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Neue Regelung: Kranke müssen beim Arzt vorgelassen werden

Hausarzt
Hausarzt. Lizenz: Public Domain

Am 1. März können sich Arztbesucher freuen. Denn an diesem Tag tritt die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes in Kraft. Dabei soll der besondere Schutz von Kranken im Vordergrund stehen.

Konkret bedeutet es, dass Kranke beim Arzt vorgelassen werden müssen. Damit wird ihr schlechterer Zustand angemessen berücksichtigt. Es ist einem, dem es ohnehin nicht gut geht, einfach nicht zuzumuten, lange beim Arzt – ggf. Stunden – zu warten. Wartezeiten würden die Gefahr bergen, dass sich der Zustand eines Erkrankten weiter verschlechtere, außerdem erhöhe eine längere Anwesenheit beim Arzt die Ansteckungsgefahr für andere Menschen im Wartezimmer, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der in der neuen Regelung einen großen Wurf sieht. „Letztlich ist unser Ziel, Leute schneller wieder fit zu machen, damit sie ihrer Zeitarbeit, ihrem 1‑Euro-Job oder ihrer befristeten Arbeit nachgehen können. Ist ja nicht jeder Politiker wie ich“, so Spahn.

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