Die umstrittenen Energiesparlampen entwickeln sich zunehmend zu einem gigantischen Umweltproblem. Laut Informationen von keinblatt.de bereitet die EU daher fieberhaft ein Verbot von Energiesparlampen (ESL; sprich: Esel), genauer: Kompaktleuchtstofflampen, vor.
Laut EU-Umweltkommissar Romano Aquas hätten sich die Bürger nach dem gut gemeinten Verbot der herkömmlichen Glühlampe durch die EU, das der Stromeinsparung und damit dem Klimaschutz dienen sollte, ohne Sinn und Verstand Kompaktleuchtstofflampen zugelegt, die grundsätzlich Quecksilber enthielten. Kaputte Lampen würden dann einfach in den Hausmüll gegeben, obwohl dies streng verboten sei. Kaum einer würde die Lampen wie vorgeschrieben zu den Wertstoffhöfen bringen, die oft nur wenige Kilometer entfernt seien und mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten glänzten (Annahme von Energiesparlampen an ungeraden Werktagen von 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Personalausweis nicht vergessen, denn nur Bewohner des gleichen Stadtteils dürfen abgeben!).
Auch seien sich die Bürger offenbar nicht bewusst, dass zerplatzende oder zerbrochene Birnen ihre Gesundheit bedrohen können. Hier verzichteten manche Bürger sogar auf die dringend empfohlene Raumlüftung, mit der wenigstens die Konzentration des quecksilberhaltigen Giftdampfs schneller abgebaut werde.
Wenn die Restbestände herkömmlicher Glühbirnen aufgebraucht seien, würde sich das Problem noch einmal drastisch verschärfen.
Aquas fragt sich, wo der viel zitierte mündige Bürger bleibe. Da es diesen offenbar nicht gebe, bliebe der EU leider nur ein Verbot. Nach den gegenwärtigen Plänen wird dieses stufenweise eingeführt und gestaltet sich voraussichtlich wie folgt (ohne Gewähr):
Zeitpunkt | Details |
31.07.2014 | Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >15 Watt |
01.01.2015 | Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >10 Watt |
01.01.2016 | Verbot aller quecksilberhaltigen ESL |
01.01.2017 | Verbot wird auf neuartige ESL auf Amalgambasis ausgedehnt |
Das Verbot bezieht sich auf Einkauf und Import. Bereits im Handel befindliche Restbestände sind nicht vom Verbot betroffen.
Als Ersatz werden LED-Lampen, Restbestände von herkömmlichen Glühbirnen, die immer noch legal im Handel sind, Kerzen (auf Basis von Wachs und Docht, falls diese noch jemand kennt) sowie der Einsatz von Hellsehern empfohlen.
LED-Lampen stellen eine weit geringere Umweltbelastung als Kompaktleuchtstofflampen dar. Ihr Stromverbrauch liegt zudem noch einmal deutlich unter der von Kompaktleuchtstofflampen. Ein weiterer Vorteil von LED-Lampen ist, dass diese fast ohne Verzögerung schalten und sofort die maximale Helligkeit erreichen, im Unterschied zu Kompaktleuchtstofflampen, bei denen man eine ganze Weile warten muss. In den Hausmüll dürfen aber auch LED-Lampen nicht gegeben werden, sie gelten als Elektronikabfall.