Aus Brandschutzgründen ist es schon länger verboten, Fahrräder, Kinderwägen, Kinderroller, Pflanzentröge und alle möglichen weiteren Gegenstände in den Treppenhäusern, Gemeinschaftsfluren und vor den Hauseingängen abzustellen. Auch Schirme dürfen nicht mehr zum Abtropfen vor den Wohnungstüren aufgespannt werden. Natürlich ist ein nasser Schirm kein Brandbeschleuniger, aber es geht darum, dass man im dichten Qualm darüberfallen könnte.
Die Vorschriften wurden regelmäßig verschärft. In der jüngsten Verordnung 9999–14, die heute vom Bundesinnenministerium herausgegeben wurde, wird darauf hingewiesen, dass auch Fußmatten nicht mehr erlaubt sind. Der Grund: Über diese kann man ebenfalls im dichten Qualm darüberstolpern, manche rollen sich sogar auf und werden dann noch gefährlicher. Auch in den Boden eingelassene Abtropfgitter vor den Türen dürfen nicht mehr verwendet werden, da bei diesen Gefahr besteht, darauf auszurutschen.
Fußmatten und Abtropfgitter müssen bis zum 01.07.2018 entfernt werden
Konkret müssen die Fußmatten bis zum 01.07.2018 verschwinden, es drohen hohe Bußgelder. Abtropfgitter müssen entfernt und der Hohlraum mit Instant-Beton aufgefüllt werden. Die Baumärkte müssen spezielle „Seehofer“-Sets zum Selbstkostenpreis anbieten, um den großen Bedarf zu decken. Innen- und Heimatminister Seehofer ist mit der Kooperation der Baumärkte zufrieden und kann sich so wieder wichtigen Dingen zuwenden, etwa dem geplanten Kopftuchverbot in Kindergärten und der neuen gendergerechten Bibel.