Jan (29) ist ein höflicher Mensch. Er versucht, immer sofort ans Telefon zu gehen, und ruft für den Fall, dass es ihm nicht gelingt, alle Anrufer möglichst zeitnah zurück. Auch bei Telefonwerbung und Telefon-Scamming legt Jan nicht einfach auf, sondern diskutiert mit den Werbenden und mit den Betrügern. Wichtig ist ihm, immer höflich zu sein und sich auch mit freundlichen Worten zu verabschieden.
Beim Zurückrufen macht Jan keine Kompromisse. Auch bei Anrufern mit der Kennung „Unbekannt“ ist Jan konsequent. Er ruft sie zurück. Die Nummer ermittelt er durch die sogenannte Buchstabentastatur, die auf fast allen Telefonen und Smartphones sogar aufgedruckt ist. So kann er den Buchstaben U-N-B-E-K-A-N-N-T eindeutig Ziffern zuordnen.
Jan ist politisch korrekt und kämpft entsprechend gegen Rassismus, Diskriminierung und Rufnummerunterdrückung.
Gute Nachrichten für Menschen, die aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche austreten wollen oder in den letzten zwei Jahren ausgetreten sind: Sie haben Anspruch auf Rückerstattung der gesamten entrichteten Kirchensteuer.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Die Kirchen müssen das Geld sogar zu den üblichen Festgeldkonditionen verzinst zurückzahlen.
Die Karlsruher Richter begründen ihr Entscheidung damit, dass die Kirchen ein Produkt mit einer Schlecht- bzw. Nichtleistung offerierten. Kirchenmitglieder, die heute wegen des jahrzehntelangen Missbräuche austräten, wären niemals Mitglieder geblieben oder niemals in die Kirche eingetreten, hätten sie seinerzeit Kenntnis davon gehabt.
Die Qualität des eigentlichen Produkts, das ewiges Leben sowie eine posthume Bestrafung für Sünder verheißt, die zu Lebzeiten nicht sanktioniert werden konnten, spielte bei dem Urteil keine Rolle, denn es findet sich dazu nichts in der Urteilsbegründung.
Kirchen sind erwartungsgemäß wenig begeistert
Die Kirchen haben das Urteil verärgert aufgenommen. Bischof Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagte vor Pressevertretern: „Wir müssen das durchrechnen. Im schlimmsten Fall müssen wir zur Rückzahlung sogar einen Teil unserer Goldreserven, die Bundeslade sowie den Heiligen Gral verkaufen.“
Die Evangelische Kirche, die ein vergleichbares Produkt anbietet, das ohne Papsttum, Heilige und Gnome auskommt und ein bisschen moderner ist, stößt vergleichbare Töne ins Horn: Die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, meint: „Den Missbrauchsskandal ist zwar eine sehr hässliche Angelegenheit. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass dafür ausschließlich der Teufel verantwortlich ist, auch übrigens für die verschleppte Aufarbeitung. Wir bieten aber als Produkt den lieben Gott an. Für den von ihm selbst erschaffenen Gegenspieler können weder er noch wir Verantwortung übernehmen. Ich plädiere daher dafür, stattdessen satanische Kreise zu bestrafen.“
Inzwischen wurde Donald Trump wegen sexuellem Missbrauchs verurteilt. Das Missbrauchsopfer E. Jean Carroll sieht in dem historischen Sieg gegen Donald Trump nicht nur einen Sieg für sich, sondern für jede Frau.
Für die Ambitionen aufs Präsidentenamt hat dies keine juristischen Konsequenzen. Donald Trump kann erneut US-Präsident werden (oder bleiben, so wie er es sieht). Trump sagte: „Ich habe die Frau noch nie gesehen und sie ist auch nicht mein Typ. Ich mag keine Frauen mit so speziellen sexuellen Leidenschaften und dieser fürchterlichen Unterwäsche.“
Trump muss bei Nachbarschaft klingeln und vor ihm warnen
Für Donald Trump würde es zur Folge haben, dass er sich nach einem Umzug ins Weiße Haus im Umkreis von drei Kilometern bei allen seinen Nachbarn – Privatleuten und Firmen – als verurteilter Sexualstraftäter persönlich vorstellen muss, um diese vor ihm zu warnen. Dies bedeutet nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand, sondern auch eine Schmach für den Fußfessel tragenden Potus. „Hello. Ich bin Donald Trump, Ihr neuer Nachbar und Ihr neuer, alter und ganz alter Präsident. Ich wurde wegen sexuellem Missbrauchs verurteilt, von mir geht potenzielle Gefahr aus.“ Es spielt auch keine Rolle, dass praktisch jeder Donald Trump kennt und über seine Taten Bescheid weiß. Bei diesem Tatbestand ist auch ein US-Präsident nicht gleicher als andere.
Nicht wahr hingegen ist, dass Donald Trump die Nachbarn auch vor seiner schlechten, rassistischen und gefährlichen Politik warnen muss. Es droht als weitere von Trump begonnene Straftat der Dritte Weltkrieg.
Twitter hat das Anfang 2021 „lebenslang“ gesperrte Konto des Ex-Präsidenten Donald Trump wieder freigegeben. Dem war eine vom neuen Twitter-Eigentümer Elon Musk initiierte Onlineabstimmung vorausgegangen, ob die Nutzer Trump wieder zurück auf der Plattform haben möchten. 51,8 Prozent der Nutzer, die an dem Votum teilnahmen, sprachen sich für eine Rückkehr des Ex-Präsidenten aus. Obwohl sein Konto komplett zurückgesetzt wurde, hatte Trump nach der Entsperrung bereits nach kürzester Zeit wieder mehr als 1 Million Follower.
Trump war im Januar 2021 von Twitter verbannt worden. Der Grund dafür war, dass er am 6. Januar positive Worte für seine Anhänger übrig hatte, die das Kapitol erstürmt hatten. An dem Tag sollte der Wahlsieg Joe Bidens offiziell besiegelt werden. Durch den Angriff kam es zu einigen Stunden Verzögerung. Auch vorher war Trump immer wieder durch Lügen, Halbwahrheiten und Hetze aufgefallen.
Nach dem Vorbild Twitters: Bevölkerung in Texas soll auch über Begnadigungen abstimmen
Texas‘ Gouverneur Greg Abbott (AfD) hat nun angekündigt, diese phantastische, demokratische Methode auch in seinem Bundesstaat anwenden zu wollen – und zwar in Hinblick auf die vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen. So soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, Kriminelle nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haft zu begnadigen und auf freien Fuß zu setzen. Abbott ist sich sicher, dass hier nicht die Falschen wieder nach Hause geschickt würden, um dort weitere Straftaten zu begehen. Die Bevölkerung hätte ein Gefühl dafür, wer so weit sei. Das könne bedeuten, dass nur eine Minderheit wieder den Geruch der Freiheit spüren werde.
Für Kandidaten im Todestrakt und bereits Hingerichtete schloss Abbott entsprechende Abstimmungsverfahren vorerst aus. Andere Bundesstaaten zeigen sich derzeit noch zurückhaltend, meldet der Berliner Pressedienst. Allerdings ist durchaus damit zu rechnen, dass die USA wieder stärker auf Demokratie setzen werden. Twitter und Trump sind erst der Anfang.
Es ist ein Versehen, wie es tragischer hätte kaum passieren können. Der 42-jähige Tourist Uwe Baumgartner (Name von der Redaktion geändert) aus Berlin ist auf der Insel Taipihata von Ureinwohnern bei einer Inseltour per Pfeil und Bogen getötet worden. Die Insel ist Teil der berühmten Sonneninseln in der Südsee.
Baumgartner wurde noch zum Inselhospital gebracht, aber die Notärzte konnten nichts mehr für ihn tun. Er verstarb noch auf dem Transport zum Hospital.
Der Grund für die Tötung ist laut der lokalen Staatsanwaltschaft, dass die Ureinwohner in den Tattoos von Baumgartner Stammeszeichen eines verfeindeten Stammes erkannt hätten. Die Stämme tätowieren ihre Kennungen traditionellerweise.
Ersten Ermittlungen zufolge sahen die Tattoos des Getöteten tatsächlich denen des feindlichen Stammes zum Verwechseln ähnlich, sodass die Ureinwohner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Schuld trifft. Ob gegen das verantwortliche Berliner Tätowierstudio, in dem Baumgartner Stammgast war, Ermittlungen eingeleitet werden, ist noch völlig unklar.
Ohne das EU-Farbenverbot wäre es nicht passiert!
Besonders verhängnisvoll ist, dass die EU erst Anfang des Jahres einen großen Teil der Tattoofarben verboten hatte. Daher können die Tätowierer derzeit in aller Regel nur noch Kunstwerke in Schwarz, Grau und Weiß unter die Haut zaubern. Genau das wurde Baumgartner zum Verhängnis. Sein großflächiges Tattoo auf der Brust, das er sich im Januar hatte stechen lassen, war einfarbig. Es sollte ursprünglich farbenprächtig werden, aber Baumgartners Tätowierer hielt die strengen EU-Richtlinie ein. Ein Inselexperte ist sich sicher: Ein buntes Tattoo hätte niemals für so eine derartige Verwechslung gesorgt, denn die Stämme beschränken sich bei den Stammeskennungen auf weiße und schwarze Elemente.
Der Leichnam soll nun schleunigst nach Berlin überführt werden. Baumgartner hinterlässt eine Frau und zwei Kinder.
In Neustadt am Rissbach (NRW) stellte die Polizei bei einem Müllfahrzeug gleich mehrfache Verstöße fest. Zunächst einmal ließ das Fahrpersonal die ganze Zeit den Motor im Stand laufen, obwohl nur Mülltonnen geleert wurden. Das ist nicht nur Umweltverschmutzung, sondern auch eine klare Ordnungswidrigkeit. Zudem fuhren zwei Müllarbeitende zwischen zwei Stopps mit, ohne wie vorgeschrieben den Sicherheitsgurt anzulegen. Dabei monierte die Polizei auch, dass die beiden Personen entgegen aller Vorschriften stehend befördert wurden. Außerdem stellte die Polizei eine massive Geruchsbelästigung fest. Entsprechend gab es ein weiteres Knöllchen wegen Verstoß gegen die geltenden Abgasnormen.
Des Weiteren wurde beanstandet, dass die Arbeitenden leere große Plastikbehälter am Straßenrand illegal entsorgt hätten. Das sei laut Ordnungsamt eine besonders dreiste Form des Mülltourismus, der sogar noch besonders hinterhältig als Müllentsorgung getarnt gewesen sei.
Die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe der Gemeinde wollen den Forderungen der Ämter eine Abfuhr erteilen. Ein Sprecher sagte unserem Blatt mit Hinweis auf klamme Kassen: „Wir sind doch keine Müllionäre.“
Armin Laschet (CDU) bittet um Verzeihung. Es ist nicht das erste Mal. Es ist erst knapp zwei Wochen her, da musste die größte Hoffnung der CDU öffentlich um Entschuldigung bitten. Er hatte während der Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Flutgebiet einen Lachanfall bekommen. Er erklärte sich dazu, er habe sich einfach spontan die Frage gestellt, ob der Ausdruck „Flutopfer“ gegendert werden müsse. Das sei ja schließlich urkomisch, so der CDU-Kanzlerkandidat.
Doch nun kam heraus. Laschet hat in seinem Buch. „Die Aufsteigerrepublik“ (2009) abgeschrieben. Nun gerät der Wahlkampf ins Stocken. Man kann ja kaum mehr Stimmung gegen Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) machen, die ein Plagiat zu verantworten hat, wenn der eigene Mann auch abgeschrieben hat – ohne Quellenangabe versteht sich.
Nun wagt der große Meister die Flucht nach vorne. Gut, er habe sich bei anderen Autoren bedient, gibt Laschet zu. Später habe er das bereut, so der CDU-Vorsitzende. Dafür habe er dann aber die Note 6 für sein Werk erfunden. Schließlich bekommt ein Schüler für eine derartige Täuschung (Tatbestand Unterschleif) in der Regel einen Sechser, wie Laschet aus leidvoller Erfahrung weiß.
2015: Laschet erfindet als Hochschuldozent Noten für abhandengekommene Klausuren
Bei den Olympischen Spielen in Tokio kam es zu einem schweren Betrugsfall. Der Hochspringer Karl Tränenweich (Deutschland) setzte ein offensichtlich illegales Hilfsmittel ein, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Er verwendete einen biegsamen Stab, der die beim Absprung gespeicherte Energie abgab und ihn auf eine größere Höhe brachte. Er überquerte damit mühelos die Latte, die auf 2,30 Meter aufgelegt war. Einige Fernsehzuschauer meinten gar, dass da noch einige Meter Luft gewesen seien.
Zu seiner Verteidigung sagte Tränenweich, dass viele Hochspringer einen Stab verwendeten und dieser daher kaum illegal sein könnte. Ferner sagte er, dass die im Stab Energie gespeicherte Energie durch ihn alleine per Muskelkraft erzeugt worden sei. Es sei kein elektrischer Akku, kein Motor oder dergleichen verwendet worden. Auch meint der Hochspringer, es habe keine Pfiffe von den Zuschauerrängen gegeben, also könne da ja kaum etwas faul gewesen sein. Doch es half alles nichts. Nach längerer Diskussion unter den Kampfrichtern wurde Tränenweich schließlich disqualifiziert.
Das war’s dann wohl für die Bundeskanzlerkandidatin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen). Wie gleich zwei Zeuginnen unserer Redaktion gegenüber glaubhaft versichern, habe Baerbock als 14-jährige Schülerin bei Monopoly betrogen. 1995, bei einer antikapitalistischen Kifferparty im Hause Baerbock im elterlichen Haus in Pattensen bei Hannover, seien einige Schulfreundinnen eingeladen gewesen. Zu viert habe frau Monopoly gespielt.
Als Baerbock einmal über Los gegangen war, habe sie in einem Moment, als sie ihre Mitspielerinnen abgelenkt wähnte, nicht 4.000 Monopoly-Dollar eingeschoben, sondern bewusst zu drei 2.000er-Scheinen gegriffen. Doch Al-Aline-Bonita und Pepsi-Carola waren weit aufmerksamer, als Baerbock dachte. Die beim Schummeln erwischte Baerbock entschuldigte sich und spendete die unrechtmäßig kassierte Summe von 2000 Dollar jeweils zur Hälfte an die BDA (der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und den Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie. Dann geriet die Tat erst einmal in Vergessenheit. Doch Baerbock war mit 14 damals schon strafmündig. Heute bestreitet Baerbock die Tat und meinte, sie habe damals wie auch später Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg lediglich ein paar Fußnoten durcheinandergebracht. Dabei habe sie sich dann verzählt und auf einmal drei 2000er-Scheine in der Hand gehabt.
Die beiden Zeuginnen bestreiten diese Version und haben angeboten, vor Gericht unter Eid ihre Version vom Betrug auszusagen. Nun müssen die Grünen wohl eine neue Kanzlerkandidatin aufstellen. Hinter den Kulissen wird schon fieberhaft an einem Plan B gearbeitet. So wie RTL Jan Hofer, Pinar Atalay und Hape Kerkeling gekauft hat, wollen die Grünen nun Angela Merkel kaufen und zur Kanzlerkandidatin machen. Mit Merkel an der Spitze werden der ehemaligen Partei der strickenden Männer durchaus Chancen eingeräumt, erstmals das Bundeskanzlerinnenamt zu besetzen. Gerüchten zufolge soll sich CDU-Kanzlerkandidatenheini Armin Laschet zwar begeistert über Baerbocks Tat gezeigt haben. Als er dann aber über die mögliche Neubesetzung informiert worden war, soll er halb singend Milde und Vergebung für ACAB gefordert haben.
Nachdem bekannt wurde, dass Ex-SPD-Parteichef und Ex-Außenminister Sigmar Gabriel ausgerechnet einen hochdotierten Beraterjob beim umstrittenen Schlächter Tönnies ausübt, gelobt der Erzengel, wie ihn seine Gegner und Fans ehrfürchtig nennen, Besserung.
Gabriel sagte unserem Blatt: „Ich habe zwar nur lächerliche 10.000 Euro im Monat verdient und damit kaum mehr als das 69-fache eines Tönnies-Schlachtarbeiters, aber es war einfach fleisch! Ich meine falsch.“
Wie aus dem Umfeld von Gabriel nach außen drang, berät der fleischgewordene Sympathiepolitiker nun zwei Fleischersatzunternehmen. Ein Unternehmen stellt Tofu her, das andere Dildos. Über die Höhe der Vergnügung wurde noch nichts bekannt, aber man darf wolf davon ausgehen, dass Gabriels Einführungsgehalt jeweils im guten sechsstelligen Bereich liegt.
Öko bzw. vegan fordern und fördern!
Gabriel liegt nicht nur der Wechsel am Herzen, er will mit seinen gutem Kontakten in die Politik hinein in Zukunft auch An-Reize für Fleischersatzprodukte schaffen. Er sagte: „Mit Würsten kenne ich mich aus, die haben zwei Enden mit jeweils einem Zipfel dran. Tofuwürste sind in dieser Hinsicht auch nicht viel anders, aber politisch kotelett. Dildos dagegen sind asymmetrisch, können aber dafür mehrfach verwendet werden. Ein nachhaltiges Objekt.“ Aus Gabriels Kreisen war ferner zu hören, er würde sich auch für Penis-Wärmepumpen stark machen. Er ist also nun voll der Öko: „Statt viel Strom für eine Klimaanlage zu verbrauchen, kann man im Sommer einfach auch mal mehr ausziehen. Und Blasen kann nicht nur ein Ventilator“, sagte der Ex-Politiker. Zudem macht er sich für eine weitere Variante des Stromsparens stark: „Auch bei LED-Beleuchtung kann man mal das Rotlicht ausmachen.“ Wobei man jetzt farblich betrachtet bei dem Mann den Eindruck bekommt, im breiten Schatten eines Grünen-Politikers zu stehen.
Gibt es denn keine Sorgfalt mehr? Seit heute steht nach 5-jähriger Entwicklungszeit, für die die Computer-AG der Berliner Wilhelm-Busch-Realschule 20 Millionen Euro kassierte, endlich die amtliche Corona-Warn-App zur Verfügung.
Doch die Entwickler haben schlampig gearbeitet. So gelangte eine virenverseuchte App in die Stores. Nach ersten Erkenntnissen hatte sich einer der entwickelnden Schüler (13) im Darknet infiziert. Der Schüler will mit dem Handel im Darknet einer Nebentätigkeit nachgegangen sein, da er mit dem Verkaufen von Gras auf dem Schulhof die Lücke in seinem exzessiven Lebensstil (Hobby: weißrussische Prostituierte) nicht vollständig schließen konnte.
LOCKDOWN20 – so heißt der Übeltäter
Bei dem Virus soll es sich um LOCKDOWN20 handeln. Das Virus nutzt eine Sicherheitslücke auf Android- und Apple-Geräten. Es täuscht eine schlechte Mobilfunkverbindung vor oder bricht die Verbindung ganz ab. Gerüchten zufolge soll das Virus aus einem Labor stammen, das von Mobilfunkfirmen betrieben wird, die auf dies Weise den Netzausbau vorantreiben wollen. Je mehr Beschwerden es von Kunden gibt, die kein Netz haben, desto mehr Gelder macht die Bundesregierung für den Netzausbau locker.
Update angekündigt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verspricht, dass das Virus baldmöglichst aus der App entfernt werde. Er rechnet mit maximal 5 Millionen Euro (Rück-)Entwicklungskosten. Spahn betonte, die Funktion der Corona-Warn-App sei kaum beeinträchtigt. Zumindest würden sich die Meldungen über Corona-Fehlalarme in Grenzen halten. Schlechte Verbindungen oder Netzabbrüche sollten die Anwender nicht persönlich nehmen, zumal sie ja nur Fakes seien. Diese Phänomene zeigten außerdem nur, dass das deutsche Mobilfunknetz besser sei als sein Ruf. Auch passe ja ein Virus tendenziell gut zu einer Viren-App. „Stellen Sie sich vor, in unsere geile App hätte sich kein Virus eingenistet, sondern es würde ein Wurm darin herumkriechen. Das wäre richtig ekelig“, so Spahn.
Man sollte denken, dass Zehnjährige derart reif sind, dass im Zeitalter einer Pandemie die wichtigsten Regeln wie im Schlaf beherrschen. Doch was an einem Pausenhof im bayerischen Brunnbach geschehen ist, kann man nur als beschämend ansehen.
In der großen Pause des unter Auflagen wiederaufgenommen Schulbetriebs hielten sich zwei Klassen im Hof auf.
Zwei Schüler überwältigenden auf einmal am Hofrand im Schutze eines Gebüsches einen Gleichaltrigen (alle zehn), rissen ihm den Mundschutz herunter und drückten ihn mit dem Gesicht nach unten in einen Hundehaufen.
Eine Schülerin wurde auf das Treiben aufmerksam und informierte sofort die Pausenaufsicht. Die herbeigeeilte Lehrkraft trennte die drei Übeltäter und verständigte die Polizei.
Die Polizeibeamten belehrten die drei Schüler. Die Eltern der drei Kinder erwartet nun ein Bußgeld von jeweils 150 Euro wegen Verstoßes gegen die Corona-Mindestabstandsregeln von 1,50 Metern. Die Eltern des Schülers, der mit dem Hundehaufen Bekanntschaft machte, erwartet sogar ein erhöhtes Bußgeld von 500 Euro wegen des zusätzlichen Verstoßes gegen die Maskenpflicht. Von der Lehrkraft wurde gleich an Ort und Stelle ein Bußgeld von 150 Euro kassiert – auch hier wegen Unterschreitung des Mindestabstandes.
In Bayern dürfen derzeit Menschen nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, dürfen Personen nur alleine oder mit Leuten, die im gleichen Haushalt leben, unterwegs sein. Es gibt wenige Ausnahme, etwa wenn Menschen mit körperlichen Einschränkungen begleitet werden müssen.
Sport im Freien ist erlaubt, auch das Spazierengehen, um frische Luft zu schnappen. Aber auch hier gelten die erwähnten Einschränkungen. Zu Menschen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, ist ein Mindestabstand con 1,50 Meter einzuhalten.
Manche Zeitgenossen meinen, sie hätten Sonderrechte
Im bayerischen Wolfersbrunn haben sich zwei Männer (der eine 45, der andere 48) gedacht, für sie würde das nicht gelten. Beide waren auf dem Fahrrad unterwegs, um frische Luft zu schnappen.
An einer Einmündung mit Rechts-vor-links-Regelung kollidierten sie. Beide kamen mit Verletzungen in ein Spital. An den Fahrrädern entstand ein noch unbezifferter Schaden.
Die Polizei stellte einen klaren Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie fest und verhängte beiden Männern ein Bußgeld von jeweils 25.000 Euro. Offenbar sollte hier durch Ausschöpfung des Bußgeldrahmens ein Exempel statuiert werden. Die Schuldfrage spielt bei dem Bußgeld keine Rolle, ist aber dennoch ungeklärt. Der 45-Jährige behauptet, der 48-Jährge habe per Handzeichen auf seine Vorfahrt verzichtet. Der 48-Jährige bestreitet dies jedoch vehement.
Ein Zeuge mit Mundschutz konnte noch nicht umfassend befragt werden. Die Polizei wollte von diesem angsterfüllt wissen, ob er mit dem Coronavirus infiziert sei. Dieser meinte jedoch, er trage den Mundschutz nur, weil er auf dem Weg zu einem Banküberfall sei. Die Beamten ließen ihn erleichtert davonziehen.
Allerdings wurde bei dem Sturz das Hitler-Bild schwer beschädigt, Gauland war in einem unkontrollierten Reflex dem Führer versehentlich ins Gesicht getreten. Zudem zerriss unglücklicherweise sein legendäres braunes Gedächtnis-Sakko (Foto) und seine Hundekrawatte (auch: Foto). Nach ersten Angaben sind die Schäden so groß, dass die beiden Kleidungsstücke nicht repariert werden können.
Dafür sind Freunde gut – Höcke-Jugend will helfen
Die neu gegründete Höcke-Jugend hat nun eine Suchaktion gestartet, bei der die beiden Kleidungs-Accessoires durch originalgetreue Replikate ersetzt werden sollen.
Gauland hat aber ganz andere Sorgen. Da er keine Immunität mehr hat, befürchtet er eine Infektion mit dem gefährlichen Coronavirus. Das Ganze soll jedem eine Lehre sein, der übereilt handelt.
Hintergrund des möglichen Steuerdelikts von Alexander Gauland
Das Ermittlungsverfahren gegen Alexander Gauland wurde bereits im März 2019 publik. Dabei soll die gemeinsame Steuerveranlagung mit seiner Frau eine Rolle spielen. Angeblich geht es dabei um einen Betrag von weniger als 3.000 Euro.
Ein Gauland-Sprecher bezeichnete die Angelegenheit als „reinen Verwaltungsakt“. Bei dem möglichen Delikt soll es sich zudem „lediglich um einen Fehler“ in der Steuererklärung von Gauland handeln.
Man darf sich aber die Frage stellen, ob nicht jedes Delikt, unabhängig davon, wie schwerwiegend es ist, generell einfach ein „Fehler“ ist.
Wir finden, die Flacherdler übertreiben nun! Bei diesen handelt es sich um Anhänger einer Theorie, die postuliert, dass die Erde keine Kugel, sondern flach, eine Scheibe ist. Aber was ist mit dem Bildmaterial aus dem All, das die Erde eindeutig als Kugel zeigt? Die Flacherde-Verfechter behaupten, dass die Nasa alle Bilder mithilfe von Hochleistungsrechnern fälscht, selbst die Videos bei Liveübertragungen sind nur ein Produkt eines Computers.
Flacherde-Skeptiker halten dagegen: Wenn sich auf dem Ozean ein fremdes Schiff nähert, taucht schließlich zunächst die Spitze des Mastes auf. Liegt das nicht daran, dass durch die Kugelform der Erde der Rest des Schiffes zunächst im toten Winkel liegt und dann peu à peu sichtbar wird – von oben nach unten? Alles falsch, sagen die Flacherdler. Dieser Eindruck einer kugelförmigen Krümmung entsteht dadurch, dass das menschliche Auge wie ein Fischauge-Objektiv konstruiert ist. Wer schon mal Bilder mit einem solchen Objektiv gemacht hat, weiß, von was wir sprechen. Für die anderen haben wir hier ein Beispiel einer Aufnahme mit Fischauge-Objektiv eingebunden.
Nord- und Südpol in der Flacherde-Theorie
Was aber ist mit den Polen? Auch das lässt sich leicht erklären: In der Mitte der Erdscheibe liegt die Arktis, der Nordpol ist tatsächlich ein Punkt. Die Antarktis hingegen bildet einen Eisring, der die Erdscheibe begrenzt (sogenannter Polring; siehe Bild unten). Wer die Antarktis durchquert unterliegt einer Täuschung. Tatsächlich macht er eine Erdumrundung am Rand der Erdscheibe. Er merkt nicht, dass er im Kreis gelaufen ist. Zu diesem Zweck betreibt die Nasa in der Antarktis ein 5G-Netz, das das menschliche Gehirn manipuliert und ihm die Orientierung raubt. Die Landschaft ohne eindeutige Orientierungsmerkmale (Schneeblindheit kommt auch noch dazu) tut ihr Übriges. Da die gesamte Erde umlaufen wird, dauert auch so eine Arktis-„Durchquerung“ so lange.
Es gibt weitere schlagende Argumente für die Theorie, dass die Erde flach ist. So weist ein Globus am Äquator einen Gussrand auf. Keiner, der den Äquator besucht hat, konnte aber je diesen Gussrand ausfindig machen.
Die neu eingeführte Bonpflicht (amtlich Belegausgabepflicht) wird konsequent und schrittweise umgesetzt. Bis 1. Juli müssen auch die Zigarettenautomaten umgerüstet werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Verkaufsstellen mit elektronischem Kassensystem unter die Bonpflicht fallen. Dies trifft auf Zigarettenautomaten eindeutig zu, denn schließlich sind diese in der Lage, Bargeld anzunehmen, zu zählen und auch Restgeld herauszugeben. Ebenso kann per Girocard bezahlt werden, die zudem die Altersprüfung durchführt und auch beim Zahlen mit Bargeld als Nachweis der Volljährigkeit dient.
In den nächsten Monaten werden die Zigarettenautomaten mit Bondruckern nachgerüstet bzw. durch neue Modelle ersetzt, die bereits standardmäßig einen Bondrucker an Bord haben.
Um dem Produkt gerecht zu werden, wird das Bonpapier mit einigen hochtoxischen Chemikalien versehen. Dick Rauch, Chef des größten deutschen Automatenaufstellers, bringt es auf den Punkt: „Wir lehnen die Bondrucker zwar ab, aber ein chemikalienfreies Papier, das ökologischen Ansprüchen genügt und sogar recycelt werden kann, passt nun wirklich nicht zum Tod ähhh… ich meine … todsicher nicht zu Zigaretten. Hier hat die Politik richtig entschieden.“ Im Bonpapier werden unter anderem Arsen, Dioxin, Polonium und TTX enthalten sein, wenngleich einige davon in eher geringen Mengen.
Bonpapier ist gleichzeitig eine Papierhülse zum Selbstdrehen von Zigaretten!
Um einer Vermüllung der Umgebung von Zigarettenautomaten durch auf den Boden geworfene Bons entgegen zu wirken, lassen sich die ausgegebenen Bons zum Selbstdrehen von Zigaretten verwenden. Auch das ist ein Grund, dass das Papier giftig ist. Denn einige toxische Stoffe im Papier entfalten die Giftstoffe im Tabak erst richtig und erzeugen das von den Rauchern gewünschte Produkt, das per se ja gerade keine gesunde Öko-Bio-Körner-Ernährung darstellen soll.
Die Automatenaufsteller haben sich gegen die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit als Selbstdrehpapier ausgesprochen, denn sie wollen ja Zigaretten verkaufen und keine Selbstdreher bedienen. Jeder ausgeworfene Bon bedeutet eine Zigarette weniger, die am Automaten gezogen wird, zumindest dann, wenn alle Kunden auf das Drehen zurückgreifen.
Beobachter rechnen damit, dass die Bons dennoch in großer Stückzahl auf dem Boden landen. Dies hat aber einen gewaltigen Vorteil: Man sieht die auf den Boden geworfenen Kippen vor lauter Bonpapier nicht mehr. Somit löst man ein bestehendes Problem souverän.
Seit dem 01.01.2020 müssen alle Händler, die ein elektronisches Kassensystem haben, den Kunden Bons aushändigen (Belegausgabepflicht, umgangssprachlich Bonpflicht). Das gilt auch z.B. für Bäckereien bei Kleinsteinkäufen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will damit Steuerbetrug eindämmen. Umweltschützer kritisieren die enorme Umweltbelastung durch die Bons, die oft auf Thermopapier gedruckt werden, das nicht als Altpapier entsorgt werden kann.
Daneben besteht auch eine gesundheitliche Gefahr beim Berühren der Bons. Die wärmeempfindliche Schicht auf dem Thermopapier weist hohe Mengen von Bisphenol A (BPA) auf. Dabei handelt es sich um einen hormonellen Wirkstoff, von dem angenommen wird, dass er krebserregend ist, unfruchtbar macht, das Immunsystem schwächt, religiösen Wahn auslöst und einige weitere gesundheitliche Gefahren birgt.
Olaf Scholz hat nun seinen Gedanken zu Ende geführt und sagt: „Bonpflicht ist Bonpflicht!“ Das bedeutet, dass eine Rückgabe von Leergut in Zukunft nur noch mit einem Nachweis erfolgen kann – so wie man für den Umtausch einer Ware bei Nichtgefallen oder Mängeln auch einen Kaufbeleg vorzeigen muss.
Scholz weist auf den bandenmäßigen Betrug hin, bei dem vornehmlich osteuropäische Kriminelle für wenige Cent Plastikflaschen nur mit dem Ziel herstellen, damit 25 Cent Pfand abzugreifen – die ja nie bezahlt wurden.
Die neue Regelung soll nun schnellstmöglich eingeführt werden, das Bundeskabinett hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Scholz beschwichtigt: Pfandflaschen können weiterhin in beliebigen Läden zurückgegeben werden. Nur der Nachweis, dass die Getränke regulär gekauft wurden – wann und wo –, müsse halt erfolgen.
Einzelhandelsverband gegen die Pläne
Der Einzelhandelsverband läuft Sturm gegen die Pläne. Es wird befürchtet, dass das Personal an der Kasse bei der Rückgabe von Dutzenden Flaschen und Dosen minutenlang verschiedenste Kassenbons aus zig Läden kontrollieren müsse. Sollten einzelne Flaschen nicht zugeordnet werden können, müssten einzelne Flaschen zurückgewiesen werden. Auch könne man ja den Kunden die bereits im Automaten geschredderten Flaschen und Dosen nicht wieder mitgeben, damit dieser sie später zurückgeben kann – dieses Mal mit Kaufbeleg.
Attacke auf Flaschensammler
Schlimmer trifft es die Flaschensammler, die mit im Abfall gefundenen Flaschen nichts mehr anfangen können. „Das ist eine Attacke auf den Sozialstaat“, sagt die Linken-Politikerin Susanne G. Arbage. Anstatt den gesetzlichen Mindestlohn auch auf Flaschensammler anzuwenden, wird die Verdienstmöglichkeit ganz gestrichen, schimpft die Sozialpolitikerin. Damit werde das Müllproblem verschärft.
Wir stellen den Finanzminister zur Rede. Mit einem Restaurantbon in der Hand begrüßt er uns zunächst mit „Bon appétit“. Danach stellt der smarte Politiker klar, er wolle an dem Vorhaben festhalten und notfalls die Rückgabe auf die Läden beschränken, in denen die Getränke gekauft wurden. „Das reduziert die Bürokratie, die ich geschaffen habe“, klopft sich der Politiker selbst auf seine Scholzer. ((Bemerkung Korrektor: Ein Wortspiel oder soll ich es ändern?))
Ab Sommer: Bonpflicht auch für stumme Zeitungsverkäufer
Die Bonpflicht soll zudem weiterentwickelt werden. Noch bis zum Sommer will Scholz erreichen, dass auch stumme Zeitungsverkäufer Bons ausspucken. Ausnahmen von der Bonpflicht will Scholz im Wesentlichen nur für Politiker-Boni. Weil da ja das Wort „Bon“ schon enthalten sei, sei dem Gesetz genüge getan, meint Scholz.
Kinder, die noch nicht 14 sind, aber ein schweres Verbrechen begangen haben, sollen nicht mehr generell als strafunmündig angesehen werden. Diese Forderung wurde von der CSU-Landesgruppe im Bundestag erhoben. Das Papier soll in der Klausurtagung im Kloster Seeon verabschiedet werden.
Der CDU-Politiker Philipp Amthor unterstützt den Plan. Amthor, der gerade aus der 6. Klasse kommt, sagte unserem Blatt. „Das ist ein guter Plan. ich fühle mich reif genug. Ich bin auch schon ganz gespannt, welche Reifeentwicklung ich noch in der Pubertät durchmachen werde. Es kann nur noch ’noch besser‘ werden.“
Amthor, der gerade seinen Playmobil-Kasten „Deutscher Bundestag“ unter dem Arm hat, sagte: „So, sie entschuldigen mich aber jetzt, ich muss zur Sitzung der Jüngsten Union. Ich will ja mal in die JU, da muss ich was tun für!“
Der 73-jährige John Peach soll in Fort Worth, Texas, eine Bank überfallen habe. Dabei soll er den Kassierer bedroht und 23.000 Dollar erbeutet haben. Peach wurde festgenommen und im ersten Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Die harte Strafe ergab sich aus dem Umstand, dass er bereits vorher mehrfach straffällig geworden war. In diesem Prozess setzten sich die Geschworenen überwiegend aus Leuten zusammen, mit denen Peachs Familie verfeindet ist.
Im Berufungsprozess wurde Peach überraschend freigesprochen. Bei genauerem Blick wird klar, warum. Denn die Geschworenen waren dieses Mal überwiegend Angehörige von Peach. Eine erneute Berufung ist nicht möglich.
In der höheren US-amerikanischen Politik ist so etwas natürlich unvorstellbar.
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