Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden. Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig, jeder Haushalt muss 17,50 Euro im Monat zahlen.
Allerdings beanstandeten die Richter die Tatsache, dass Bürger bislang auch dann zur Zahlung verpflichtet waren, wenn sie kein Fernsehgerät oder ein anderes geeignetes Empfangsgerät, z.B. ein internetfähiges Gerät (PC, Smartphone), besaßen.
TV-Kaufpflicht oder etwas Vergleichbares kommt
Daher griffen die Richter nun zu einem Kunstgriff. Um Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ auszuräumen, muss in Zukunft jeder Bundesbürger ein Fernsehgerät besitzen. Der Gesetzgeber ist nun angewiesen, dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird.
Ob auch ein Smartphone, das zur Nutzung der ARD/ZDF-Mediathek geeignet ist, ausreichend ist und die Bürger vom gegebenenfalls erforderlichen Kauf eines TV-Gerätes befreit, ist noch völlig unklar. Ebenfalls besteht noch Klärungsbedarf für den Fall, dass Bürger sich kein TV-Gerät oder Smartphone leisten können.
Mehr 1-Euro-Jobs?
Das sei jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, so die Richter. Denkbar sei, dass mehr 1-Euro-Jobs geschaffen werden, sodass jeder in die Lage komme, sich ein geeignetes Gerät anzuschaffen, um ARD, ZDF, die Dritten, Deutschlandradio und die übrigen öffentlich-rechtlichen Angebote wie „BR Heimat“ oder „BR 4 Klassik“ nutzen zu können.
Fast alle großen TV-Hersteller und Elektronikhersteller begrüßten das Urteil in einer ersten Reaktion.