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Römer zerbricht Trinkbecher – und erhält harte Strafe wegen zu erwartender historischer Bedeutung in 2000 Jahren

Gericht, altes Rom
Gericht im alten Rom (Symbolbild). Lizenz: Public Domain

Wenn das Claudius M. früher gewusst hätte, hätte er besser aufgepasst. Durch Ungeschicklichkeit hatte M. einen filigranen Trinkbecher aus Glas in einem Lokal in Rom Stadt heruntergeworfen. Dieser zerbrach in Tausende Teile. Welche drastischen Folgen dies nach sich ziehen würde, konnte M. nicht absehen.

Am heutigen 10. Dezember, 98 v. Chr., verurteilte das zivile Gericht „Rom Stadt Süd“ M. zum Entzug seines Bürgerrechts und zur Relegatio, also der Verbannung aus der Stadt Rom. Ferner wurde sein Vermögen konfisziert.

Die Begründung des Richters war stringent, aber vielleicht doch überraschend. Der Richter verwies darauf, dass solche Trinkgefäße zwar derzeit so eine Art Massen- und Ramschware sei, die man jederzeit bei Ikeus nachkaufen könne, die also ersetzbar seien. Allerdings sei davon auszugehen, dass in wenigen tausend Jahren solche Exemplare sehr rar und enorm wertvoll sein würden. „Jeder Trinkbecher, der heute zerstört wird, wird später einmal in Museen und anderen Sammlungen fehlen“, heißt es im Urteil. Man könne es daher nicht hinnehmen, dass filigrane Gefäße aus Glas einfach so zerstört werden – durch Ungeschick oder gar begünstigt durch Rauschwirkung. Dennoch blieb der Richter noch vergleichsweise milde und verwies darauf, dass fast auf den Tag genau in knapp 100 Jahren das sogenannte Christkind geboren werde. Unter diesem feierlichen Eindruck blieb es bei der oben erwähnten reduzierten Strafe.

M. nahm die Strafe an, ließ sich aber nicht nehmen, das Gericht abfällig als „Scherbengericht“ zu bezeichnen.

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Karlsruhe verbietet Roben vor Gericht – das Kleidungsstück ist christliches Symbol

Bundesverfassungsgericht_Richterroben
An den Nagel gehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Amtstracht entstammt der christlichen Tradition und widerspricht damit der vorgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Foto: Evilboy / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Es war ein Paukenschlag, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden hat. Die Amtstracht in deutschen Gerichten, die Robe, die in großen Teilen gesetzlich für Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht vorgeschrieben ist, verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Staates und ist damit verfassungswidrig. Roben würden traditionell von christlichen Geistlichen, also Pfarrern, Bischöfen und dem Papst getragen, so die Verfassungsrichter. Der weite Umhang mit Samtkragen sei damit ein christliches Symbol, zumal der Ursprung dieser Amtstracht im Christentum liege.

Immer wieder waren religiöse Symbole Grund für juristische Auseinandersetzungen, etwa die Frage, ob in bayerischen Klassenzimmern Kruzifixe vorgeschrieben sein dürfen. Erst Ende Juni ging es darum, ob eine Rechtsreferendarin ihr Kopftuch vor bayerischen Gerichten tragen dürfe, da dieses Ausdruck ihres muslimischen Glaubens sei. Der Freistaat Bayern hatte Anfang Juli angekündigt, in Berufung zu gehen, nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Kopftuch erlaubt hatte. Die Haltung des Freistaats könnte umschrieben werden, dass er religiöse Symbole ablehne, falls diese nicht christlichen Ursprungs seien. Diese Position ist zumindest sehr umstritten, wie das Roben-Urteil von heute gezeigt hat.

Richter und Anwälte bald im T-Shirt oder in Militäruniform vor Gericht?

Das heutige Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gesetzgeber und Behörden sind angehalten, eine neue Amtskleidung zu definieren oder die Amtskleidung schlicht freizugeben. Im letzteren Fall dürften Richter dann prinzipiell sogar im billigen T-Shirt, in einer Phantasie-Militäruniform oder in Lack und Leder vor Gericht erscheinen. Die Robe aber muss nach einer Neuregelung auf jeden Fall im Schrank bleiben.

Aus Protest gegen ihr eigenes Urteil traten die Richter heute zur Urteilsverkündung im einem Robbenfell-Kostüm auf.