Was für ein Drama! Jetzt geht alles ein weiteres Mal von vorne los. Bei der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 hatte der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen mit 51,7 % gegen den Rechtspopulisten Norbert Hofer (FPÖ) gewonnen, der auf 48,3 % der Stimmen kam.
Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss erneut wiederholt werden.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, da seiner Meinung nach Van der Bellen bevorteilt gewesen sei. Van-der-Bellen Anhänger hatten sich auf diversen sozialen Netzwerken wie Facebook, Servusbook und Twitter mit Postings wie diesem verabredet, ihre Hunde zur Wahl mitzunehmen, sie vor dem Wahllokal anzubinden und zum Bellen zu bringen:
Nur Kreuzerl machen für Van der Bellen reicht ned! Bringt eure Hunde mit. Schnallt sie vorm Wahlladen an und lasst sie bellen. Das macht auf unseren Alex aufmerksam. Lasst euch im Wahllokal Zeit, dann bellen die Hunde ganz von allein. Bei dem Gebelle wird es den schiachen Hofer aufstrahn! Mitmachen, teilen, teilen, teilen! Alexander Van der Bellen for Präsi! #mehrdennje
Verabredung zur unrechtmäßigen Wahlwerbung für Van der Bellen
Viele Wähler seien auf das starke Bellen aufmerksam geworden, so die Richter in ihrer Begründung. Damit sei der Kandidat Alexander Van der Bellen ins Gedächtnis gerufen worden. Wahlwerbung sei aus gutem Grund im Umkreis von 200 Metern vor den Wahllokalen verboten. Dagegen sei klar verstoßen worden. Es sei davon auszugehen, dass nicht wenige Wähler auf unrechtmäßige Weise beeinflusst worden seien.
Nun muss ein neuer Wahltermin festgelegt werden. Österreich kommt einfach nicht zur Ruhe.