sogar ein erhöhtes Krebsrisiko.

Vater Keller ist Tierfreund und kann es nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren, dass seine liebe Hündin dem Risiko ausgesetzt ist. Schließlich würde gerne und viel geraucht, gerade im Wohnzimmer, im Kinderzimmer beim Spielen mit den Kindern und im Familienauto. Auch würde die Hündin auf das vor einigen Monaten für Mutter Keller angeschaffte Sauerstoffgerät nervös reagieren.

Eine neue rauchfreie Familie ist bereits gefunden. Die Übergabe der Hündin soll nächste Woche stattfinden.

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Drogen Medizin/Gesundheit Unfälle/Unglücke

Unfall! Mentholzigaretten verboten – Raucher aromatisiert selbst und verwechselt Menthol mit Methanol!

Mentholraucher
Rauchen ohne ekeligen Tabakgeschmack, dafür mit frischer Minze. Das kann so ausgehen! Lizenz: Public Domain

Was für eine tragische Verwechslung! Bekanntlich hat die EU Mentholzigaretten verboten, seit dem 20. Mai 2020 sind diese aus dem Handel verschwunden. Damit Raucher nicht auf die geliebten Zigaretten mit Pfefferminzgeschmack verzichten müssen, bleibt für sie im Wesentlichen nur, eine Fabrikzigarette eigenhändig mit dem entsprechenden Aroma zu veredeln.

Das dachte sich zumindest Helmut S. (56) aus Hamburg. Doch Helmut hatte bei seinem Einkauf etwas geschludert und tunkte die Zigarette in Methanol! Eine böse Falle, denn der sehr ähnliche Name bezeichnet giftigen, brennbaren Alkohol. Dieser beschleunigte das Abbrennen der Zigarette, um es noch milde auszudrücken. Das Ergebnis war eine Stichflamme.

Helmut hatte dabei viel Glück und kam mit leichten Verbrennungen im Gesicht und im Genitalbereich davon. Das hätte ganz übel ausgehen können! Daher nicht nachmachen, liebe rauchenden Kinder!

Kleiner Trost: Honorar für die nächste Zigaretten-Warnbildserie

Es war ein Unfall, den Helmut nicht so schnell vergessen wird., der aber ein bisschen versüßt wurde. Denn Helmut wurde für die nächste offizielle Zigaretten-Warnbildserie ausgewählt und erhält nun ein sattes Honorar.

„Nächstes Mal achte ich darauf, das Richtige zu kaufen. Wir Raucher sind ja normalerweise besonders vorsichtige Leute, die Gefahren für Leib und Leben meiden. Aber seltsam, jetzt habe ich gerade im Netz gesucht, aber Methadon finde ich höchstens im Darknet. Was läuft da falsch?“, fragt ein irritierter Helmut.

Vorsicht, nicht nachmachen, auch keine Experimente mit den „richtigen“ Zutaten! Der Unfall zeigt, was passieren kann. Es gilt generell: Manche sind nicht nur so dumm, dass sie rauchen, sondern auch noch zu dumm zum Rauchen! Solche Unfälle können ganz schlimm ausgehen. Prinzipiell so schlimm wie der gewöhnliche Rauchertod, bei dem der Raucher sein Produkt ordnungsgemäß benutzt hat.

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Drogen Finanzen Gesellschaftliches Politik

„Ich bin nicht käuflich, das versichere ich Ihnen. Ihr Philipp Morris … verzeihen Sie … Amthor!“

Philipp Amthor
Philipp Amthor. Bald jüngster Ministerpräsident aller Zeiten nicht trotz, sondern wegen Lobbyismus? Foto: Tobias Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Jungpolitiker Philipp Amthor (CDU) wird als nächster Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern und als übernächster Bundeskanzler gehandelt. Wenn Ersteres klappt, wäre er der jüngste Regierungschef seit Jesus Christus.

Amthor hat viel gelernt und weiß, dass Lobbyismus in der Politik kein Hinderungsgrund ist. Er erklärte gegenüber dem Bundestag, als freier Mitarbeiter für eine US-amerikanische Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig zu sein sowie einen Aufsichtsratsposten bei einer in New York ansässigen Technologiefirma innezuhaben. Letztere entwickelt Künstliche Intelligenz und hält eigenen Angaben zufolge neben Gesichtserkennungssoftware eine KI-Version von Amthor vor, die fast so schlau ist wie der Jungpolitiker selbst. Alles ist so weit gut, würde Amthor nicht knapp 3.000 Aktienoptionen des Unternehmens besitzen und dort auch eine Direktorenstelle ausgeübt haben. Es kommt aber noch heikler: Amthor warb 2018 in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) um politische Unterstützung für das Unternehmen.

Amthor hat inzwischen eingesehen, dass dies ein Fehler gewesen sei. Die Mitarbeit bei diesem Unternehmen habe er beendet. Der Presse gegenüber sagte er: „Ich bin nicht käuflich, das versichere ich Ihnen. Ihr Philipp Morris … verzeihen Sie … Amthor!“

Da die deutsche Politik quer durch alle Parteien von der Tabaklobby dominiert wird, soll es zu diesem letzten verhängnisvollen Satz keinen Untersuchungsausschuss geben. Da hat Philipp aber noch mal Glück gehabt!

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Drogen Politik Szene

„CSU will den Hanf freigeben“ war nur Missverständnis, sie wollen den Hans freigeben!

Cannabis
Lizenz: Public Domain

Da war die Cannabis-Szene vielleicht in Aufregung! Wieder einmal muss man die Worte „Zu früh gefreut“ bemühen. Was war passiert? Es machte die Meldung die Runde, die CSU wolle den Hanf freigeben. Endlich schien die Entkriminalisierung von Hanf in greifbare Nähe zu rücken. Keine müsste mehr Angst vor einer Gefängnisstrafe haben, wenn er mit einem Joint erwischt wird. Auch würde der kriminelle Schwarzmarkt ausgeräuchert, den Drogendealern das Handwerk gelegt. Die Polizei hätte wieder weit mehr Kapazitäten, um sich den eigentlichen Problemen des Landes zu widmen.

Was Hörfehler so alles anrichten können!

Doch dabei handelt es sich um einen Hörfehler. Der CSU-Pressesprecher Marius Hahn hatte in einem Telefongespräch einem Journalisten der Zeitung „Nürnberger Neuesten Nachrichten“ die verhängnisvolle Botschaft überbracht. Es ging in dem Gespräch um diverse Pläne der CSU. Der Journalist traute seinen Ohren nicht, als er eine der Botschaften vernahm. Der Journalist notierte die Worte, die CSU wolle den Hanf freigeben. Diese landeten in einem Kurzartikel. Die Meldung verbreitete sich wie ein Lauffeuer.

Dabei muss man wissen, dass am Telefon wegen des begrenzten Frequenzbereichs „S“ und „F“ praktisch gleich klingen. Tatsächlich will die CSU Hans Kahr freigeben. Dieser soll laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeiner Zeitung Wehrbeauftragter werden, was aber bislang am Widerstand der CSU scheiterte.

Drogenbeauftragte Daniela Ludwig verweist auf Vorgängerin

Die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig stellte inzwischen klar, dass Cannabis nicht freigegeben werde. Dieses Jahr nicht, nächstes Jahr nicht, auch in 100 Jahren nicht, einfach nie, nie, nie! Ludwig führte weiter aus. „Ich halte es wie meine Vorgängerin Marlene Mortler: Cannabis ist zu Recht verboten, weil es eine illegale Droge ist. Und Cannabis ist illegal, weil es verboten ist. Wir können das eine nicht ändern, weil das andere im Weg steht. Umgekehrt gilt das Gleiche.“

Cannabis
Lizenz: Public Domain
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Drogen Medizin/Gesundheit

Erster Coronavirus-Toter in Europa: Raucher gerät in Panik

Raucher
Udo Weizen raucht. Ist er nun in Gefahr? Lizenz: Public Domain

Ein chinesischer Tourist ist in Frankreich am Coronavirus gestorben. Es handelt sich um den ersten Todesfall durch das Coronavirus in Europa. Udo Weizen (47) aus Gelsenkirchen, nach eigener Angabe reiner Genussraucher (Marlboro, die Blauen, 3 Schachteln am Tag),  hat nun extreme Angst. „Das Virus ist hochgefährlich“, sagt Weizen, „ich könnte mich anstecken und daran sterben. Dann habe ich gar nichts mehr. Man wird mich verbrennen und ich werde zu Rauch und Asche. Also zu etwas, mit dem ich derzeit so rein gar nichts zu tun habe.“

Weizen wird immer unruhiger. Beim Aufstehen stolpert er über seinen Sauerstofftank und stürzt. Dabei bleibt er auch noch an seiner Sauerstoffbrille hängen, die er in der Aufregung nicht vollständig entfernt hatte.

Coronavirus
Coronavirus. Lizenz: Public Domain
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Zigarettenautomaten erhalten Bondrucker – Papier ist hochtoxisch, damit es zum Produkt passt

Zigarettenautomat
Auch ein Zigarettenautomat hat ein elektronisches Kassensystem und fällt damit unter die neue Belegausgabepflicht. Lizenz: Public Domain

Die neu eingeführte Bonpflicht (amtlich Belegausgabepflicht) wird konsequent und schrittweise umgesetzt. Bis 1. Juli müssen auch die Zigarettenautomaten umgerüstet werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Verkaufsstellen mit elektronischem Kassensystem unter die Bonpflicht fallen. Dies trifft auf Zigarettenautomaten eindeutig zu, denn schließlich sind diese in der Lage, Bargeld anzunehmen, zu zählen und auch Restgeld herauszugeben. Ebenso kann per Girocard bezahlt werden, die zudem die Altersprüfung durchführt und auch beim Zahlen mit Bargeld als Nachweis der Volljährigkeit dient.

In den nächsten Monaten werden die Zigarettenautomaten mit Bondruckern nachgerüstet bzw. durch neue Modelle ersetzt, die bereits standardmäßig einen Bondrucker an Bord haben.

Um dem Produkt gerecht zu werden, wird das Bonpapier mit einigen hochtoxischen Chemikalien versehen. Dick Rauch, Chef des größten deutschen Automatenaufstellers, bringt es auf den Punkt: „Wir lehnen die Bondrucker zwar ab, aber ein chemikalienfreies Papier, das ökologischen Ansprüchen genügt und sogar recycelt werden kann, passt nun wirklich nicht zum Tod ähhh… ich meine  … todsicher nicht zu Zigaretten. Hier hat die Politik richtig entschieden.“ Im Bonpapier werden unter anderem Arsen, Dioxin, Polonium und TTX enthalten sein, wenngleich einige davon in eher geringen Mengen.

Bonpapier ist gleichzeitig eine Papierhülse zum Selbstdrehen von Zigaretten!

Um einer Vermüllung der Umgebung von Zigarettenautomaten durch auf den Boden geworfene Bons entgegen zu wirken, lassen sich die ausgegebenen Bons zum Selbstdrehen von Zigaretten verwenden. Auch das ist ein Grund, dass das Papier giftig ist. Denn einige toxische Stoffe im Papier entfalten die Giftstoffe im Tabak erst richtig und erzeugen das von den Rauchern gewünschte Produkt, das per se ja gerade keine gesunde Öko-Bio-Körner-Ernährung darstellen soll.

Die Automatenaufsteller haben sich gegen die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit als Selbstdrehpapier ausgesprochen, denn sie wollen ja Zigaretten verkaufen und keine Selbstdreher bedienen. Jeder ausgeworfene Bon bedeutet eine Zigarette weniger, die am Automaten gezogen wird, zumindest dann, wenn alle Kunden auf das Drehen zurückgreifen.

Beobachter rechnen damit, dass die Bons dennoch in großer Stückzahl auf dem Boden landen. Dies hat aber einen gewaltigen Vorteil: Man sieht die auf den Boden geworfenen Kippen vor lauter Bonpapier nicht mehr. Somit löst man ein bestehendes Problem souverän.

Zigarettenkippen
Zigarettenkippen. Lizenz: Public Domain
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Bräuche und Mythen Drogen Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik

Gesetzesänderung: Wer Bier ohne Zusatz „mit Alkohol“ bestellt, erhält in Zukunft alkoholfrei

Wiesn-Bierzelt
Wiesn-Bierzelt. Es ist die letzte Wiesn, bei der man unbeschwert „No a Mass, bittschön“ rufen kann, ohne danach einen  Schock fürs Leben zu erhalten. Foto: uk:Користувач:Gutsul / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf uns Deutsche kommt eine weitere Schikane zu. Einfach eine „Mass“ auf der Wies oder in Lokalen zu bestellen, wird in Zukunft für die meisten nicht mehr zu dem gewünschten Ergebnis führen.

Denn das Bundeskabinett hat sich auf Drängen der neuen Drogenbeauftragten Daniela Ludwig (CSU) auf ein neues Gesetz verständigt, das die Bestellung von Bier in gastronomischen Betrieben auf einen Default von „alkoholfrei“ setzt. Wer also „ein Bier“, „eine Mass“, „ein Helles“ usw. bestellt, muss in Zukunft ein alkoholfreies Bier erhalten. Nur mit dem Zusatz „mit Alkohol“ darf der jeweilige Betrieb ein alkoholhaltiges Bier ausschenken.

Die Bundesregierung will auf diese Weise alkoholbedingte Krankheiten und Straftaten eindämmen.

Ludwig sagte, für die Konsumenten gebe es keine wirklichen Einschränkungen. Wer ein alkoholhaltiges Bier wolle, bekomme auch eines. Damit aber das Gesetz Wirkung zeige, seien strenge Kontrollen mit Testbestellungen geplant, so die Drogenbeauftragte. Wenn der Prüfer ein Bier ohne weitere Angabe bestelle und dann nach dem ersten Schluck den Stoff nicht sofort wieder ausspucke, werde ein empfindliches Bußgeld verhängt. Bei wiederholten Verstößen drohe außerdem ein Entzug der Schanklizenz.

Ein weiterer Plan, dass bei einer Weinbestellung ohne den Zusatz „mit Alkohol“ Traubensaft ausgeschenkt werden muss, ist hingegen vorerst vom Tisch. Die Winzer-Lobby war offenbar zu stark.

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Drogen Politik Verkehr

Wegen Stickoxiden und Feinstaub – Bundesregierung führt Rauchverbote entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten ein

Raucherin
Raucher dürfen sich freuen, sie tragen nun zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Orten bei, da sie dort nicht mehr rauchen dürfen. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Zur Luftverbesserung an stark belasteten Straßen hat die Bundesregierung heute ein zusätzliches Paket geschnürt.

Da der Rauch von Zigarettenrauch nachweislich nicht unerhebliche Mengen an Stickoxiden und Feinstaub freisetzt, gilt ab 01. Januar 2019 auf allen Straßen mit Dieselfahrverbot auch ein striktes Rauchverbot. Das betrifft Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse, auch neuartige Tabakerhitzer. Nur E-Zigaretten sind vom Verbot ausgenommen.

Rauchverbot gilt im Abstand von 200 Metern entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten

Das Verbot gilt dabei nicht nur auf der Fahrbahn (und damit auch im Auto), sondern auch auf begleitenden Fußwegen und anderen Bereichen im Abstand von bis zu 200 Metern im rechten Winkel von der äußeren Fahrbahngrenze gemessen. Prinzipiell besteht auch in Wohnungen, die in diesem Bereich liegen, Rauchverbot, aber Raucher müssen offenbar vorerst nicht mit Kontrollen und Bußgeldern rechnen. Auf Balkonen und Terrassen sollten sich Raucher aber natürlich nicht mehr blicken lassen, zumindest nicht rauchend.

Die Maßnahmen werden wegen der nicht zu unterschätzenden Gesundheitsgefahr sicherlich nicht übertrieben. Prof. Dieter Köhler, Lungenspezialist, zeitweise Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und bis 2013 ärztlicher Direktor des Fachkrankenhauses Kloster Grafschaft, sagte: „Zigarettenrauch hat millionenfach mehr Feinstaub als die Luft an Hauptverkehrsstraßen.“ (Quelle: Westfalenpost)

Baden-Württembergs Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte dazu: „Eine Zigarette setzt mehr Feinstaub frei als ein Dieselbetrieb ohne Katalysator bei einer Stunde Laufzeit.“ (Quelle: Ärzteblatt)

Die Bundesregierung hofft, dass in Zukunft endlich die Grenzwerte für Stickoxiden und Feinstaub eingehalten werden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte: „Die Gesundheit ist die höchste Glut … ähhh … das höchste Gut, das wir haben. Die Tabakindustrie möge mir daher diesen Schritt verzeihen. Ich möchte aber klar sagen, im Abstand von mehr als 200 Metern von einer betroffenen Straße bleibt das Rauchen erlaubt – es sei denn, Sie rutschen dann da draußen in den Bereich einer umliegenden Straße mit Diesel-Fahrverbot hinein, versteht sich. Da muss man halt aufpassen!“

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Bräuche und Mythen Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Zu viel Glühphosat enthalten – EU verbietet Glühwein ab 2020

Glühwein
Das wird es ab 2020 nicht mehr geben: Glühwein-Stand auf einem Weihnachtsmarkt. Foto: U.S. Air Force photo by Airman 1st Class Caleb Pierce / Lizenz: Public Domain

Schock nicht nur für Weihnachtsmarktbesucher! Die EU hat beschlossen, dass ab kommendem Jahr kein Glühwein mehr angeboten werden darf. Der Grund: Wegen des hohen Glühphosat-Anteils bestünden eine hohe Gesundheitsgefahr, gab ein Sprecher des EU-Gesundheitskommissariats bekannt. Ab dem 01.01.2020 ist der Glühweinausschank verboten, ebenso müssen alle Glühwein-Fertigerzeugnisse aus dem Handel genommen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder.

Glyphosat darf dagegen bleiben

Der Verband der Glühweinproduzenten protestiert scharf. Der Unkrautvernichter Glyphosat sei eben von der EU für fünf weitere Jahre zugelassen worden, so der Sprecher John Weinberg, obwohl dieser im Verdacht stehe, krebserregend zu sein. Das bedeute, man dürfe Glyphosat weiter für den Anbau von Weintrauben verwenden, aber den dann produzierten Wein nicht mehr verwenden, um daraus Glühwein herzustellen. Das sei eine nicht nachvollziehbare Doppelmoral. Die Glyphosat-Lobby habe sich durchgesetzt, führt der Verbandssprecher aus, aber die Lobby der Glühweinmanufaktur sei offenbar nicht stark genug. „Die EU-Apparatschiks sind die größten Spaßbremsen. Die haben wohl noch nie einen Christkindlmarkt besucht, weil sie nur an ihren Verordnungen und Richtlinien basteln. Oder die wissen gar nicht, was sie da beschließen“, schimpft der Sprecher.

Christkindlmarkt-Standinhaberin Christl Süß ist traurig. Sie schenkt an ihrem „Standl“ in München nicht nur Glühwein aus, sondern hat passend dazu auch leckere Glühbirnen im Angebot. „Wenn es ganz deppert läuft, dann werden die eines Tages auch noch von der EU verboten“, so Süß.

Döner auch weiterhin legal

Auch die Döner-Lobby hat nur ein blaues Auge bekommen. Kurzzeitig sah es so aus, als würde die EU den beliebten Drehspieß wegen zu hoher Phosphate-Anteile verbieten. Doch auch hier konnten sich die Lobbys durchsetzen, der Döner darf erst einmal bleiben.

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Drogen Politik

Neuer Schock für Raucher: Alle Zigarettenautomaten werden in Hundekot-Tütenspender umgebaut

Zigarettenautomat
Da kommen bald Tüten raus. Nein, keine Joints, sondern Tüten zur Hundekot-Entsorgung. Lizenz: Public Domain

Es dürfte für die Raucher ein riesiger Schock sein. Wie keinblatt.de heute aus gut informierten Kreisen erfuhr, werden Zigarettenautomaten nach der Bundestagswahl verboten und in Hundekot-Tütenspender umfunktioniert.

Nun ist ja seit Längerem bekannt, dass die Zigarettenautomaten seit Einführung der Warnbilder nicht mehr legal sind. Denn die Warnbilder dürfen laut Gesetz beim In-Verkehr-Bringen nicht verdeckt sein. Da die Warnbilder bei den Zigarettenautomaten nicht zu sehen sind, dürfen die Automaten in der gegenwärtigen Form nicht weiterbetrieben werden.

Warnaufkleber auf den Automaten erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben

Zwar werden derzeit die Automaten mit exemplarischen Warnaufklebern versehen. Doch dies ist nur eine vorübergehende Maßnahme, um den Schein zu wahren. Denn die Regierungsparteien wollen die Raucher nicht verärgern, sie sind auf deren Stimmen angewiesen.

Natürlich erfüllen solche Beispielaufkleber nicht die gesetzlichen Vorgaben, da ja auf diese Weise nur ein einzelnes Warnbild gezeigt wird, tatsächlich in einem Gerät viele Marken verkauft werden. Für jede Zigarettenmarke muss laut Gesetz ein entsprechendes Warnbild sichtbar sein. Somit wird klar, dass die Automaten nicht mehr zu retten sind.

Ein Deal bewahrt die Automatenaufsteller vor Strafzahlungen in Millionenhöhe

Daher müssen die Automaten noch im Herbst außer Betrieb genommen werden. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Automatenaufstellern Strafzahlungen in Millionenhöhe aufbrummen. Doch nach intensiven Verhandlungen hat man eine andere Lösung gefunden.

Den Automatenaufstellern werden die Strafgelder erlassen, im Gegenzug verpflichten sie sich, die Geräte in Hundekot-Tütenspender umzubauen. Die Idee stammt aus dem Umweltministerium, das in Sorge ist, weil die Städte mehr und mehr im Hundekot ersticken. Entsprechend zeigte man sich nun hochzufrieden, dass es zu einer entsprechenden Einigung gekommen ist.

Zigaretten stinken und verpesten die Umwelt, Hundekot ebenso

Ein Mitarbeiter des Umweltministeriums, der vor Schließung der Wahllokale nicht genannt werden darf, sieht hier einen doppelten Nutzen:

Endlich verschwinden die Automaten, mit denen wir nie besonders zufrieden waren. Denn deren Jugendschutz konnte relativ einfach umgangen werden. Und wir unternehmen etwas gegen den Hundedreck. Also gleich zwei Dinge mit nur einer Einigung, das gab es selten. Und wir sehen auch eine thematische Verwandtschaft: Zigaretten stinken und verpesten die Umwelt, Hundekot ebenso. Wir senken die Überall-rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit des einen Problems, der Zigaretten, und unternehmen etwas gegen ein anderes Übel. Denn es gibt bislang viel zu wenig Hundekot-Tütenspender. Das wird sich nun ändern.

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Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Kann’s leer – Martin Schulz trinkt stets auf Ex (seine sieben geheimsten Geheimnisse)

Martin Schulz
Er wird ein guter Kanzlehrer, denn er will den Deutschen in seiner Regierungszeit viel vermitteln: Martin Schulz (SPD). Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Inzwischen ist der Bundestagswahlkampf in der heißen Phase angekommen. Wir treffen Martin Schulz (SPD). „Lieber Herr Schulz …“, begrüßen wir ihn. „Einspruch!“, sagt Schulz, „Bitte bezeichnen Sie mich nur als das, das ich bin. Ich bin der nächste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.“

„Lieber Herr nächster Bundeskanzler, verraten Sie uns doch einmal Ihre zehn intimsten Geheimnisse“, fordern wir ihn auf. Martin Schulz sagt: Da muss ich mich erst ein wenig leeren, Sie verstehen, der Stress. Aber nun, gut Hmmm, mir fallen da ein paar Dinge ein!

  1. Ich trinke meistens auf Ex. Natürlich nur mein Mineralwasser, denn ich trinke ja schon lange nicht mehr.
  2. Ich habe an meinem Dienstwagen und auch an all meinen anderen Autos Sorglosreifen. Nach einem Reifenplatzer kann ich mit leeren Reifen weiterfahren, ich muss ja zur nächsten Wahlkampfveranstaltung, ich werde ja Kanzler.
  3. Im Sommer gehe ich immer Bergsteigen, im Übrigen ohne Sauerstoff!
  4. Ich leere immer meine Blase komplett, das beugt einer unangenehmen Blasenentzündung vor!
  5. Bevor der Müll bei mir in Würselen geleert wird, drücke ich ihn noch mal gescheit zusammen. Das ist ab einem bestimmten Grad nicht mehr ganz legal, spart aber Müllgebühren!
  6. Ich leere immer meinen Browser-Verlauf, wenn ich fertig bin. Nicht, dass noch jemand darauf kommt, auf welchen Schweinkramseiten (CDU oder so) ich mich herumtreibe!
  7. Wenn mir niemand zuschaut, lecke ich immer die Teller leer. Lecker, daher heißt es ja „lecken“. Auch bei den Wohnwagenfahrern ist ja alles immer „lecker“.

Am Ende stellen wir Martin Schulz noch eine Frage. „Welche Lehren ziehen Sie aus dem bisherigen Wahlkampf, lieber Herr nächster Bundeskanzler?“

Martin Schulz: „Die Depeschen, ähhh, ich meine, die Deutschen, sind sehr anspruchsvoll. Da hole ich erst 100 Prozent, und als Dank soll ich auch noch Inhalte liefern. Inhalte? Geht’s noch? Soziale Gerechtigkeit, Weiter-so, analog dazu ein wenig Digitalisierung, das sollte erst einmal reichen. Uns geht’s ab diesem Herbst gut. Schulz wählen, damit es so bleibt!“

„Lieber Herr nächster Bundeskanzler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!“

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Neuerung auf der Wiesn 2017: Gäste müssen Kellnergasse bilden

Wiesn-Bierzelt
Wiesn-Bierzelt. Eine äußerst sinnvolle Neuerung verspricht noch mehr Gaudi! Foto: uk:Користувач:Gutsul / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf der Wiesn 2017 wird eine wichtige Änderung eingeführt. Wiesn-Chef Josef Schmid verkündete heute bei der Vorstellung der Wiesn-Neuheiten, dass die Wiesn-Besucher in den Festzelten ab sofort analog zur Autobahn-Rettungsgasse eine sogenannte Kellnergasse bilden müssten. Damit sollen die Bier- und Essenslieferungen beschleunigt und Wartezeiten reduziert werden. Davon profitierten alle, so Schmid, der noch mehr Gaudi auf der Wiesn verspricht. Die Kellnergasse in den Gängen muss dabei so breit sein, dass zwei vollgeladene Wiesn-Bedienungen aneinander vorbeikommen. Das entspricht 1,50 Metern. Die Rettungsgasse muss dabei auf der Seite der Gänge gebildet werden, an der der Zugang zu den Tischen erfolgt. Sind beidseitig Zugänge vorhanden, muss die Rettungsgasse in der Mitte verlaufen.

Wiesn-Besuchern ist es strengstens verboten, sich in den Kellnergassen aufzuhalten. Zuwiderhandlungen werden damit sanktioniert, dass Kellnergassen-Blockierer statt der heiß ersehnten echten Maß Bier alkoholfreies Bier erhalten.

Auf Rückfrage sagte Schmid, dass die Kellnergassen auch nicht von Notärzten benutzt werden dürften. Verletzte Besucher und Bierleichen würden wie auch in den Vorjahren nach Betriebsschluss von der Reinigungstruppe aus dem Zelt entsorgt.

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TPD3 – EU will private positive Äußerungen über das Rauchen unter Strafe stellen

Raucherin
Lizenz: Public Domain

Mit der kommenden EU-Tabakrichtlinie TPD3 kommen neue Einschränkungen auf Raucher zu. In Zukunft soll die Tabakwerbung noch weiter zurückgedrängt werden. Dabei soll es verboten werden, sich positiv über das Rauchen zu äußern. Das betrifft Zeitungsartikel, Filme, aber auch private Äußerungen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte heute vor versammelter Presse: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Im Kampf gegen den blauen Dunst sind wir nach intensiven Beratungen und Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tabakwerbung noch weitere zurückgedrängt werden muss. Daher werden wir positive Äußerungen über das Rauchen in Zukunft unter Strafe stellen. Das gilt für alle Bereiche: Zeitungsartikel, Filme und auch private Äußerungen.“

Bedenken vor totaler Überwachung zerstreut Andriukaitis: „Wir wollen keinen Spitzelstaat. Es muss also niemand befürchten, dass er verurteilt wird, weil er in einem Gespräch unter Freunden das Rauchen positiv dargestellt hat. Aber wer z.B. auf Facebook oder Twitter positive Worte über das Rauchen verliert, der hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Verboten ist es in Zukunft, Äußerungen zu machen, dass man gerne rauche. Ebenso wenig dürfen bestimmte Tabakprodukte empfohlen werden oder gar jemand aufgefordert werden, das Rauchen anzufangen. Zu unerlaubten Äußerungen zählt auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, etwa, dass Rauchen nicht so schädlich sei, wie es allgemein angenommen werde. Die Regelung gilt auch für neuartige Tabakprodukte, etwa E-Zigaretten.“

Literatur- und Filmfans müssen keine Sorgen haben. Denn bestehende Bücher, Zeitungsartikel und Filme sind von dem Verbot nicht betroffen. Andriukaitis meint dazu: „Wir müssen es ja nicht übertreiben. Für noch strengere Richtlinien bleibt ja immer noch die übernächste EU-Tabakrichtlinie TPD4.“

Die TPD3 soll bis Herbst im EU-Parlament verabschiedet werden. Danach müssen es die EU-Staaten bis 2019 in nationales Recht umsetzen.

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Zigarettenautomaten ab 2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen zulässig

Autobahn-Mittelstreifen
Autobahn-Mittelstreifen: In Deutschland gibt es viele Autobahnen und damit noch ausreichend Standorte für Zigarettenautomaten. Die Automatenwirtschaft soll sich nicht so haben! Foto: Oliver Charles / Lizenz: CC BY-SA 2.5

Mit dem bereits vom Bundeskabinett gebilligten Gesetz zur „Einschränkung von Werbung für Tabakerzeugnisse“, das von 2022 bis 2024 Plakatwerbung für Tabak, neuartige Tabakerhitzer und E-Zigaretten stufenweise verbietet und zudem Kinowerbung weiter einschränkt, kämpft die Bundesregierung eher halbherzig gegen tödliche Tabakdrogen. Denn das Verbot für Tabak-Außenwerbung greift erst ab dem 01.01.2022, das für neuartige Tabakerhitzer erst ab dem 01.01.2023 und das für E-Zigaretten erst ab dem 01.01.2024. Auch Kinowerbung ist in Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, weiterhin zulässig. Tabakwerbung vor und in Verkaufsstellen bleibt sogar uneingeschränkt erlaubt – und Deutschland ist ja eine fast durchgehende Tabakverkaufsstelle (Supermärkte, Schreibwarenläden, Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen …). Auch bleiben Zigarettenautomaten prinzipiell erlaubt, immerhin gibt es es bei diesen nun einige Einschränkungen.

Automaten müssen zudem mit schwarzem Tuch verhängt werden

So dürfen Zigarettenautomaten ab dem 01.01.2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen aufgestellt werden. Ferner müssen die Automaten mit einem schweren schwarzen Tuch verhängt werden, damit die Werbewirkung reduziert wird. Der Kunde muss unter das Tuch schlüpfen, um seine Zigaretten zu ziehen. Das Tuch muss gegen Vandalismus geschützt werden. Es muss unter anderem schwer entflammbar und undurchsichtig sein, es darf auch nicht so einfach zerschneidbar sein.

Tabakhändler begrüßen zumindest die neue Automatenregelung, dürfen sie doch erwarten, dass aufgrund der reduzierten Automaten-Standorte und anderer Einschränkungen Zigaretten vermehrt im Laden gekauft werden. Dennoch wollen kreative Händler als besonderen Service Taschenlampen ins Sortiment aufnehmen, um Kunden den Kauf am Automaten zu erleichtern, schließlich haben Läden auch mal geschlossen.

Zigarettenautomat
Zigarettenautomat. Lizenz: Public Domain
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Nur noch Urnengräber für Raucher – Erdbestattung wegen Schadstoffbelastung verboten

Erdbestattung
Erdbestattung ist ab sofort Nichtrauchern vorbehalten. Foto: Alexander Z. / Lizenz: CC BY-SA 3.0

In Deutschland tritt am 1. August eine neue Friedhofsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für Raucher nur noch eine Feuerbestattung zulässig. Erdbestattungen sind dann wegen zu hoher Schadstoffbelastung der Leichname verboten. Denn das Grundwasser wird bei der Verwesung einfach zu stark belastet.

Raucher dürfen außerdem nur noch in beständigen Urnen, die sich nicht auflösen und die auch nicht verwittern, bestattet werden. Das Verstreuen der Asche von Rauchern wird verboten. Bereits 2016 wies die „Welt“ auf Belastungen des Grundwassers durch Leichname, aber auch durch Totenasche hin.

Aufwändigere Filtersysteme für Raucher in Krematorien

Ebenso werden die Krematoriumsverordnung verschärft und bei der Feuerbestattung von Rauchern aufwändigere Filtersysteme vorgeschrieben.

Um zu dokumentieren, ob ein Verstorbener Raucher war, wird das neue Kästchen „Raucher“ auf dem Totenschein eingeführt, das im Fall der Fälle vom Arzt, der den Dahingeschiedenen meist gut kennt, anzukreuzen ist. Als Raucher gilt auch, wenn der Tote als Bedienung in einem Lokal gearbeitet hat oder mit einem starken Raucher zusammengelebt hat. Im Zweifelsfall ist nach dem Zustand der Leiche zu entscheiden.

Bestatter dürfen bei Rauchern wegen des höheren Aufwands ab sofort höhere Gebühren verlangen, das verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es auf Nachfrage beim Umweltbundesamt.

Sollte der Anteil der weiblichen Raucher stark ansteigen, könnten die Kapazitäten für die Einäscherung überschritten werden. Eine Zwischenlagerung der kontaminierten Leichen in Gorleben wurde bereits angedacht. Als Endlager ist das freilich zu unsicher.

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Drogen Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit

Lungenkrebs von Bedienung in Raucherkneipe als Beruchskrankheit anerkannt

Zigarettenrauch
Zigarettenrauch ist auch für Menschen gefährlich, die nicht aktiv rauchen. Oft sogar tödlich. Lizenz: Public Domain

Noch immer darf in Deutschland in 13 von 16 Bundesländern in der Gastronomie gequalmt werden. Emilie G. aus Berlin arbeitete über 30 Jahre als Bedienung in einer Raucherkneipe. Nun ist sie an Lungenkrebs erkrankt. Immerhin hat sie es jetzt geschafft, vor Gericht ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Ein Novum in Deutschland, das durch die Tabaklobby dominiert wird. Das Berliner Sozialgericht bezeichnete die Frau als mittelstarke Raucherin, obwohl sie nie in ihrem Leben eine Zigarette zwischen den Lippen hatte. Die Gutachter schlossen Belastungen durch Asbest oder Radon als Ursache für ihre Erkrankung aus. Denn in ihrem Wohnumfeld konnten keine solchen Stoffe in kritischer Dosis nachgewiesen werden. Somit komme nur das unfreiwillige Einatmen des toxischen, krebserregenden Rauchs infrage, so das Gericht. Die Frau wird allerdings nicht besonders viel von ihrem Erfolg haben, ihre Ärzte geben ihr nur noch wenige Monate zu leben.

Das Gericht ließ erkennen, dass sich in Zukunft auch andere Geschädigte Hoffnung machen können, dass Erkrankungen durch Passivrauchen als Beruchskrankheit anerkannt werden. Gerade Mitarbeiter in Berufen mit besonders hohem Raucheranteil, etwa Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen, könnten davon profitieren.

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Drogendealer müssen Kunden in Zukunft vor Gefahren des Drogenkonsums warnen

Heroinsüchtiger
Inzwischen verstorbener Heroinsüchtiger. Foto: Philipp von Ostau / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Endlich einmal geht die Politik nicht nur gegen die Drogen Alkohol und Tabak vor, sondern intensiviert auch die Bemühungen gegen illegale Drogen.

Drogendealer, die illegale Drogen anbieten wie Cannabis, Heroin, Kokain, Speed oder Crystal Meth, müssen ihre Kunden in Zukunft vor den Gefahren des Drogenkonsums warnen. Das regelt eine neue Vollzugsanordnung der Bundesregierung, die ab 1. Mai 2020 gültig ist.

Dabei müssen illegale Drogendealer Konsumenten über die suchtauslösende Wirkung, gesundheitliche Gefahren und die potenzielle mortale Wirkung aufklären. Erstkonsumenten müssen sie die Broschüre „Drogen – reden wir darüber (Ausgabe für Konsumenten)“ des Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Bestimmte Attribute werden verboten – und eine Mindestabgabemenge eingeführt

Illegale Drogendealer dürfen ihre illegale Ware nicht mehr mit Eigenschaften wie „light“, „leicht“, „mild“, „belebend“, „stimulierend“ oder „besonders rein“ anpreisen. Alle Regeln finden sich in der Broschüre „Drogen – reden wir darüber (Ausgabe für Dealer)“. Auch werden ähnlich wie bei Zigaretten (20 Stück pro Packung vorgeschrieben) Mindestabgabemengen eingeführt, was das Ausprobieren aus Neugier unattraktiver machen soll. Ab dem 01.01.2023 wird es auch dann nicht mehr zulässig sein, Proben zu verschenken, wodurch das Anfixen erschwert werden soll.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) will durch diese Maßnahmen die Anzahl der Drogensüchtigen und Drogentoten merklich reduzieren. Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 1.000 Menschen durch illegale Drogen. Die Zahl steigt Jahr für Jahr an. Dazu kommen in Deutschland noch einmal jährlich 110.000 Tote durch Nikotinmissbrauch und 75.000 Alkoholtote.

Illegale Drogendealer, die sich nicht an die neue Verordnung halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

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Rauchverbot im Wald ab 1. März gilt ab sofort auch in Parks – überall, wo Bäume stehen

Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Bäumen. Auch das gilt in Zukunft als Wald, was nach der neuen Regelung Rauchverbot von März bis Oktober bedeutet. Foto: Ichneumon / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Rauchen im Wald ist in Deutschland bekanntlich vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Die Brandgefahr ist einfach zu hoch.

Ab diesem Jahr gibt es eine Änderung. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wird das Rauchverbot auf alle öffentlichen Flächen ausgedehnt, auf denen sich Bäume mit mindestens 2,50 Metern Höhe finden. Das sind in erster Linie Parks, aber auch Fußgängerzonen und dergleichen, in denen Bäume mit dieser Mindesthöhe stehen. Die Maßnahme wird damit begründet, dass es auch in Parks bei lang anhaltender Trockenheit immer wieder zu Bränden durch achtlos weggeworfene Kippen komme. Offenbar wollte man eine Ausdehnung auf alle öffentlichen Orte, was aber aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Mit einem Kniff kam man dem Ziel aber nahe. Dazu fasste man die Definition eines Waldes einfach großzügiger.

Damit Zweifelsfälle ausgeschlossen werden, werden die Kommunen in den nächsten Wochen an betroffenen Orten wie Parks, Fußgängerzonen und Plätzen Schilder aufstellen, die auf das Rauchverbot hinweisen. Bis zum 1. Juli haben Raucher noch eine Gnadenfrist. Ihnen droht im Falle des Erwischtwerdens zunächst nur eine Ermahnung. Danach müssen Raucher mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn an trotz ausgewiesenem Rauchverbot auf ihre Kippe nicht verzichten.

Einige Städte und Gemeinden haben bereits angekündigt, in bislang baumlosen Fußgängerzonen entsprechende Gewächse anzupflanzen, um ein Rauchverbot ausweisen zu können. Für den Anfang könnte auch ein provisorisch aufgestellter Kübel mit 2,50-Meter-Baum ausreichen. In der bayerischen Kleinstadt Sulwiesmoos hat Bürgermeister Sepp Krautmoser, ein bekennender Raucher, bereits angekündigt, den einzigen Baum in der Fußgängerzone zu fällen. Er habe die Volkserziehung der Pharmaindustrie und Gesundheitsfanatiker satt. Im Herzen seines schönen Ortes dürfe man auch im Sommer weiter rauchen.

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Warum kaum Raucher trotz Neujahresvorsatz den Ausstieg schaffen – Tabakindustrie mischt Silvester extra Stoffe bei

Die Tabakindustrie hat Angst vor den „Ich will das Rauchen aufgeben“-Neujahresvorsätzen und mischt daher Zigaretten, von denen auszugehen ist, dass sie um die Jahreswende herum konsumiert werden, weitere Zusatzstoffe bei, die den Rauchstopp drastisch erschweren. Das enthüllt ein Aussteiger eines Tabakriesen, der sich der keinblatt.de-Redaktion anvertraut hat.

Raucher
Das Rauchen-Aufhören ist im neuen Jahr besonders schwer. Nun wissen wir, warum. Lizenz: Public Domain

Es ist alte Tradition, an Silvester gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen. Ein leidiges Thema ist das Rauchen. Ein erheblicher Teil der Raucher nimmt sich fest vor, im neuen Jahr mit dem Rauchen aufzuhören. Doch kaum einer schafft es.

Nun endlich ist geklärt, warum der dauerhafte Rauchstopp nicht gelingt. Ein Aussteiger aus dem Management eines Tabakriesen hat sich der keinblatt.de-Redaktion anvertraut. Er gibt sich als Helmut aus. Seinen richtigen Namen dürfen wir nicht nennen, auch das Unternehmen nicht. Helmut erklärt, Nikotin und eine ganze Reihe an Zusatzstoffen machten die Abstinenz ohnehin schwer, aber grundsätzlich sei sie möglich. Vor den Neujahresvorsätzen habe die Tabakindustrie daher Angst.

So ginge der Zigarettenverkauf die ersten Januartage auch erheblich zurück. Aber dann steigt er wieder an. Die Leute halten nicht durch und fangen wieder mit dem Qualmen an, berichtet Helmut.

Um die Jahreswende herum kommt eine andere Tabak-Rezeptur zum Einsatz

Nun verrät Helmut das Geheimnis: Die Zigaretten der meisten Tabakunternehmen, die um Silvester und Neujahr verraucht werden, sind nicht dieselben wie im Rest des Jahres. Zwar ist es logistisch schwierig, Zigaretten so zu produzieren und auszuliefern, dass sie um Neujahr herum geraucht werden. Schließlich kann man Zigaretten längere Zeit aufbewahren. Dennoch sorgt eine aufwändige Logistik dafür, dass das, was um die Jahreswende herum konsumiert wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine etwas andere Rezeptur aufweist, nennen wir diese veränderten Glimmstängel einfach Neujahreszigaretten. Mit dieser Strategie kriegt die Tabakindustrie die meisten Raucher. Das zynische Ziel sei, dem Raucher über die schwierige Zeit zu helfen, in der er abstinent werden und bleiben will, so Helmut. Das Über-die-schwierige-Zeit-Helfen sei natürlich so gemeint, dass der Rauchstopp nicht lange anhalte und sich der Raucher dann wieder mit einem Kick belohne und weiter konsumiere bis zum nächsten Jahr.

Warum gibt es diese „Neujahreszigaretten“ nicht das ganze Jahr?

Warum aber werden diese speziellen Zusatzstoffe nicht immer beigemischt, wollen wir wissen. Helmut klärt auf, das habe einen einfachen Grund. Es würde ein Gewohnheitseffekt eintreten und die Wirkung verpuffen. Daher solle der Raucher nur zeitweilig damit versorgt werden, nämlich dann, wenn er diese „Hilfe“ am dringendsten brauche. Das Suchtgedächntnis hat dann die spezielle Neujahres-Rezeptur ein Jahr später längst wieder vergessen und das ganze Spiel beginne wieder von vorne.

Warum mit dem Rauchen aufhören? Es gibt viele Gründe für einen dauerhaften Rauchstopp. Es ist teuer, stinkt, macht krank, tötet und belästigt und schädigt andere. Viele, die es mit dem Qualmen nicht lassen können, entwickeln sogar ein Raucherbein. Der Redakteur kann berichten, dass sein Nachbar nun auch eines hat. Es ist aus Carbon.

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Verstärkte Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten kommt zu spät: Glühweinumsatz wird wohl weit unter Vorjahr liegen

Glühwein
Glühwein-Stand auf einem Weihnachtsmarkt. Foto: U.S. Air Force photo by Airman 1st Class Caleb Pierce / Lizenz: Public Domain

Die verstärkte Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten nach dem Terroranschlag in Berlin kommt zu spät. Der Glühweinumsatz wird dieses Jahr wohl weit unter dem des Vorjahres zurückblieben. Morgen sollen zwar noch einmal zusätzliche Beamte losgeschickt werden, aber es wird nicht mehr reichen.