Wieder einmal schlagen die EU-Bürokraten per Verordnung zu. Jeder dürfte sich noch mit Schrecken an die mittlerweile abgeschaffte Gurkenkrümmungsverordnung 1677/88 erinnern, die festschrieb, dass eine Gurke nicht zu stark gekrümmt sein dürfe. Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums ging diese Verordnung nicht direkt von der EU aus, sondern wurde vom Handel gefordert, der sich Platzeinsparungen bei Transport und Lagerung versprach.
Jetzt aber hat die EU die Weihnachtsbäume im Visier. „Es ist unglaublich, was als Christbaum verkauft wird“, sagt die EU-Verbraucherschutzkommissarin Christine Courber. Die Bäume seien oft total krumm und nicht annähernd symmetrisch. Solche Bäume könne man gerade einmal als bessere Besen bezeichnen. Daher werde voraussichtlich im Herbst 2014 die EU-Weihnachtsbaumverordnung 2412/01 in Kraft gesetzt. In Zukunft dürften nur noch solche Nadelbäume verkauft werden, welche die jeweiligen Kriterien erfüllten.
Konkret dürfe der Stamm nur eine Abweichung von maximal 12,5 cm pro Meter von der Geraden aufweisen. Ferner dürfe die Symmetrie maximal 18,5 cm pro Meter vom Idealmaß divergieren. Wenn der Baum also auf einer Seite erheblich schmaler sei, dürfe dieser gar nicht mehr angeboten werden. Auch Astlücken und Ausbuchtungen dürften nicht aus einer festgelegten Norm ausbrechen.
Da nicht alles so einfach abzumessen und zu berechnen sei, habe man die Smartphone-App Boom or Broom (auf Deutsch etwa: Brummen [i.S.v. alles o.k.] oder Besen) in Entwicklung. „Die App fertigt ein Foto von dem Baum an, analysiert es und zeigt an, ob der Baum gewissermaßen überhaupt ein Weihnachtsbaum ist“, so Courber, „Ein einfaches Antippen des Prüfbuttons reicht aus und schon weiß man, ob alles im grünen Bereich ist.“
Die Verordnung gelte für geschlagene Nadelbäume, nicht aber für lebende Bäume, die im Topf oder mit Wurzelballen verkauft werden. Eine Ausnahme stellten jedoch Bäume dar, die der Kunde in einem freigegebenen Waldstück selbst schlägt und danach bezahlt. Hier werde ebenso die neue Verordnung greifen. Der Händler müsse die betroffenen Bäume in einem solchen Fall über eine eindeutige Markierung als Ausschuss ausweisen.
Das Ziel in der Weihnachtsbaumverordnung liege in der Qualitätssteigerung. Immerhin sei Weihnachten das Fest der Liebe, an dem man keinen Streit wegen eines missratenen Baumes brauchen könne. Auch würden immer mehr Bäume online bestellt, die daher nicht mehr vom Kunden selbst vor dem Kauf begutachtet werden könnten. Daher gelte es, auch hier unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Der Kunde solle auch in solch einem Fall einen geraden, einwandfreien Baum erhalten, der nicht zum Familienkrach, zur Scheidung oder zu Schlimmerem führe.
Doch Anfang 2015 kommt schon der nächste Hammer. Diesmal beim Telefonieren. Die Auslandsvorwahlen werden abgeschafft, die Bürger werden sich an neue Vorwahlen gewöhnen müssen. Die EU-Kommissarin Claire Etiene will damit das Zusammenwachsen der Länder in Europa forcieren. Schließlich gäbe es schon lange kein EU-Ausland mit Schlagbäumen mehr, sondern die Europäische Union, die als Fernziel eine politische Union werden soll. Dafür sollen die Regionen gestärkt werden. In Zukunft erhält jede Region bzw. jeder größere Ort in der EU eine eindeutige Vorwahl. Die Vorwahl wird einheitlich auf zwölf Stellen festgelegt.
Sonderrechte wie kurze Vorwahlen (etwa 030 für Berlin) wird es also nicht mehr geben, da dies dem Gleichheitsgrundsatz widerstreben würde. Die zwölf Stellen mögen übertrieben klingen, allerdings werden hier ja Auslands- und Ortsvorwahl kombiniert sowie Prüfziffern integriert. Letztere sollen die Wahrscheinlichkeit drastisch reduzieren, dass man die falsche Person ans Rohr bekommt, weil man sich verwählt hat. Der Vorteil liegt in einer Effizienzsteigerung in den Firmen durch Vermeidung unerwünschter Telefonate. Das raffinierte System, das PARNASS (Paneuropean Adapted Ring Number Alteration System Service) genannt wird, ist außerdem so ausgelegt, dass man beim versehentlichen Wählen einer Telefonnummer nach dem alten Schema nicht wo anders landet, sondern wegen einer verletzten Prüfziffernkonsistenz gar kein Gespräch aufgebaut wird.
Vorwahl der EU aus dem nichteuropäischen Ausland: 00999
Wer aus dem nichteuropäischen Ausland in die EU anruft, muss in Zukunft eine 00999 vorwählen. Dies sei die letzte freie Auslandsvorwahl gewesen, die man sich noch irgendwie merken könne, so Etiene, sodass die Kommission sich dafür entschieden habe.
Datenbank ASK-PARNASS kommt
Zum Nachschlagen der neuen Vorwahlen wird die Internetdatenbank ASK-PARNASS zur Verfügung gestellt, die sich momentan in der Betaphase befindet und noch nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich ist. Für ASK-PARNASS steht ein Etat von 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Eine Übergangsphase wie bei den Kontonummern kann es aus technischen Gründen nicht geben, da nur ein einziges Telefonsystem zur Verfügung steht. Etiene ist sich aber sicher, dass ein gewisses Chaos nur wenige Tage anhalten werde. Dann werde sich jeder an die neuen Nummern gewöhnt haben.
An den Tarifstrukturen dürfte sich indes zunächst wenig ändern. Die Telekommunikationsanbieter dürfen in einer Übergangszeit von fünf Jahren Gespräche in andere EU-Staaten noch zu einem Auslandstarif abrechnen, der allerdings nach den ersten drei Jahren auf ein Niveau von maximal 180 Prozent eines Inlandsgesprächs gesenkt werden muss.
Da die Telefongesellschaften die Umstellung aus eigener Tasche bezahlen müssen, sind aber generelle Preismodifikationen nicht auszuschließen.
Politische Union
Als ultimatives Ziel soll die bereits erwähnte politische Union kommen. Der genaue Zeitpunkt hierfür steht noch nicht fest, realistisch ist ein Start in acht bis zehn Jahren. Nationale Ausweise werden dann durch EU-Ausweise mit holographischem Passfoto ersetzt. Als Amtssprache wird Denglisch eingeführt. Damit hat die zuständige Kommission einen hervorragenden Kompromiss aus der Weltsprache Englisch und der nicht unbedeutenden Rolle Deutschlands beim Aufbau der EU gefunden.
Die EU macht es möglich, wir bekommen Anfang 2014 im Rahmen des europäischen SEPA-Zahlungsverkehrs (Single Euro Payments Area) neue Kontonummern. Die als IBAN (International Bank Account Number; internationale Banknummer) bezeichneten Kontonummern sind „etwas“ länger als die alten gewohnten Kontonummern, nämlich 22 Stellen, dafür aber schwer einprägsam und weltweit eindeutig. An die Stelle der Bankleitzahl (BLZ) tritt der BIC (Business Identifier Code, hat nichts mit den gleichnamigen Feuerzeugen zu tun). Dies ist ein buchstabendominierter Zungenbrecher aus 8 oder 11 Zeichen, so etwas in der Form GRGLMPFF123.
Die Systempresse verbreitet schon seit Wochen Panik, die Monsterkontonummern könne sich niemand merken, gerade Rentner seien überfordert, in Zukunft ihre Enkel zum Geburtstag, zu Weihnachten, beim bestandenen (oder beanstandeten) Abitur usw. per Überweisung zu beschenken.
Jan Schaller aus Minden, der aus Funk und Fernsehen bekannte Gedächtniskünstler, ist es nun gelungen, seine neuen Bankverbindungsdaten auswendig zu lernen.
Es sei nicht einfach gewesen, so Schaller, aber die Gedächtniskünstler arbeiteten mit einem Trick. Statt Zahlen und Buchstaben würden sie sich einfach einen „Pfad“ merken, etwa einen Pfad mit verschiedenen Stationen durch den eigenen Garten. Pfade seien leichter einprägsam als Zahlen und Buchstaben, darauf begründe sich diese Form der Mnemotechnik. Die einzelnen Stationen würden Zahlen oder Buchstabenkürzel erhalten, die möglichst „sprechend“ seien, damit sie sich leichter merken ließen. Beispielsweise könnte man den Schuppen, in dem die Leiter aufbewahrt wird, mit der Unglückszahl 13 assoziieren. Da es Unglück bringen soll, unter einer Leiter durchzugehen, ist diese Zahl wie geschaffen dafür.
So ließe sich eine lange Zeichenkombination einprägen, indem man sich z.B. den Pfad Gartentor – Brunnen – Schuppen – alter Baum – Teich – Brunnen – Rosenbeet – Tanne – Komposthaufen – Papiertonne – Brunnen – Regentonne – Sauna merkt. Dieser Weg ist dann leicht in die entsprechende Zeichenreihe rückübersetzbar.
Den Einwand, die neuen 22-stelligen Monsterkontonummern würden sich recht einfach durch eine Aneinanderreihung des Länderkürzels, einer Prüfsumme aus zwei Ziffern, der bisherigen Bankleitzahl (sic! Diese muss in die neue Kontonummer, obwohl es ja mit dem BIC eine Art Nachfolger für die Bankleitzahlen gibt) und der bisherigen Kontonummer bilden lassen, sodass eigentlich gar kein großer Einprägeaufwand stattfinden müsse, lässt Schaller nicht gelten. Die meisten Leute würden doch nicht einmal ihre eigene Telefonnummer auswendig wissen, wie sollten sie dann in der Lage sein, die alten Bankverbindungsdaten, die sie ihnen nur mit größter Mühe einfielen, zu neuen zu verketten? Die Redaktion hakt nach, man müsse sich die Nummern ja nicht merken, man könne sie ja auch nachschlagen. Doch Schaller hat keine Lust mehr, ist schon wieder bei seiner nächsten Aufgabe. Er lernt gerade das Mindener Telefonbuch auswendig, mal so als Häppchen für zwischendurch, wenn einem langweilig sei.
Wenn der Meister nicht will, dann muss halt die Redaktion ran und noch einmal klarstellen, dass alles so schwierig gar nicht ist.
Die neue Kontonummer (IBAN)
Die IBAN hat folgendes Format:
LL pp bbbb bbbb kkkk kkkk kk
LL: Zweistelliger Ländercode (nur Buchstaben) nach ISO 3166-1, z.B. DE für Deutschland p: Prüfsumme b: Bisherige Bankleitzahl (8 Ziffern) k: Bisherige Kontonummer (10 Ziffern)
Stellt sich nur die Frage nach der Prüfsumme. Darum muss man sich im Normalfall nicht kümmern, da die Banken die neuen IBAN-Nummern herausgeben. Man kann die Prüfsumme aber auch selbst berechnen und damit die IBAN vollständig selbstständig bilden:
1. Für den Fall des Ländercodes DE, einer Bankleitzahl 60010070 und einer Kontonummer 0081234567 (zu kurze Kontonummern unbedingt mit führenden Nullen auf 10 Ziffern erweitern!) verwendet man zunächst die Platzhalterprüfziffer 00. Man bekommt die vorläufige, noch nicht finale IBAN:
DE00600100700081234567
2. Die ersten vier Zeichen verschiebt man an das Ende der IBAN:
600100700081234567DE00
3. Nun ersetzt man die Buchstaben im Ländercode durch Zahlen, wobei A = 10, B = 11, …:
600100700081234567131400
4. Man teilt nun die ganze Zahl durch 97 und merkt sich den Teilungsrest (Modulo). Hier ergibt sich
19
5. Diesen Rest subtrahiert man nun von 98. Das Ergebnis sind die beiden Prüfziffern. Falls der Wert einstellig ist, wird er mit einer führenden Null ergänzt. Im Beispiel erhält man:
79
6. Diese Prüfsumme setzt man nun für den Platzhalter ein. Fertig ist die selbst gekochte IBAN:
DE79600100700081234567
Eine Validierung der IBAN ist dann über einen IBAN-Rechner möglich.
Der Bankleitzahl-Nachfolger BIC
Auch den BIC erhält man von der Bank und er lässt sich natürlich ebenso z.B. im Internet nachschlagen. Man kann ihn nicht selbst bilden, aber einzelne Teile lassen sich zum Einprägen dann doch recht gut nachvollziehen. Der BIC hat folgendes Format:
BBBB CC LL bbb
BBBB: Vierstelliger Bankcode (nur Buchstaben), vom Geldinstitut frei wählbar, bei Postbank etwa PBNK CC: Zweistelliger Ländercode (nur Buchstaben) nach ISO 3166-1, z.B. DE für Deutschland LL: Ortskürzel aus zwei Buchstaben oder Ziffern bbb: Kennzeichnung der Filiale oder Abteilung aus drei Buchstaben oder Ziffern (optional)
Die EU intensiviert ihren Kampf gegen Sexismus und sexuelle Ausbeutung von Frauen. Die Feministin Gabriele Schlanz-Ritter, die bereits in einigen Talkshows durch markige Sprüche aufgefallen ist und als Vorbild die Urfeministin Alice Schwarzer nennt, findet es unerträglich, wenn sich etwa ein 80-jähriger Millionär eine 18-Jährige angelt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei das keine Liebe. Der alte Knacker würde sich die Frau schlicht mit seinem riesigen Vermögen kaufen, es sei Prostitution der übelsten Sorte. So ein junges Ding, das eigentlich noch ein Kind sei, habe noch keinerlei Lebenserfahrung. Im Grunde genommen sei das nichts anders als Pädophilie, wenn auch nicht im Sinne des Gesetzes. Noch nicht.
Denn die EU-Gleichstellungskommission will hier schärfere Regeln. Der Altersunterschied soll auf maximal 15 Jahre begrenzt werden. Ein 80-Jähriger und eine 20-Jährige würden schon einmal gar nicht zusammenpassen, in fast allen Fällen werde die Frau hier nur ausgebeutet und unterdrückt. In Zukunft darf also z.B. ein 50-Jähriger weiterhin mit einer 35-Jährigen ein Verhältnis haben und sie heiraten. Das sei aber die absolute Grenze, jünger darf die Frau nicht sein. Alles andere wäre dann strafbar. Die neue Regelung soll für neue Partnerschaften und Ehen gelten, bestehende Partnerschaften und Ehen sollen nicht angetastet werden. Die Regelung soll nur in eine Richtung wirksam werden. Das heißt, Frauen dürfen auch Beziehungen mit Männern eingehen, die mehr als 15 Jahre jünger sind. Eine 70-Jährige kann sich also weiterhin einen 25-Jährigen Liebhaber halten.
Diese scheinbare Ungleichbehandlung erklärt Schlanz-Ritter damit, dass Männer nur selten sexuell ausgebeutet würden. Außerdem wolle man ja Frauen nicht irgendwelche Freiheiten nehmen, sie seien ja lange genug unterdrückt worden. Gigolos werden also nicht aussterben.
Eine neue EU-Richtlinie wird noch für 2014 erwartet. Nennenswerter Widerstand ist nicht zu erwarten. Wenn alles glatt läuft, könnte ein entsprechendes Gesetz bis spätestens 2016 in Deutschland in Kraft treten.
Neuer Hammer aus Brüssel! Eine Presserechtkommission hat einen Entwurf erarbeitet, der eine bessere Kennzeichnung von Satire vorsieht. Der Grund dafür ist, dass es in letzter Zeit immer wieder dazu kam, dass Meldungen für bare Münze genommen wurden, obwohl sie ganz klar Satire waren. Des Öfteren wurden gar regelrechte Shitstorms losgetreten. Erboste Leute beschwerten sich per Mail und telefonisch über angebliche neue Pläne der EU oder über entsprechende Vorhaben der jeweiligen Landesregierungen.
Der für das Presserecht zuständige EU-Kommissar Ethan Gabin wird mit den Worten zitiert, es werde nicht mehr lange dauern, dann gäbe es die ersten Unruhen bei Demonstrationen, vielleicht sogar den ersten Toten. Und das nur, weil eine klare Kennzeichnung in einem satirischen Artikel gefehlt habe.
Diese schrecklichen Missverständnisse hätten ihre Ursache darin, dass viele Leute im hektischen Internetzeitalter nur die Überschriften oder im besten Fall noch einzelne Abschnitte lesen würden, so Gabin. Damit hätten sie auch bei einem hoch ausgeprägten Intellekt keine realistische Chance, Satire als solche zu deuten. Ferner sei ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht in der Lage, Ironie zu erkennen. Das sei für viele einfach so etwas wie eine Fremdsprache. Diese Leute würden alles wörtlich nehmen.
Daher sieht eine neue EU-Richtlinie vor, dass Satire in Zukunft klar in der Überschrift mit dem Wort „Satire“ gekennzeichnet werden muss. Außerdem ist nach jedem dritten Satz ein klarer Hinweis, etwa in der Form „Das ist Satire!“, einzufügen. Damit soll mit höchstmöglicher Sicherheit die Gefahr drastisch verringert werden, dass jemand Satire auf den Leim geht, selbst wenn er nur kleinste Textpassagen erfasst.
Die jeweiligen Regierungen müssen nun ihr Presserecht ändern. Der Widerstand gegen die neue Regelung dürfte vonseiten der Politik gering ausfallen, da diese von einer Verschärfung profitiert. Das Presserecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Eine besonders harte Regelung wird dabei aus Bayern erwartet, wo die CSU schon mal plante, religiöse Satire zu verbieten („CSU-Chef Stoiber fordert indes härtere Strafen für unliebsame Satire“; Quelle: Der Spiegel , „CSU legt einen Gesetzesentwurf vor, der jegliche Verspottung oder Herabwürdigung von Religionen verbieten soll“; Quelle: laut.de).
Die Verfassungsmäßigkeit ist offenbar nicht von der neuen Presserecht-Richtlinie tangiert, da es niemand verboten wird, seine Meinungen auszudrücken. Es geht schließlich nur um eine Kennzeichnung der Texte, die aber nach Ansicht der keinblatt.de-Redaktion eher an eine Verstümmelung der Texte grenzt.
Auf keinblatt.de wird sich wenig ändern, da hier nur in seltenen Fällen Satire veröffentlicht wird. Dennoch zeigen wir uns solidarisch und protestieren auf das Entschiedenste gegen das Vorhaben!
Die umstrittenen Energiesparlampen entwickeln sich zunehmend zu einem gigantischen Umweltproblem. Laut Informationen von keinblatt.de bereitet die EU daher fieberhaft ein Verbot von Energiesparlampen (ESL; sprich: Esel), genauer: Kompaktleuchtstofflampen, vor.
Laut EU-Umweltkommissar Romano Aquas hätten sich die Bürger nach dem gut gemeinten Verbot der herkömmlichen Glühlampe durch die EU, das der Stromeinsparung und damit dem Klimaschutz dienen sollte, ohne Sinn und Verstand Kompaktleuchtstofflampen zugelegt, die grundsätzlich Quecksilber enthielten. Kaputte Lampen würden dann einfach in den Hausmüll gegeben, obwohl dies streng verboten sei. Kaum einer würde die Lampen wie vorgeschrieben zu den Wertstoffhöfen bringen, die oft nur wenige Kilometer entfernt seien und mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten glänzten (Annahme von Energiesparlampen an ungeraden Werktagen von 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Personalausweis nicht vergessen, denn nur Bewohner des gleichen Stadtteils dürfen abgeben!).
Auch seien sich die Bürger offenbar nicht bewusst, dass zerplatzende oder zerbrochene Birnen ihre Gesundheit bedrohen können. Hier verzichteten manche Bürger sogar auf die dringend empfohlene Raumlüftung, mit der wenigstens die Konzentration des quecksilberhaltigen Giftdampfs schneller abgebaut werde.
Wenn die Restbestände herkömmlicher Glühbirnen aufgebraucht seien, würde sich das Problem noch einmal drastisch verschärfen.
Aquas fragt sich, wo der viel zitierte mündige Bürger bleibe. Da es diesen offenbar nicht gebe, bliebe der EU leider nur ein Verbot. Nach den gegenwärtigen Plänen wird dieses stufenweise eingeführt und gestaltet sich voraussichtlich wie folgt (ohne Gewähr):
Zeitpunkt
Details
31.07.2014
Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >15 Watt
01.01.2015
Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >10 Watt
01.01.2016
Verbot aller quecksilberhaltigen ESL
01.01.2017
Verbot wird auf neuartige ESL auf Amalgambasis ausgedehnt
Das Verbot bezieht sich auf Einkauf und Import. Bereits im Handel befindliche Restbestände sind nicht vom Verbot betroffen.
Als Ersatz werden LED-Lampen, Restbestände von herkömmlichen Glühbirnen, die immer noch legal im Handel sind, Kerzen (auf Basis von Wachs und Docht, falls diese noch jemand kennt) sowie der Einsatz von Hellsehern empfohlen.
LED-Lampen stellen eine weit geringere Umweltbelastung als Kompaktleuchtstofflampen dar. Ihr Stromverbrauch liegt zudem noch einmal deutlich unter der von Kompaktleuchtstofflampen. Ein weiterer Vorteil von LED-Lampen ist, dass diese fast ohne Verzögerung schalten und sofort die maximale Helligkeit erreichen, im Unterschied zu Kompaktleuchtstofflampen, bei denen man eine ganze Weile warten muss. In den Hausmüll dürfen aber auch LED-Lampen nicht gegeben werden, sie gelten als Elektronikabfall.
Die EU mischt sich in immer mehr Bereiche ein. Herkömmliche Glühbirnen wurden mittlerweile weitestgehend verboten, bei Duschköpfen ist eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, mit welcher der Wasserverbrauch reduziert werden soll.
Staubsauger werden über eine bereits im Juli dieses Jahres in Kraft getretene EU-Richtlinie ab September 2014 auf eine Leistung von 1.600 Watt beschränkt, ab 2017 gar auf eine Leistung von 900 Watt. Das soll den Verbrauch senken und damit dem Umwelt- und Klimaschutz dienen.
Nun mag es den einen oder anderen gar nicht verwundern, dass die EU sich jetzt auch noch um Pferde kümmert. Die Leistung von Pferden liegt seit Menschengedenken bei durchschnittlich 1,0 PS (Pferdestärken), das entspricht 735,49875 Watt. Diese Stagnation sei nicht hinnehmbar, denn Pferde produzierten bei der Verdauung eine nicht unerhebliche Menge CO2, so der EU-Umweltkommissar Romano Aquas. Ihre Umweltbilanz, die sich auch aus einer Vielzahl weiterer Faktoren ergebe, sehe daher alles andere als gut aus. Sowohl der Reitsport als auch der Einsatz von Pferden als Arbeitstiere, etwa beim Ziehen von Kutschen in Urlaubsgebieten oder auf Inseln ohne motorisierten Verkehr, trage mit zur Klimakatastrophe bei.
Der Zweck der geplanten EU-Richtlinie liegt darin, die durchschnittliche Leistung von Pferden auf 0,8 PS, das entspricht 588,399 Watt, zu reduzieren. Die Pferde sollen weiterhin für den Reitsport und als Zugpferde geeignet sein, aber eine bessere Umweltbilanz aufweisen.
Dies sei am besten durch eine geringere Leistung erreichbar, da diese relativ einfach mess- und kontrollierbar sei.
Das Ziel der EU-Richtlinie soll durch Selektion bei der Zucht, aber auch durch neue Methoden bei Aufzucht und Ernährung, erreicht werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Richtlinie werden speziell ausgebildete Veterinärkontrolleure zum Einsatz kommen.
Wie heute bekannt wurde, arbeitet die EU an einen Verbot von Plastiktüten. Denn diese schwer verrottbaren Beutel haben sich inzwischen zu einem gigantischen Umweltproblem entwickelt. Die Tüten landen tonnenweise in den Weltmeeren und bedrohen vor allem die Fischbestände. Meerestiere verschlucken nicht nur komplette Tüten, sondern nehmen auch kleinste Kunststoffpartikel auf, die somit wieder in die Nahrungskette des Menschen gelangen und schlussendlich auf dem Essteller landen können.
Speziell die besonders dünnen Plastiktüten, die bislang in aller Regel kostenlos abgegeben werden, sind ein Problem. Sie werden meist nur ein einziges Mal verwendet. Wegen ihres geringen Gewichts werden sie leicht vom Wind weggetragen, wodurch sie in die Gewässer gelangen. In Zukunft sollen Händler nur noch Jutebeutel und Papiertüten aus recyceltem Altpapier ausgeben dürfen. Jutebeutel sind strapazierfähig und mehrfach verwendbar. Der Nachteil liegt im unangenehmen Fäulnisgeruch, sollte solch ein Beutel einmal nass werden. Verbraucher, die damit nicht einverstanden sind, können als Alternative auf Papiertüten zurückgreifen.
Diese sind ebenso umweltfreundlich, da sie sich wunderschön recyceln lassen. Allerdings ist ihre Haltbarkeit ziemlich begrenzt, sie reißen schnell und eignen sich nach einem Kontakt mit Regen allenfalls noch als Pappmasché. Verbraucher, die damit nicht einverstanden sind, können als Alternative auf Jutebeutel zurückgreifen.
Der Zeitpunkt des Verbots von Plastiktüten kommt nicht von ungefähr. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele (dem mit „Gebt das Hanf frei“ das wohl berühmteste Zitat mit Grammatikfehler zugeschrieben wird, denn Hanf benötigt natürlich einen maskulinen Genus) hat bei seinem Besuch in Moskau einen Coup gelandet, der sogar seine erbittertsten Gegner positiv überrascht hat. Er hat den Whistleblower Edward Snowden besucht und einen von ihm verfassten Brief mitgebracht, in dem Snowden anbietet, in Deutschland zum Thema NSA-Spähaffäre aussagen zu wollen. Snowden verlangt als Bedingung, dass man ihm versichere, ihn nicht an die USA auszuliefern.
Warum der Jutebeutel das Zeichen der Freiheit ist
Bei seiner Rückkehr schaute die halbe Welt und ganz Deutschland auf Ströbele. Dabei rückte auch sein demonstrativ und vorbildlich mitgeführter Beutel ins Blickfeld der Öffentlichkeit, der natürlich aus feinster Jute ist. In diesem Beutel wurde Snowdens Brief transportiert! Spätestens jetzt wird aus dem Jutebeutel, dem bislang eher ein Ökospinner-Image anhaftete, ein Freiheitsbeutel. Es verschafft dem Jutebeutel eine ungeahnte Popularität. Der Zeitpunkt, das Plastiktütenverbot voranzutreiben, könnte damit besser nicht sein. Es lebe die Freiheit! Da Ströbele vorbildlich stets mit dem Fahrrad vorfährt, ergibt sich auch die eine oder andere Möglichkeit für ein Umsteuern in eine ökologische Verkehrspolitik. In Brüssel rauchen sicherlich schon die Köpfe.
Die EU-Richtlinie 12.261 ist bei Kommunen berüchtigt, zwingt diese sie doch, öffentliche Einrichtungen ausreichend auf die Interessen und Gewohnheiten der Bürger zuzuschneiden. Das bedeutet, dass Berufstätige und speziell Schichtarbeiter nicht diskriminiert werden dürfen und auch die Gelegenheit erhalten müssen, wichtige Tätigkeiten durchführen zu können, ohne dass dafür ein Urlaubstag geopfert oder das Gleitzeitkonto überbeansprucht werden muss.
Inzwischen wurde die Richtlinie in einigen Punkten überarbeitet und genauer gefasst. Konkret muss es in Zukunft mindestens einen Tag in der Woche geben, an dem Behörden und kommunale Einrichtungen mit Kundenverkehr bis mindestens 22 Uhr geöffnet haben müssen. Bei personalarmen kommunalen Einrichtungen muss sogar bis mindestens 1 Uhr nachts geöffnet werden.
In der Redaktion wird die Neuregelung überwiegend positiv aufgenommen. Der langjährige Redakteur Heiner Lürsen kann nun endlich Oma und Opa problemlos nach der Arbeit besuchen. Denn ein Friedhof gilt als personalarme Einrichtung und fällt daher unter die 1-Uhr-Regelung.
Redakteurin Annette (Name von der Redaktion aus nachvollziehbaren Gründen geändert) findet die Neuregelung „gruftig-cool“. Wer mal überprüfen möchte, ob die Toten wirklich zur Geisterstunde aus den Gräbern steigen, müsse nun nicht mehr um Mitternacht verbotenerweise über die Friedhofsmauer klettern, um sich das Spektakel anzuschauen.
In den Friedhofsverwaltungen sieht man dies dagegen erheblich kritischer. In allen Städten, in denen wir nachfragten, äußerten die Verantwortlichen Sicherheitsbedenken. Die Wege seien meist nicht oder nicht ausreichend beleuchtet. Deswegen sind die Öffnungszeiten gerade im Winter oft regelrecht lächerlich, da werden die schweren Tore dann kurz vor Einbruch der Dunkelheit bereits um 17 Uhr abgesperrt. Wir hören mehrfach, dass mit Öffnungen bei Dunkelheit Unfälle, etwa Stürze, vorprogrammiert seien. Die Installation von Beleuchtungseinrichtung hingegen sei nicht nur kostspielig, sondern bedeute auch, dass eine Unmenge an Vorschriften zu erfüllen seien. Die vielen Vorschriften brächten ihn noch ins Grab, schimpft einer der Verantwortlichen.
Wann die deutschen Städte die neuen Regelungen umsetzen werden, war bis zum Reaktionsschluss noch völlig unklar.
Je nach Temperaturbereich werden typischerweise folgende Farben eingesetzt:
Temperatur
Farbe
1°C – 30°C
Grün
31°C – 43°C
Blau
44°C – 50°C
Rot
Ab 51°C
Roter Alarmimpuls (Verbrühungsschutz)
Da diese Duschköpfe zu einem geringeren Wasserverbrauch und zu einem Rückgang von Verbrühungsunfällen führen, hat die EU die Apparaturen umfassend überprüft. EU-Umweltkommissar Romano Aquas hält die Technik inzwischen für so überzeugend, dass man diese nun zur Pflicht in allen Privathaushalten und gewerblichen Einrichtungen machen wolle. Ursprünglich sollten nur wassersparende Duschköpfe vorgeschrieben werden, so Aquas. Nun aber wolle man Nägel mit Köpfen machen. Der Bürger, der grob fahrlässig unter eine zu heiße Dusche steige, ohne mal vorsichtig die Temperatur mit der Hand zu überprüfen, müsse vor sich selbst geschützt werden. Nicht nur Verbrühungen gingen durch die Sicherheitsduschköpfe zurück, auch Kälteschocks würden spürbar abnehmen.
Die Technik habe nur Vorteile: Sie schütze die Umwelt, reduziere Unfälle und kurbele die Wirtschaft an, so Aquas. Denn durch den ungeheuren Bedarf neuer Duschköpfe müssten neue Fabriken gebaut werden, um die Duschköpfe zu produzieren. Speziell die südeuropäischen Länder könnten sich hier eine eigene Industrie aufbauen und ihre Wirtschaft sanieren. EU-Hilfen werde es selbstverständlich geben. Da die empfindlichen Duschköpfe ohnehin schnell kaputtgingen, sei sichergestellt, dass die Fabriken für Jahrzehnte ausgelastet seien. Das sei nachhaltige kombinierte Wirtschafts- und Umweltpolitik, führt Aquas aus.
Keine Diskriminierung dank Lautsprecher
Um eine Diskriminierung von Leuten mit Seheinschränkungen zu vermeiden, feilt man derzeit noch an Details. So sollen zusätzlich Signaltöne oder eine Sprachausgabe vor zu kaltem oder zu heißem Wasser warnen. Technisch sei das machbar, so Aquas. Die Sprachausgabe könne dann noch weiterentwickelt werden. Man prüfe derzeit, ob zwischen den Hinweisen zur aktuellen Wassertemperatur Umwelttipps aus dem Lautsprecher ertönen könnten. Etwa der Tipp, dass verbrauchsintensive Geräte durch energiesparende ausgetauscht werden sollten und zum Einkaufen auch das Fahrrad benutzt werden könne. Solche Hinweise, die man nicht abschalten, sondern nur in der Lautstärke reduzieren könne, werde der Bürger sicher zu schätzen lernen, zumal die Zeit unter der Dusche mit einer solchen Berieselung sinnvoll genutzt werden könne.
Noch im Frühjahr 2014 soll ein entsprechendes Gesetz beraten und dann dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Die EU-Staaten müssen danach die neue EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Wie berichtet wurde die Abstimmung über die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) um rund einen Monat verschoben. Das EU-Parlament wird nun am 8. Oktober 2013 darüber votieren. Mit der TPD2 sollen vor allem größere Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln eingeführt werden, die in Gestalt von Ekelbildern (Raucherlungen, Krebsgeschwülste, kaputte Zähne etc.) vor den Gefahren des Rauchens warnen.
Uneinigkeit herrschte lange Zeit noch bei Zusatzstoffen. Mentholzigaretten und anderen Zigaretten, bei denen der Tabakgeschmack durch einen anderen Geschmack überlagert wird, sollten ursprünglich verboten werden. Argumentiert wird damit, dass diese Zusatzstoffe den Einstieg in die Sucht erleichterten.
Hier scheint nun ein Kompromiss gefunden worden zu sein. Laut einem Papier, das der Redaktion vorliegt, wird man zwar an dem Verbot festhalten. Als Kompromiss soll jedoch in Zukunft vorgeschrieben werden, dass jede siebte Zigarette, mindestens aber drei Stück bei einer üblichen 20er-Packung, durch eine Kaugummizigarette ersetzt wird. Betroffen davon sind alle Arten von Zigaretten. Zigarettenpäckchen, die ausschließlich Tabakzigaretten enthalten, wird es dann nach einer Übergangszeit von einem Jahr nicht mehr geben. Die Einsortierung der Kaugummizigaretten soll nach dem Zufallsprinzip erfolgen.
Damit werden die Wünsche der Raucher berücksichtigt, die Wert auf einen frischeren Atem legen. Die Freude bei der Tabakindustrie hält sich jedoch in Grenzen. Ein Sprecher sieht hier nur eine weitere Bevormundung und Gängelung. Viele Raucher würden sich nur ärgern und die Kaugummizigaretten, die auf den ersten Blick nicht von echten Tabakzigaretten zu unterscheiden seien, dann einfach wegwerfen und die Umwelt verschmutzen. Auch sei dies eine versteckte Preiserhöhung, da die Kaugummizigaretten nach den Plänen voll der Tabaksteuer unterliegen werden. Dazu komme, dass man die ganze Produktion umstellen müsse. Das könnte anfangs die Gewinne schmälern.
Die Nichtraucherorganisationen halten dagegen. Immerhin erhielten die Raucher weiterhin ihre geliebten Geschmackszigaretten, wenn auch auf eine andere Art. Ferner würden Kaugummizigaretten erlaubt bleiben, so ein Sprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen, dafür hätten sich doch die Raucherorganisationen immer wieder stark gemacht.
Die Abstimmung über die neue TPD2 wird mit Spannung erwartet, keinblatt.de berichtet selbstverständlich darüber.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. AkzeptierenAblehnenWeiterlesen
Privacy & Cookies Policy
Privacy Overview
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.