Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat mit aller Entschiedenheit Kritik zurückgewiesen, das Bundesinnenministerium (BMI) sei von Männern dominiert. Anlass war ein Foto auf der BMI-Website, auf der die „Führungsmannschaft“ des BMI gezeigt wird, die ausschließlich aus Männern besteht.
„Tatsächlich ist das BundesInnenministerium das weiblichste Ministerium in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Seehofer unserem Blatt. Bereits der Name des Ministeriums sei ordentlich mit Binnenmajuskel gegendert.
„Gleichberechtigung fängt mit der Sprache an und hört mit der Sprache auf“, so Seehofer, „das predigen die EmanzInnen ja immer wieder. Wir nehmen das Ernst und Erna!“
Außerdem sei „BMI“ ein Begriff, der in der Frauenwelt besonders gebräuchlich und wichtig sei, legt Seehofer nach: „Frauen wollen ja schlank sein. Hier ist nichts wichtiger als der BMI. Wir tragen dem weiblichen Aspekt also mehrfach Rechnung.“
Seehofer weist außerdem auf die Staatsministerin Dorothee Bär hin, die ein weiteres Beispiel dafür sei, dass in der CSU Frauen das Sagen haben. Ebenso erwähnte er den Parteieintritt einer Frau in die CSU im Januar 2018.
Nach dem schrecklichen Selbstmordattentat in der Türkei, bei dem zehn Deutsche starben, werden harte Konsequenzen gefordert. Die Frauenrechtlerin Constanze Müller-Bönisch, die dem einen oder anderen Leser durch diverse Talkshow-Auftritte bekannt sein dürfte, erneuert ihre Forderung nach einer strengen Frauenquote bei Selbstmordattentätern. In Zukunft sollen 50 Prozent der Selbstmordattentäter weiblich sein. Die Argumentation ist, dass Frauen statistisch gesehen erheblich weniger oft Selbstmord als Männer begehen. Damit könnten Selbstmordattentate, in denen meist unzählige Unschuldige mit in den Tod gerissen werden, deutlich verringert werden. Die Frauenquote bei Selbstmordattentätern liegt derzeit noch bei unter 20 Prozent.
Das Bundeskabinett hat sich heute auf eine Weibchenquote für Zoos verständigt. Manuela Schwesig (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, will, dass in deutschen Zoos zukünftig Weibchen und Männchen gleich stark vertreten sind. Ob es für Tiere von Vorteil ist, im Zoo untergebracht zu werden, sei einmal dahingestellt, so Schwesig. Aber es sollte zwischen den Geschlechtern zumindest gerecht zugehen. Daher werde man eine Weibchenquote von 50 Prozent einführen.
Als negatives Beispiel nannte Schwesig den Zoo in Brückstein (Rheinland) mit einer Weibchenquote von nur 42 Prozent. So etwas werde man in Zukunft nicht mehr durchgehen lassen und Verstöße dieser Art in Zukunft sanktionieren, so Schwesig.
Natürlich würde kein Zoo Ärger bekommen, sollte durch Neugeburten die Geschlechterverteilung kurzzeitig aus dem Gleichgewicht geraten, führt Schwesig aus. Mutter und ihre Jungen würden selbstverständlich auch nicht getrennt, solange die Jungen (gemeint sind auch weibliche Jungen) noch nicht selbständig leben können.
Die Weibchenquote soll durch kontinuierliche Umverteilung zwischen den einzelnen Zoos und auch privaten Haltern erreicht werden. Für die Einhaltung der Quote sollen die Zoos sorgen, für die Kontrolle soll eine Zooweibchenquoteneinhaltungsüberwachungsstelle geschaffen werden.
Die Zeitschrift Emma hat für erhebliche Irritationen gesorgt. Die Autorin Luise Pusch fordert in einem Artikel eine Frauenquote für das Cockpit. Da Frauen weniger oft Selbstmord begehen als Männer, könnten absichtlich von Piloten oder Co-Piloten herbeigeführte Flugzeugabstürze, etwa beim Absturz des Airbus A320 (Germanwings, Flug U49525) mit 150 Toten, reduziert werden, heißt es.
Nun legt die Frauenrechtlerin Constanze Müller-Bönisch, die dem einen oder anderen Leser durch diverse Talkshow-Auftritte bekannt sein dürfte, nach. Sie will nun auch eine Frauenquote bei Selbstmordattentätern. In Zukunft sollen 50 Prozent der Selbstmordattentäter weiblich sein. Die Argumentation ist ähnlich wie bei der Cockpit-Frauenquote: Frauen begehen statistisch gesehen erheblich weniger oft Selbstmord als Männer. Damit könnten Selbstmordattentate, in denen meist unzählige Unschuldige mit in den Tod gerissen werden, deutlich verringert werden. Die Frauenquote bei Selbstmordattentätern liegt derzeit noch bei unter 20 Prozent.
Es ist eine peinliche Provinzposse. In unzähligen deutschen Kommunen gibt es die sogenannte „Verordnung zur gebührenden Berücksichtigung von Frauen bei der Benennung von Straßen und Plätzen“. Neue Straßen dürfen dabei ausschließlich nach prominenten Frauen benannt werden, und zwar so lange, bis Gleichstand herrscht zwischen beiden Geschlechtern. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann eine Quote von 50:50.
„Udine-Jürgens-Straße“ erfüllt die Kriterien
In einem Neubaugebiet in der hessischen Kleinstadt Hasenberg wollte man mit der Ehrung des tragischerweise verstorbenen Künstlers Udo Jürgens nicht so lange warten. Bürgermeister Frank Freese (CDU), selbst Udo-Jürgens-Fan, biss aber in der Gemeinderatssitzung auf Granit. Zwar erlaubt die Satzung bei herausragenden Persönlichkeiten Ausnahmen. Mit der entsprechenden Begründung kann also eine Straße ausnahmsweise doch einen männlichen Namensgeber erhalten. Doch der Gemeinderat wollte dem nicht zustimmen, obwohl Udo Jürgens der wohl bekannteste und erfolgreichste Musiker im deutschsprachigen Raum war. Nun hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die Straße wird „Udine-Jürgens-Straße“ heißen. Kurzerhand entschied man sich also für die weibliche Äquivalente von „Udo“.
Damit keiner zweifelt, dass wirklich Udo Jürgens geehrt wird, soll am Straßenanfang unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit einer kurzen Biographie der Künstlerin (sic!) angebracht werden, auf der auch einige ihrer größten Hits („Tante Emma“, „Griechischer Wein“, „Aber bitte mit Sahne“ …) erwähnt werden sollen.
Udo Jürgens war am 21. Dezember 2014 plötzlich verstorben. Er wurde 80 Jahre alt.
Es ist nur ein kleines Signal nach dem Motto „Wir haben darüber geredet“. Immerhin. Für viele ist es aber eine große Enttäuschung, nicht nur für Homosexuelle und Geschiedene, sondern auch für Frauen, also für alle Randgruppen.
Bei der Familiensynode im Vatikan wurde für alle große Reformvorhaben die notwendige Neunundneunzighundertstelmehrheit klar verfehlt.
In der katholischen Kirche werden also weiterhin Frauen nicht Priester, Bischof oder Papst werden können. Der Minikompromiss sieht nun aber so aus, dass immerhin eine Frauenquote von 0 Prozent als Maximalquote festgeschrieben wurde. Dies darf bereits als bemerkenswerter Fortschritt angesehen werden, da die Möglichkeit, dass es einmal Frauen in Ämtern geben könnte, damit zumindest einmal aufgeschrieben wurde (im Vatikan! Auf Lateinisch!). Vorerst bleibt das einzig Weibliche in den höheren Positionen in der römisch-katholischen Kirche also die langen eleganter Kleider mit den schönen Farben, die die Amtsinhaber tragen. Der Papst ganz in Weiß!
Homosexuelle und Geschiedene werden ebenso keine wichtigere Rolle spielen. Homosexuellen darf man nicht mit mehr Respekt begegnen und wiederverheiratete Geschiedene sind weiterhin vom Abendmahl ausgeschlossen.
Gott konnte sich nicht durchsetzen
Gott selbst ist bekanntlich ein geschlechtsloses Wesen, das damit männliche und weibliche Elemente vereint, und hätte folgerichtig gerne Homosexuellen und Frauen mehr Rechte eingeräumt. Folgerichtig stimmte Gott bei allen Reformvorhaben für eine Liberalisierung. Aber selbst Gott hat halt nur eine Stimme (nur Giovanni di Lorenzo darf als Doppelstaatler zwei Stimmen abgeben – blöde Demokratie!) und es hat einfach nicht gereicht.
Es darf nicht vergessen werden, dass nun Gott selbst auch ein wenig sauer ist. Nicht, dass er jetzt mal wieder ein paar Blitze schleudert!
Die deutsche U20-Frauenfußballmanschaft ist heute in Kanada Fußballweltmeister geworden. Die jungen Damen gewannen 1:0 gegen Nigeria.
Doch in der Berichterstattung war es den Fernsehsendern und den Portalen der Zeitungen allenfalls einem Kurzbericht wert. Die Berichterstattung zur U19-Herrenfußballmannschaft war ja schon überschaubar, aber sie fand zumindest noch auf einem annähernd angemessenen Level statt. Die Herren wurden klar bevorzugt.
Schon längst wird gefordert, die Gleichberechtigung endlich auch beim Frauenfußball umzusetzen. Zumindest die öffentlich-rechtlichen Sender, die mit ihrem öffentlich-gemeinnützigen Auftrag und ihrer zwangsweise erhobenen Rundfunkgebühr, neudeutsch Beitragsservice, in der Finanzierung gesichert seien, müssten endlich auch gebührend über den Frauenfußball berichten, was nur über eine feste Frauenquote möglich sei, so Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits im März dieses Jahres.
Frauenquote bei der Fußballballberichterstattung: Erst 80 %, bei Gleichstand dann 50 %!
Heute Abend dann endlich der Durchbruch. Nach einer Monstersitzung verpflichten sich ARD und ZDF ab dem Sommer 2015 eine Frauenquote von 80 % bei der Fußballberichterstattung einzuführen. Das bedeutet, dass von 100 Minuten Liveübertragung oder generellen Fußballsendungen 80 Minuten dem Frauenfußball gewidmet werden müssen.
Die 80 %-Quote wird so lange beibehalten, bis bei der Allzeit-Fußballberichterstattung Gleichstand zwischen Frauen und Männern hergestellt ist. Das könnte um das Jahr 2032 der Fall sein. Immerhin müssen mehrere Jahrzehnte kompensiert werden, in denen bei ARD und ZDF fast nur Herrenfußball stattfand. Dann wird die Quote auf 50 % gesenkt.
Anhänger des Herrenfußballs müssen aber keinesfalls befürchten, dass es in Zukunft im öffentlich-rechtlichen TV weniger Herrenfußball zu sehen gibt. Die Intendanten wollen einfach so viel über Frauenfußball berichten, dass die daraus resultierenden 20 % für den Herrenfußball eine Berichterstattung auf dem gewohnten Niveau ermöglicht. Spekulationen über einen 24-Stunden-Frauenfußballsender, der helfe, die Quote zu erreichen, wies ZDF-Intendant Thomas Bellut in aller Entschiedenheit zurück. Man fühle sich verpflichtet, dem Frauenfußball in den großen öffentlich-rechtlichen Sendern einen angemessenen Anteil zu geben und die Damen nicht in die Spartenkanäle abzuschieben. Denn genau das wäre ja dann keine Gleichberechtigung, sondern das Gegenteil, so Bellut.
Autobahnmaut für alle ausländischen Fahrzeugführer, in deren Heimatland Deutsche Autobahnmaut bezahlen müssen. Gerecht, aber gerecht!
BER Hauptstadtflughafen: Bis Ende 2014 soll der Termin bekanntgegeben werden, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem die Protokollierung der Mängel voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Es wird erwartet, dass Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit, hier noch einmal nachverhandeln wird. Wowereit sagte der Redaktion gegenüber, die Protokollierung der Mängel sei immerhin in einer Phase, zu der man bereits sehr genau definiert habe, welche Arten von Mängeln man überhaupt protokollieren werde. „Das fürs Protokoll, jetzt geht’s erst einmal in den Flugurlaub“, so Wowereit.
Datenautobahn: An Stauschwerpunkten wird ein einheitliches Tempolimit von 256 Kbit/s eingeführt, damit die Daten besser fließen können und sich nicht gegenseitig behindern. Über ein sogenanntes Blaulichtflag soll es besonders wichtigen Daten (etwa Springer-Presse und Pressemitteilungen von Abmahnanwaltskanzleien) ermöglicht werden, das Tempolimit zu umgehen. Ausländische Datenpakete, die über ein Nicht-EU-Land eingereist sind, werden postwendend zurückgesendet, falls sie Informationen beinhalten, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit geeignet sind oder der Bundesregierung schaden könnten. „Saubere“ Datenpakete müssen aber selbstverständlich Ausländermaut entrichten.
Frauenquote: Die Frauenquote unter Frauen soll schrittweise auf 100 % angehoben werden.
Mindestlohn für Führungskräfte: Keine Führungskraft soll in Zukunft weniger als das 20-fache der untersten Gehalts- und Lohnklasse verdienen. Vom Mindestlohn sollen alle profitieren, um die Akzeptanz des gesetzlichen Mindestlohns zu erhöhen.
Strompreis: Da der Strom an den Strombörsen zeitweise bereits verschenkt wird und bald den Abnehmern noch Geld hinterher geworfen werden muss, damit diese ihn gnädigerweise abnehmen, sollen die Strompreise für die Endverbraucher weiter deutlich erhöht werden, um ein weiteres Absinken der Strompreise zu verhindern.
Tabakrichtlinie: Die Bundesregierung wird das Aufdrucken der Horrorbilder auf Tabakdrogenschachteln verweigern, da die Bilder wegen des strengen deutschen Jugendschutzes nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. Daher wird die Bundesregierung gegen die Tabakrichtlinie jahrelang klagen. Mit der Klage will die Regierung auch erreichen, dass der sehr knappe Zeitplan für ein Verbot von Mentholzigaretten (das 2022 oder 2023 in Kraft treten soll) deutlich großzügiger gestaltet wird. Man will hierbei bewirken, dass keiner der heute noch lebenden und rauchenden deutschen Politiker das Inkrafttreten des Verbots selbst miterleben muss.
Wie bereits in der Systempresse zu lesen war, haben sich SPD und CDU/CSU bei den Koalitionsverhandlungen auf eine Frauenquote von 30 % in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen geeinigt. Etwas untergegangen in der Berichterstattung ist jedoch, dass auch in gefährlichen und schmutzigen Berufen, in denen Frauen bekanntlich noch unterrepräsentiert sind und daher von Chancengleichheit keine Rede sein kann, eine Frauenquote von ebenso 30 % eingeführt wird. Analog zu den Aufsichtsräten greift hier die Regelung, dass die jeweiligen Arbeitsplätze unbesetzt bleiben müssen, sollte die Quote nicht erfüllt werden. Die Kommunen fürchten indes um die Sauberkeit der Städte, da es bei Straßenreinigung und Müllabfuhr zu Personalengpässen kommen könnte. SPD-Vizin Manuela Schwesig (SPD) kann hier jedoch beruhigen, es werde voraussichtlich großzügige Übergangsregelungen geben, über die im Detail noch zu verhandeln sein werde.
Vereinbart wurde außerdem eine Frauenquote für das Amt des Bundeskanzlers von 100 %, da dies bereits der Lebenswirklichkeit entspreche. Die SPD wollte hier der Union keine Steine in den Weg legen, zumal man mit männlichen Kanzlerkandidaten in letzter Zeit eher schlechte Erfahrungen gemacht habe (Steinbrück, Steinmeier, Scharping, Rau, Vogel, Lafontaine). Es kann daher erwartet werden, dass die SPD mit Hannelore Kraft oder Andrea Nahles als Kanzlerkandidatin in den Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl ziehen wird, für die FDP kommt dann wieder einmal nur Guido Westerwelle infrage.
Sprachlich soll sich auch das eine oder andere ändern. Der diskriminierende Begriff Mitglied (man beachte die zweite Silbe) etwa wird durch Mitfrau ersetzt. Die deutsche Sprache ist jedoch gesetzlich nicht geregelt, sodass die Regelung nur für die Behörden verbindlich ist. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die großen Zeitungen und Medien nicht verweigern und freiwillig ihre Schreibvereinbarungen überarbeiten.
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