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Adventskalender ab 2021 verboten – sie verletzen Norm für Kalender und Lebensmittelbeigabe

Adventskalender
Ade, Adventskalender! Wieder eine Tradition weniger! Lizenz: Public Advent

Nun wird uns eine weitere geliebte Tradition genommen. Die Bundesregierung verbietet die beliebten Adventskalender. Begründung: Die Tage eines Kalenders müssten nach DIN 1355-1 eine stetig aufsteigende Reihenfolge aufweisen und nicht wie bei Adventskalendern eine kunterbunte Anordnung, bei der zudem die Tage 25 bis 31 des Dezembers fehlten. Auch müssten Monat, Jahr genannt sowie Sonn- und Feiertage angegeben werden. Nur in dieser Form dürfe es als Kalender in der EU verkauft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kalender nicht nur für die Geschäftswelt eine wichtige Basis seien, so die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD). Da komme es auf Richtigkeit und Vollständigkeit an, führt dir Ministerin aus.

Ebenso wird bei Adventskalendern die Beigabe von Schokolade und kleinen Geschenken beanstandet. Zwar sehe das Lebensmittelrecht Ausnahmen für Süßigkeiten vor, die Spielzeug enthielten. Daher seien die beliebten Überraschungseier in Deutschland zulässig. Diese Sonderregelung gelte aber nur im Lebensmittelbereich, nicht aber für Kalender, so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner (CDU).

Wenn man „Adventskalender“ nun anders nennt? Etwa „Adventskilunder“?

Nein, das geht nicht. Adventskalender dürfen nicht unter anderem Namen verkauft werden, denn alleine die Monatszahlen erwecken den Eindruck eines Kalenders. Nur wenn die Regeln eingehalten werden, können weiter Adventskalender verkauft werden. Das bedeutet, die Tage 1 bis 31 müssen stetig aufsteigend angeordnet werden. Die Kammern hinter den Türchen müssen leer sein. Sie dürfen höchstens heiße Luft enthalten. Notfalls können die Türchen auch nur angedeutet werden. Hier aber könnten sich die Hersteller dem Verdacht auf arglistige Täuschung aussetzen.

Warum ist der Verstoß erst jetzt bekannt geworden?

Dass Adventskalender bestehende Gesetze verletzen, war einem Beamten aufgefallen. Er befindet sich derzeit in Corona-Quarantäne und verspürte Langeweile. Obwohl er hier eine peinliche Lücke geschlossen und sich damit um unser Land verdient gemacht hat, will er anonym bleiben.