Auch 2017 müssen die Deutschen mit Mehrbelastungen rechnen. Wie heute bekannt wurde, wird die Deutsche Bahn noch im Sommer dieses Jahres eine Gebühr für die Überquerung von höhengleichen Bahnübergängen einführen. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass beim Überqueren teure Bahnanlagen und Sicherungstechnik benutzt würden. Auch sei der Unterhalt von Bahnübergängen sehr kostspielig. Viele Bahnübergänge wurden in den letzten Jahren aufwändig modernisiert oder mit Schranken und Signalanlagen nachgerüstet.
Bahnchef Rüdiger Grube sieht es nicht ein, dass sogar Kunden, die nie eine Bahnfahrkarte kaufen, hier Bahnanlagen und damit Eigentum der DB Netz AG kostenlos benutzen würden. Beim Überqueren betrete man Bahngelände und passiere die Schienen, wenngleich quer. Die erbrachte Leistung sei, dass man durch Sicherungstechnik nicht vom Zug überfahren werde. Das könne man in Zukunft nicht mehr gratis anbieten.
Bezahlung der Übergangsgebühr per Automat und Nummernschild-Scanning
Für Fußgänger und Radfahrer werden an den Bahnübergängen Ticketautomaten aufgestellt, an denen Einmal- und Tageskarten gezogen werden können. Das einmalige Überqueren kostet 50 Cent, die Tageskarte, die auch für andere Bahnübergänge gilt, 2 Euro, Jahreskarten 39 Euro. Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen. Erwischte Schwarzgeher bzw. Schwarzfahrer müssen 60 Euro „Erhöhtes Übergangsentgelt“ entrichten.
Für Pkw- und Lkw-Fahrer gibt es ausschließlich elektronische Vignetten, die im Internet gebucht werden können. Hier werden Kennzeichen und Buchungszeitraum eingegeben. Angeboten werden Tages-, Wochen- und Jahrestickets, die für alle Bahnübergänge in Deutschland gelten. Der Abgleich erfolgt über Nummernschild-Scanner, die an den Bahnübergängen installiert werden. Für Pkw-Fahrer soll eine Jahreskarte 99 Euro kosten. Die anderen Preise und auch die Strafen für erwischte Schwarzfahrer sollen noch festgelegt werden.
Den Vorwurf des Abkassierens weist Grube zurück. Niemand werde gezwungen, Bahnübergänge zu benutzen, jeder könne auch die nächste Brücke und Unterführung ansteuern. Diese gehörten zum Straßennetz und seien daher weiterhin kostenlos. Das höhengleiche Passieren von Schienen außerhalb offizieller Übergänge sei außerdem bereits heute schon kostenpflichtig. Da rege sich auch keiner auf, so Grube. Man bezahle im schlimmsten Fall mit dem Leben, im besten Fall komme man als ertappter Schwarzgeher mit einem Bußgeld wegen illegalen Betretens von Bahnanlagen davon, das bis zu 50.000 Euro betrage.
Der ADAC kritisiert in einer ersten Stellungnahme die neue Übergangsgebühr als unverhältnismäßig. Auch sei dank dieser „Gruben-Maut“ damit zu rechnen, dass weniger Bahnübergänge durch Brücken und Unterführungen ersetzt werden. Die Bahn hätte dann kein Interesse mehr, langfristig alle Bahnübergänge abzuschaffen, fiele doch dann eine lukrative Einnahmequelle weg.