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Kopftuchverbot wird auf Erntemaschinen ausgeweitet

Bäuerin mit Kopftuch
Bald im Freien verboten: Bäuerin mit Kopftuch. Foto: Heinz Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die CSU setzt ihre Bestrebungen für ein weitgehendes Kopftuchverbot fort. Wie heute aus der Münchner Parteizentrale zu hören war, wird in Zukunft an allen Arbeitsplätzen in Deutschland ein Kopftuchverbot gelten, an denen das Kopftuch als religiöse Werbung verstanden werden kann. Das gilt für alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, aber auch im öffentlichen Raum, etwa bei Arbeitsplätzen im Freien. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und soll nach der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden.

Bäuerinnen-Kopftuch sieht dem Kopftuch von Muslimas ähnlich

Die CSU bestätigte ausdrücklich, dass auch beispielsweise Landfrauen nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen kein Kopftuch mehr auf Traktoren, Erntemaschinen und generell bei der Arbeit auf Feldern tragen dürfen. Dazu hieß es, dass das Landfrauen-Kopftuch dem islamischen Kopftuch ähnlich sehe und ohnehin gleiches Recht für alle zu gelten habe.

Kopftuch hat auch christliche Wurzeln

Außerdem sei das Kopftuch nicht nur im Islam ein religiöses Symbol, sondern habe auch im Christentum Tradition. In orthodoxen Kirchen etwa ist das Kopftuch bis heute üblich.

Sicherheitsaspekte

Auch Sicherheitsaspekte werden angeführt. Dort, wo allzu langes Haar in Maschinen geraten könnte, sei ein Kopftuch ohnehin kein ausreichender Schutz, die Schutzfunktion sei so „gut“, wie sich im Auto am Seitengriff festzuhalten, statt den Sicherheitsgurt anzulegen. Nur ein engmaschiges Haarnetz biete angemessene Sicherheit, hieß es.

Das Sicherheitsargument überzeugte den Bayerischen Bauernverband, sodass dieser überraschend auf einen Einspruch verzichtete.

Kampf gegen islamische Vollbärte

Vollbart
Vollbart: Noch darf er in Deutschland bleiben. Lizenz: Public Domain

Ferner will die CSU Vollbärte aus dem öffentlichen Raum verbannen, da diese vor allem bei strenggläubigen Moslems und Islamisten verbreitet und damit auch ein religiöses Zeichen seien. Im privaten Raum könne man diese jedoch nicht verbieten, hieß es. Das Grundgesetz gebe das nicht her. Hier sucht die CSU noch nach einer Lösung, wie solch ein Bart in der Öffentlichkeit abgenommen und zu Hause wieder angelegt werden kann.