Der Mindestlohn von 8,50 EUR in der Stunde kommt, womit die Kernforderung der SPD erfüllt ist. Das erfuhr keinblatt.de von einem Informanten mit hervorragenden Kontakten in die Parteispitzen hinein.
Allerdings soll es großzügige Übergangsfristen geben. Zunächst einmal muss jeder Betrieb den Mindestlohn innerhalb eines Jahres einführen. Doch jedes Unternehmen wird die Möglichkeit haben, mittels einer einfachen Erklärung eine vierjährige Übergangsfrist in Anspruch zu nehmen. Der Betrieb muss dabei Gründe angeben, warum er den Lohn nicht sofort zahlen kann oder will, die aber nur zur Kenntnis genommen, nicht jedoch von den Behörden überprüft werden. Damit ist die Inanspruchnahme der kompletten Übergangsfrist reduziert auf eine reine Anzeigepflicht und bleibt genehmigungsfrei. Der Arbeitgeberflügel der CDU bestand auf einer angemessenen Übergangsfrist, die zudem unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann. Kompromisse sind im politischen Alltag einfach notwendig. Ein Vertrauter der Kanzlerin, der nicht genannt werden will, sagte: „Die SPD bekommt ihren Mindestlohn und wir verhindern ihn in gewisser Weise. Damit kriegt jeder, was er will, und es steht einer Großen Koalition praktisch nichts mehr im Wege“.
Obwohl die wichtigste Forderung der SPD nun fixiert ist, wird weiter hart verhandelt, und am Ende müssen die Mitglieder der SPD auch noch mehrheitlich dem Koalitionsvertrag zustimmen. Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Mindestlohn kann aber mit einer klaren Mehrheit gerechnet werden.
Eine Antwort auf „Mindestlohn kommt – aber mit vierjähriger Übergangsfrist“
Das ist Verarschung aller Betroffenen