Deutschlands bekanntester Raucher, Friedhelm Adolfs (78) aus Düsseldorf, hat vor Gericht gewonnen. Das Landesgericht entschied, dass Adolfs in seiner Wohnung bleiben und weiter qualmen dürfe.
Doch es gilt als wahrscheinlich, dass Adolfs Freude nur von kurzer Dauer ist. Wie das Düsseldorfer Kanalfernsehen berichtet, wurden in Adolfs Wohnung sämtliche Siphons seiner Abwasserrohre von einem Sanitärbetrieb durch gerade Rohrstücke ersetzt.
Ob das jetzt eine Methode seiner Vermieterin ist, doch noch einen Auszug zu erzwingen, oder Adolfs die Arbeiten selbst beauftragt hat, um auszuloten, wie weit man in Sachen destruktiver Duft gehen kann, bis die Stinkbombe wirklich knallt, darüber kann nur spekuliert werden. Die Reaktionen der Mieter im Haus sind jedenfalls eindeutig: „Das stinkt jetzt so richtig gewaltig, da war der Zigarettengestank ja fast noch angenehmer“, sagt ein Mieter, der anonym bleiben will.
Er ist der bekannteste Raucher nach Dauerqualmer Helmut Schmidt: Friedhelm Adolfs, Mieter aus Düsseldorf. Heute hat das Landgericht Düsseldorf entschieden: Bis Jahresende muss Adolfs seine Mietwohnung räumen. Es war zum Prozess gekommen, weil Adolfs seine Nachbarn jahrelang mit Zigarettenrauch terrorisiert hatte. Er soll dabei auch in das Treppenhaus entlüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert haben. Auch wenn eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde, haben die Fanboys rund um Raucher Adolfs reagiert.
Nach dem Vorbild der rechtlich äußerst umstrittenen Helmut-Partys, die sich auf den Altkanzler Helmut Schmidt berufen und bei denen in Lokalen Demonstrationen gegen das Rauchverbot organisiert werden, auf denen dann auch geraucht wird, sollen nun Adolfs-Partys der neue Trend in NRW werden. Typische Locations werden Plätze unter Brücken und in Unterführungen sein, dunkle Ecken, etwa in Ladenpassagen, verlassene Orte allgemein und alle Plätze, wo man sich normalerweise nicht freiwillig aufhält.
Der nach Altkanzler Helmut Schmidt (94-95) bekannteste deutsche Raucher, Friedhelm Adolfs (75) aus Düsseldorf, gibt nicht auf. Das Amtsgericht Düsseldorf hat zwar entschieden, dass die fristlose Kündigung des rauchenden Mieters rechtens sei. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führe. Dazu komme die Gesundheitsgefährdung der übrigen Mieter.
Doch Adolfs träumt schon von der nächsten Instanz. Diese gedenke er nämlich zu gewinnen, sagt Adolfs und zündet sich die nächste Zigarette an. Es ist bereits Nummer 5 (plus eine Zigarre) nach dem Eintreffen des Reporters vor einer knappen Stunde.
Mit seiner neuen Anwältin will Adolfs eine neue Strategie fahren. Adolfs bestreitet, ins Treppenhaus zu entlüften. Das habe er nur nach dem Tode seiner vor zwei Jahren an Krebs verstorbenen Frau (Raucherin) mal für ein paar Monate gemacht, o.k., zugegeben, das sei aber nun ja verjährt. Dann hätte er aber konsequent darauf verzichtet, selbst in den kriminell kalten Polarnächten, in denen die Leute draußen vor Kälte schrien, würde er immer schön brav sein Fenster öffnen. Adolfs führt den verdutzten Reporter zu seinem Gefrierschrank und holt ein paar grotesk verschimmelte Schneebälle hervor. Von denen habe er im letzten Winter nicht alle abgeworfen, weil irgendwann praktisch alle Leute einen riesigen Bogen um sein Fenster gemacht hätten. Da verliere man irgendwann die Lust, wenn man dann nur noch Polizisten und Tauben treffen würde.
Neue Beweise
Adolfs meint, inzwischen beweisen zu können, dass von seiner Wohnung kein Gestank ausgehe. Bisher sei nur falsch argumentiert worden. Er sei doch nicht verrückt, ins Treppenhaus zu entlüften, meint der Kultraucher, denn dort stinke es so bestialisch erbärmlich nach kaltem Rauch, dass er sich ja selbst damit schade, wenn da noch was dazukäme. Immerhin müsse er ja, obwohl er im Parterre wohne, auch ein paar Meter fünfzig da durch. „Das können Sie vergessen“, meint der schwerstabhängige Genussraucher, noch mehr von dem Zeug, dann käme er auch mit striktem Luftanhalten bis zur Bewusstlosigkeit nicht mehr gefahrlos in seine Bude.
Dass seine Türe undicht sei, weist Adolfs weit von sich. „Sehen Sie?“ demonstriert Adolfs, wenn man die Türe am Knauf etwas drücke, o.k., noch mal etwas fester, könne man sogar den Schlüssel umdrehen. Vergessen dürfe man das halt nicht, bemerkt der etwas außer Atem gekommene Hoffnungsträger. Eine neue Türe wünsche er sich aber schon mal, meint Adolfs, so richtig gutes Holz, wie es für Humidore verwendet werde, scherzt Adolfs, der auf einmal zu einem fürchterlichen Hustenkonzert ansetzt (grüner Auswurf). Hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust würg kotz .(stark gekürzt wegen Überlänge).
Da er ja nachweislich nicht für den Gestank verantwortlich sei, könne von ihm respektive von seinem Qualm ja auch keine Gesundheitsgefahr ausgehen. Und genau dies sei ja der zweite entscheidende Punkt. Umgekehrt bedeute es, dass von ihm keine Geruchsbelästigung ausgehen könne, auch wenn man das ja schon gerade eben besprochen hätte. Aber doppelt geraucht, stirbt es sich besser. Warum man ihm dann gekündigt habe?
„Die wollen das Haus nur entmieten und dann abreißen“, meint Adolfs, „um danach mehr Miete zu kassieren.“ Oder um dann im Organhandel abzusahnen. Alles die gleichen Betrüger! Adolfs ist müde geworden. Er werde sich nun auf seinen Prozess vorbereiten. 40 Meter Nikotinpflaster müsse er sich auch noch kaufen, da man ja im Gerichtssaal nicht rauchen dürfe. Der Reporter denkt sich, am besten würde das bei Adolfs auf den Mund geklebt wirken, und zieht ab. Es war ein grauenhafter Tag.
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