Mit Spannung erwartet wurde heute das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Namen und Leitsätzen von Parteien. Ein Kläger aus Stuttgart hatte sich an den wahrheitswidrigen Namen und Leitsätzen diverser großen deutschen Parteien gestört.
Der Kläger argumentiert, die Christlich Demokratische Union (CDU) sei mit Sicherheit nicht christlich, sondern allenfalls pseudochristlich. Der Kläger führt hier mehrere Hundert Beispiele an, bei denen die CDU fundamentale christliche Grundsätze erheblich verletzt hatte. Ebenso sei die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) nicht sozial, sondern höchstens pseudosozial. Die Christlich-Soziale Union (CSU) sei gar weder christlich noch sozial, sondern bestenfalls pseudochristlich und pseudosozial. Die „Freie Demokratische Partei (FDP) – Die Liberalen“ sei alles, aber mit Sicherheit nicht frei und liberal, sondern im günstigsten Fall pseudofrei und pseudoliberal. Auch für die eben genannten Parteien hat der Kläger zahlreiche Beispiele aufgelistet, die umfassende und eindeutige Abweichungen von diesen Grundsätzen belegen.
Die Richter folgten der Argumentation. Sie argumentieren damit, dass man zwar Werbeversprechen von Unternehmen nicht ernst nehmen könne, aber Parteien seien keine gewinnorientierten Unternehmen, sondern politische Vereinigungen, die dem Wohle des Volkes dienten. Dabei könne man erwarten, dass Namen und Leitsätze der Wahrheit entsprechen.
Nun müssen die Parteien bis zum 1. Januar 2015 ihre Logos und Schriftzüge ändern. Betroffen sind Wahlplakate, Briefpapier, Webseiten, die Parteibücher – eigentlich alles. Wie das aussehen könnte, zeigt keinblatt.de hier schon einmal. Die CDU wird zur PCDU, die SPD zur PSPD und die CSU zur PCPSU. Die FDP trifft es am härtesten, da sie als einzige Partei bereits in der minimalistischen Form ihres Logos einen ausgeschriebenen Text enthält, der nun zu ändern ist: „Die Liberalen“. Sie wird zur „PFDP – Die Pseudoliberalen“.
FDP-Generalsekretärin Nicola Beer schimpft: „Immer trifft es uns. Wir haben offenbar noch nicht genug Probleme.“
Die Generalsekretäre der anderen betroffenen Parteien wollten sich zur Stunde noch nicht zu dem Urteil äußern. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.