In Frankreich dürfen Supermärkte seit Juli 2016 keine unverkauften Lebensmittel mehr wegwerfen. In Deutschland wird dies nicht kommen, da die Supermarktlobby zu stark ist. 61 Prozent der Lebensmittel werden ohnehin von Privathaushalten weggeschmissen. Aus diesem Grund ist es sinnvoller, hier anzusetzen.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CSU) arbeitet daher an einem Gesetz, das es Privathaushalten in Zukunft verbieten soll, Lebensmittel, die noch gut sind, wegzuwerfen. Im Bundeskabinett hat man sich bereits auf die Rahmendaten verständigt. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
In Zukunft soll es verboten werden, nicht angebrochene wie auch angebrochene Lebensmittel in die Mülltonne zu geben. Ausgenommen sind nur Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum um mindestens sechs Monate überschritten ist.
Alles muss vollständig verzehrt werden, auch zubereitetes Essen
Auch muss zukünftig das verzehrt werden, das auf den Tisch kommt. Teller müssen vollständig leer gegessen werden. Was im Topf, in der Pfanne, im Backofen etc. zubereitet wurde, muss komplett – sofort oder später – verzehrt werden.
Das gilt auch für Essen, das nicht schmeckt, aber genießbar ist. Ausnahmen gibt es nur für verdorbene Lebensmittel. Darunter fällt auch Essen, das nach einem Aufwärmen gesundheitsgefährdend wäre, z.B. Pilze.
Nicht angebrochene Lebensmittel können gegen eine Gebühr bei den Tafeln und ähnlichen Einrichtungen abgegeben werden. Eine Verfütterung von Essensresten an die eigenen Haustiere ist in einem eng gesteckten Rahmen ebenso erlaubt.
Ziel des Gesetzes: Weniger Verschwendung, Verbesserung der Kochkunst, Stärkung der Tafeln
Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass weniger Lebensmittel verschwendet werden, aber auch, dass besser gekocht wird. Denn auch nicht Gelungenes muss ja in Zukunft komplett verspeist werden. Ebenso werden die Bedürftigen, die Tafeln in Anspruch nehmen, gestärkt.
Um das Gesetz zu kontrollieren, sollen 5.000 zusätzliche Stellen für Mülldetektive geschaffen werden. Diese sollen sich durch die zu erwartenden Bußgelder weitgehend selbst finanzieren, stellen also keine Belastung für den Steuerzahler dar.