Bei der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) hat sich das Bundeskabinett auf eine Neureglung verständigt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, Werbung für Abtreibungen bleibe verboten, aber der Frauenarzt dürfe in Zukunft über Abtreibungen informieren. Darum sei es ja vor allem gegangen, dass Patientinnen Informationen bekämen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) lobte ihren eigenen Entwurf.
Konkret bedeutet das, dass der Arzt auf seiner Website auf eine Online-Bibel verlinken darf, das Buch, in dem alle moralischen, ethischen und medizinischen Fragen umfassend abgehandelt werden, da das Buch von unserem Schöpfer, Gott, stammt, der allwissend ist. Der Frauenarzt darf dabei aber nicht seine angebotenen Leistungen nennen und schon gar nicht kommentieren, nur das Wort Schwangerschaftsabbruch ist erlaubt, wenn gleichzeitig Schutz des ungeborenen Lebens ebenso als Ausdruck unmittelbar neben dem Link steht.
Für die umfassende Beratung in der Praxis darf der Frauenarzt Patientinnen aus der Bibel vorlesen und ihnen auch eine Bibel nach Hause mitgeben. Eine Kommentierung der heiligen Texte ist nicht erlaubt.
Vertreter der Kirchen zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Von den Frauenvertreterinnen war bislang noch keine Stellungnahme zu hören.