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Einzelhandel verkauft zukünftig nicht mehr an Nutzer von Online Shopping

Kaufhaus
Kaufhaus: Hier haben Kunden von Onlineshops in Zukunft nichts mehr zu suchen. Lizenz: Public Domain

Beim alljährlichen Einzelhandelsverbandstreffen in Stuttgart wurde beschlossen, dass der Einzelhandel in Zukunft nicht mehr an Kunden verkauft, die Nutzer von Onlineshops, etwa Amazon, eBay und Zalando, sind.

Der Verbandssprecher Mark Guldenpfennig sagte: „Leute, die bei Amazon & Co. bestellen, haben unser Geschäftsmodell in den letzten Jahren schwer beschädigt und ruinieren es weiter. Diesem geschäftsschädigende Verhalten können, wollen und werden wir nicht mehr zusehen. Solche Schmarotzer wollen wir nicht mehr in unseren Läden sehen!“

Onlineshopper will man per Gesichtskennung ausfiltern

Um die jeweiligen Leute auszusperren, sollen in den großen Kaufhaus- und Ladenketten die Gesichtserkennungssysteme entsprechend umprogrammiert werden. Die Gesichtsdatenbank mit Onlinekunden stammt von Киселёв Данные (Kisseljow Data), einem renommierten russischen IT-Unternehmen. Es handelt sich übrigens um das Unternehmen, das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zugesagt hat, mit seiner Hilfe die Bundestagswahl 2017 mit absoluter Mehrheit zu gewinnen.

In kleineren Läden, die keine entsprechende Kameratechnik haben, sowie in wenigen eher unbedeutenden Ladenketten, die bei dem Vorhaben nicht mitmachen, können auch Nutzer von Onlineshops weiter einkaufen.

Die ersten Kaufhäuser wollen bereits im Spätsommer die ersten Onlineshopper draußen halten.

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Radwege als Park- und Ladezonen für Pkw im Weihnachtseinkauf freigegeben

Radweg zugeparkt
Zugeparkter Radweg. Foto: Keichwa / Lizenz: CC BY-SA 1.0

In wenigen Tagen beginnt die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts. Das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin, dass wie auch schon im Vorjahr alle deutschen Radwege und Radspuren in der Weihnachtseinkaufszeit sowie in der anschließenden Umtausch- und Rückgabephase uneingeschränkt als Park- und Ladezonen für Pkw freigegeben werden. Konkret können die Radwege und Radspuren an allen Werktagen vom 01.12.2017 bis 15.01.2018 genutzt werden. Wo kein Radweg vorhanden ist, können selbstverständlich auch die Fußwege zum Parken und Laden genutzt werden. An Orten, an denen die Fußwege zu schmal sind, darf auch in zweiter Reihe geparkt und geladen werden.

Auf Straßenbahnschienen dürfen Züge allerdings höchstens 20 Minuten blockiert werden. Achtung! Die Behörden sind gerade bei der 20-Minuten-Regelung sehr streng. Neben Bußgeldern werden immer öfter auch Zwangsmitfahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln als Strafe verhängt – zur Rush Hour im Weihnachtseinkaufsverkehr versteht sich.

Begründet wird die alljährliche Freigabe der Rad- und Fußwege mit dem hohen Verkehrsaufkommen und der Ausnahmesituation im Einzelhandel. Der heimische Handel müsse gestärkt werden, um der Konkurrenz aus Amazonien und Neuland trotzen zu können, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Ebenso seien Radwege sowie spiegelglatte Gehwege im Winter ohnehin nicht besonders stark frequentiert. Hier müsse der Bund Flexibilität zeigen, so der Sprecher.