Zur Klärung der Unglücksursache werden mehrere Gutachter eingesetzt. Erste Ermittlungsergebnisse deuten darauf hin, dass ein unachtsamer Mitarbeiter ein Ventil mit einem „Bitte nicht öffnen!“-Schild versehen hat.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Ermittlungen eingeleitet. Dem verantwortlichen Mitarbeiter droht eine Anklage wegen arglistiger Täuschung, groben Unfugs, falscher Tatsachenbehauptung und grob fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge. Der Mann soll am Mittwochmorgen dem Haftrichter vorgeführt werden. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft sowie Schadensersatz in Millionenhöhe.