Es ist eine peinliche Provinzposse. In unzähligen deutschen Kommunen gibt es die sogenannte „Verordnung zur gebührenden Berücksichtigung von Frauen bei der Benennung von Straßen und Plätzen“. Neue Straßen dürfen dabei ausschließlich nach prominenten Frauen benannt werden, und zwar so lange, bis Gleichstand herrscht zwischen beiden Geschlechtern. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann eine Quote von 50:50.
„Udine-Jürgens-Straße“ erfüllt die Kriterien
In einem Neubaugebiet in der hessischen Kleinstadt Hasenberg wollte man mit der Ehrung des tragischerweise verstorbenen Künstlers Udo Jürgens nicht so lange warten. Bürgermeister Frank Freese (CDU), selbst Udo-Jürgens-Fan, biss aber in der Gemeinderatssitzung auf Granit. Zwar erlaubt die Satzung bei herausragenden Persönlichkeiten Ausnahmen. Mit der entsprechenden Begründung kann also eine Straße ausnahmsweise doch einen männlichen Namensgeber erhalten. Doch der Gemeinderat wollte dem nicht zustimmen, obwohl Udo Jürgens der wohl bekannteste und erfolgreichste Musiker im deutschsprachigen Raum war. Nun hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die Straße wird „Udine-Jürgens-Straße“ heißen. Kurzerhand entschied man sich also für die weibliche Äquivalente von „Udo“.
Damit keiner zweifelt, dass wirklich Udo Jürgens geehrt wird, soll am Straßenanfang unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit einer kurzen Biographie der Künstlerin (sic!) angebracht werden, auf der auch einige ihrer größten Hits („Tante Emma“, „Griechischer Wein“, „Aber bitte mit Sahne“ …) erwähnt werden sollen.
Udo Jürgens war am 21. Dezember 2014 plötzlich verstorben. Er wurde 80 Jahre alt.
Eine Antwort auf „Nur noch Frauennamen zugelassen: Stadt ehrt Udo Jürgens mit „Udine-Jürgens-Straße““
Da merkt man, durch Hessen fließt nicht die Ruhr. Hier hätte man das Problem anders gelöst: „Udo Jürgens seine Frau Straße“