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Werbung für Abtreibungen: Arzt darf zukünftig an Patientin Bibel aushändigen und daraus vorlesen

Abtreibung
Lizenz: Public Domain

Bei der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) hat sich das Bundeskabinett auf eine Neureglung verständigt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, Werbung für Abtreibungen bleibe verboten, aber der Frauenarzt dürfe in Zukunft über Abtreibungen informieren. Darum sei es ja vor allem gegangen, dass Patientinnen Informationen bekämen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) lobte ihren eigenen Entwurf.

Konkret bedeutet das, dass der Arzt auf seiner Website auf eine Online-Bibel verlinken darf, das Buch, in dem alle moralischen, ethischen und medizinischen Fragen umfassend abgehandelt werden, da das Buch von unserem Schöpfer, Gott, stammt, der allwissend ist. Der Frauenarzt darf dabei aber nicht seine angebotenen Leistungen nennen und schon gar nicht kommentieren, nur das Wort Schwangerschaftsabbruch ist erlaubt, wenn gleichzeitig Schutz des ungeborenen Lebens ebenso als Ausdruck unmittelbar neben dem Link steht.

Für die umfassende Beratung in der Praxis darf der Frauenarzt Patientinnen aus der Bibel vorlesen und ihnen auch eine Bibel nach Hause mitgeben. Eine Kommentierung der heiligen Texte ist nicht erlaubt.

Vertreter der Kirchen zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Von den Frauenvertreterinnen war bislang noch keine Stellungnahme zu hören.

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Nach Abtreibung: Papst will auch Erbsünde vergeben – für 24 Stunden

Vertreibung aus dem Paradies
Nach dem Sündenfall: Vertreibung aus dem Paradies. Urheber: Michelangelo / Lizenz: Public Domain

Papst Franziskus ist ein großer Reformator. Im Heiligen Jahr 2016, das im Dezember dieses Jahres beginnt, dürfen katholische Priester die schwere Sünde einer Abtreibung vergeben. Nicht nur Frauen, die abgetrieben haben, sondern auch Helfern, die die Abtreibung unterstützt oder durchgeführt haben, darf vergeben werden. Eine Vergebung ist aber nur im Heiligen Jahr 2016 möglich. Danach ist keine Vergebung mehr möglich, sondern nur noch als Bestrafung die Exkommunikation mit späterem Platz in einer Welt mit „sehr heißem Fußboden“.

Doch das ist noch längst nicht alles. Jeder gläubige Katholik hat außerdem im Heiligen Jahr 2016 die Möglichkeit, um Vergebung für seine Erbsünde, mit der jeder Mensch geboren wird, zu bitten. Wird dem entsprochen, dann kann die Erbsünde von einem katholischen Priester vergeben werden. Der Gläubige kann danach erstmals völlig ohne die Lasten einer Sünde leben und sich kurz einmal so frei fühlen wie ein Atheist jeden Tag.

Damit er sich nicht daran gewöhnt, ist die Befreiung auf 24 Stunden befristet. Danach kann sich der Mensch wieder bei Adam und Eva dafür bedanken, dass diese damals verbotenerweise die Frucht vom Baum der Erkenntnis gegessen haben. Der Gläubige ist dann wieder von Gott getrennt, kann aber später nach seinem letzten Umzug von Gott erlöst werden (vielleicht).