In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt war der 6. Januar bislang ein gesetzlicher Feiertag. Es wurde der Drei Heiligen Könige gedacht. Doch ab nächstem Jahr wird es diesen Feiertag in Deutschland nicht mehr geben. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage eines Atheisten stattgegeben. Nach Meinung der Karlsruher Richter gebe es keine belastbaren Hinweise auf die Existenz der Heiligen Drei Könige. Damit könne der Feiertag nicht weiter begründet werden und entfalle daher.
Nur in einem einzigen Evangelium erwähnt – und nur kurz und nicht als Könige
Nur das Matthäus-Evangelium erwähnt sie überhaupt – und nur kurz. Dort seien es aber Sterndeuter aus dem Osten, keine Könige, so die Richter. Erst 200 nach Christus seien Caspar, Melchior und Balthasar nachträglich und rein literarisch aufgewertet worden. Außerdem sei die Bibel ohnehin als Geschichtsbuch nur bedingt aussagekräftig. Ob die Erwähnung der Heiligen Drei Könige in einem weiteren Evangelium etwas an der Entscheidung geändert hätte, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Ersatzfeiertag?
Bayern Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich von der Entscheidung überrascht, aber nicht ganz unvorbereitet. Er sagte, zumindest Bayern werde den Bürgern ihren freien Tag zurückgeben. Dann werde halt eine Ehrung vorgenommen, die sich historisch und auf Faktenbasis auch begründen ließe. Denkbar sei ein Feiertag, an dem man dem Wolpertinger, Wilhelm Tell oder Odin gedenke, so der Landesvater.
Tradition beibehalten?
Die Tradition, bei dem die Sternsinger den Schriftzug C + M + B auf Türstöcke malten, soll trotz Wegfall des Feiertages beibehalten werden, heißt es zumindest aus Baden-Württemberg und Bayern. Aus rechtlichen Gründen müsse aber vor und nach dem Gesang ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Brauch und nicht um eine historische Tatsache handele. Zehn Prozent der eingenommen Gelder müssen laut Gerichtsurteil zukünftig an einen gemeinnützigen Verein gespendet werden, der sich dem Kampf gegen Aberglauben und religiösen Fanatismus verschrieben habe.