Auf deutsche Fernsehzuschauer kommt eine Neuerung zu, welche die wenigsten begrüßen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Fernsehsendungen, in denen in weiten Teilen die Präsentation von Produkten, Produkt-/Unternehmensnamen und -logos im Vordergrund stehe, in Zukunft mit einem deutlich sichtbarem, permanent eingeblendeten Hinweis „Dauerwerbesendung“ zu versehen seien. Auf diese Weise soll der Zuschauer darüber informiert werden, ob die Sendung der Unterhaltung bzw. Information diene oder der Verkaufsförderung von Produkten und der Markenpflege.
Das betrifft zunächst einmal nahezu alle Sportübertragungen. Man denke an die vielen Firmenlogos auf der Kleidung von Sportlern – nicht nur bei Fußballspielern und Biathleten –, die Werbebanderolen im Stadion, die Werbelogos auf Formel 1-Wagen und vieles mehr.
Das Bundesverfassungsgericht legt dabei hohe Maßstäbe an. Der Hinweis „Dauerwerbesendung“ müsse opak sein, darf also nicht durchsichtig oder halbtransparent sein. Ferner müsse er mindestens 15 Prozent der Bildfläche einnehmen (wie viel 15 Prozent sind, zeigt die Abbildung oben).
Auch akustische Hinweise vorgeschrieben
Da auch Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde die Sendungen verfolgten, müsse außerdem ein deutlicher akustischer Hinweis „Dies ist eine Dauerwerbesendung“ mindestens alle 120 Sekunden zu vernehmen sein, so die Karlsruher Richter.
Wegen Rauchszenen: ARD-Tatort auch bald „Dauerwerbesendung“?
Die TV-Anstalten wollen in einer ersten Stellungnahme die Neuerungen zeitnah einführen, es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig. Unklar bleibt, wie mit dem ARD-Tatort mit seinen vielen Zigarettenszenen verfahren wird. Ein ARD-Sprecher betonte, dass Produktplatzierung in Deutschland für Tabak verboten sei, daher würde ein Hinweis „Dauerwerbesendung“ einen gewissen Widerspruch bilden. Man wolle das aber durch Anwälte prüfen lassen.