Ist uns nun gar nichts mehr heilig und geht nun jegliche Art von Tradition verloren? In einem Urteil vom 5. Januar dieses Jahres, das wegen des schrecklichen Vorfalls in Köln in der Presselandschaft bislang nur wenig Beachtung fand, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass das sogenannte Kruzifix-Urteil nicht nur auf bayerische Klassenzimmer in Bayern anzuwenden sei, sondern allgemeiner gefasst werden müsse. Es sei konkret auch auf bayerische Kirchtürme und Gipfelkreuze anzuwenden. Der Kläger argumentierte, ihn störten manche Kreuze. Diese seien oft nicht nur schlichte Kreuze, sondern sie seien immer auch Kruzifixe und damit religiöse Zeichen, die in öffentlichen Räumen nichts verloren hätten. Manche Gipfelkreuze zeigten sogar den geschundenen Körper Jesu Christi.
Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und sieht auch bei Kirchen und Gipfelkreuzen die Neutralitätspflicht des Staates verletzt. Wer sich gestört fühle, könne daher einen Antrag auf Entfernung des Kreuzes stellen. Dem Antrag sei zum Beispiel dann stattzugeben, wenn jemand ständig dem Kreuz ausgesetzt sei, etwa, wenn er aus seinem Bürofenster das Kreuz deutlich sehen könne.
Im bayerischen Ochsenbrunn (Iller) wurde nicht lange gefackelt. Dem Antrag auf Entfernung des Kirchturmkreuzes wurde stattgegeben und das Kreuz mit Hilfe eines Hubschraubers bereits Anfang dieser Woche entfernt (Bild 2 und 3). Die Höhe des Kirchturms in der Wikipedia wurde bereits nach unten korrigiert.