Gute Nachrichten für Menschen, die aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche austreten wollen oder in den letzten zwei Jahren ausgetreten sind: Sie haben Anspruch auf Rückerstattung der gesamten entrichteten Kirchensteuer.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Die Kirchen müssen das Geld sogar zu den üblichen Festgeldkonditionen verzinst zurückzahlen.
Die Karlsruher Richter begründen ihr Entscheidung damit, dass die Kirchen ein Produkt mit einer Schlecht- bzw. Nichtleistung offerierten. Kirchenmitglieder, die heute wegen des jahrzehntelangen Missbräuche austräten, wären niemals Mitglieder geblieben oder niemals in die Kirche eingetreten, hätten sie seinerzeit Kenntnis davon gehabt.
Die Qualität des eigentlichen Produkts, das ewiges Leben sowie eine posthume Bestrafung für Sünder verheißt, die zu Lebzeiten nicht sanktioniert werden konnten, spielte bei dem Urteil keine Rolle, denn es findet sich dazu nichts in der Urteilsbegründung.
Kirchen sind erwartungsgemäß wenig begeistert
Die Kirchen haben das Urteil verärgert aufgenommen. Bischof Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagte vor Pressevertretern: „Wir müssen das durchrechnen. Im schlimmsten Fall müssen wir zur Rückzahlung sogar einen Teil unserer Goldreserven, die Bundeslade sowie den Heiligen Gral verkaufen.“
Die Evangelische Kirche, die ein vergleichbares Produkt anbietet, das ohne Papsttum, Heilige und Gnome auskommt und ein bisschen moderner ist, stößt vergleichbare Töne ins Horn: Die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, meint: „Den Missbrauchsskandal ist zwar eine sehr hässliche Angelegenheit. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass dafür ausschließlich der Teufel verantwortlich ist, auch übrigens für die verschleppte Aufarbeitung. Wir bieten aber als Produkt den lieben Gott an. Für den von ihm selbst erschaffenen Gegenspieler können weder er noch wir Verantwortung übernehmen. Ich plädiere daher dafür, stattdessen satanische Kreise zu bestrafen.“