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„Frieren für den Frieden? Da bin ich dabei!“ – Horst K. (72) dreht seine Klimaanlage auf 16° C

Frieren für den Frieden
Frieren für den Frieden (Symbolbild). Lizenz: Public Domain

Robert Habeck, grüner Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, schwört uns Deutsche auf das Frieren ein. „Das Gas wird nach Szenarien diverser Modellrechnungen nicht über den Winter reichen“, sagte Habeck, „einige Modelle prognostizieren, dass das Gas im Februar erschöpft sein wird. Wir müssen daher sparen. Und zwar jetzt schon. Meine Duschzeit habe ich deutlich verkürzt.Ich dusche nun noch sonntags – mit nur noch 0,1 Bar Wasserdruck und 10 Grad weniger. Dafür nehme ich jetzt mehr Deo. Gibt’s im Angebot bei Aldi, kleiner Bundesministertipp. Mit reichlich Treibgas, was gut ist, denn Gas fehlt uns ja!“

Das neue FFF

Habeck stellt die neue Kampagne FFF vor: „Frieren Für den Frieden!“ Er sagte:

Fridays for Future ist eine gute Sache gewesen, aber von der Gretel – oder wie hieß sie gleich? Helfen Sie mir mal – hört man ja gar nichts mehr und auch von ihrer Freundin, der Christine Neubauer – so heißt sie doch? – ist auch nichts mehr zu vernehmen. Nun aber kommt das neue FFF – Frieren für den Frieden! Also: Ziehen Sie am besten jetzt schon einen Pulli drüber, um sich an den Gedanken zu gewöhnen.

Horst K. (72) und seine junge Freundin sind aktiv dabei. „Wir haben schon immer die Grünen gewählt“, verrät er unserem Blatt.

„Um uns auf das Frieren einzustimmen, habe wir nun unsere Klimaanlage – bibber! – auf 16 Grad eingestellt. Damit wollen wir beide uns an die Wohnungstemperaturen für die nächsten vier, fünf Winter gewöhnen.“ Horst K. findet es sehr wichtig, für den Frieden auch Opfer zu bringen: „Wenn wir frieren, dann wird die Ukraine den Krieg gewinnen.“

Um ganz sicherzugehen, betet Horst K. aber auch.Er sagte:

Das hat bereits mein Vater im Krieg getan, es hat aber nicht ausgereicht. Also müssen wir noch mehr beten! Dafür habe ich mein Gebet abgeändert: Nicht Vater im Himmel unser ist jetzt Programm, sondern Väterchen Frost im Himmel!

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Frierender Gast dreht in Restaurant Heizung höher – Gericht verurteilt ihn wegen Wärmediebstahls

Thermostat
So ein Thermostat am Heizkörper wurde dem Gast zum Verhängnis. Lizenz: Public Domain

Heiner P. besuchte im Februar 2018 in seiner Heimatstadt Gelsenkirchen das Restaurant „Zum Schacht“. Da es ihm zu kalt war, drehte er sich um und stellte die hinter seinem Stuhl befindliche Heizung von 1 auf 3 Einheiten hoch – bei 5 Einheiten insgesamt. Ein Kellner war Zeuge dieses Vorgangs und meldete es pflichtbewusst dem Wirt. Dieser erteilte dem Gast nicht nur Hausverbot, sondern verklagte ihn auch noch wegen Wärmediebstahls.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich tatsächlich um Diebstahl handelte, denn durch den höheren Heizungsverbrauch seien dem Wirt Mehrkosten entstanden, die von einem Gutachter auf 0,915386 Cent taxiert wurden. Der Richter stellt fest, es ginge nicht um einen konkreten, niedrigen Betrag, sondern um den Tatbestand des Diebstahls. Ein Diebstahl würde ein Diebstahl bleiben, selbst wenn weniger als 1 Cent oder noch erheblich weniger gestohlen worden sei. Der Richter vertrat die Auffassung, dass der Gast zumindest den Wirt um eine schriftliche Erlaubnis hätte bitten müssen. Heiner P. muss nun für den Schaden aufkommen und auch die Kosten für das Gericht, die Anwälte und die fünf Gutachter bezahlen. Er kann nur von Glück sagen, noch nicht vorbestraft gewesen zu sein, sonst hätte ihn durchaus auch eine Haftstrafe erwartet.

Nicht der erste Fall dieser Art

Manche Handlungen bewerte der Laie als Lappalien, aber im Grunde genommen sind es Diebstähle, die auch bestraft werden können. In einem anderen Fall hatte ein Mitarbeiter sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen. Er wurde wegen Stromdiebstahls fristlos entlassen. Der Schaden für das Unternehmen betrug 0,00014 Euro, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Eine Küchenhilfe, die zwei Semmeln aus dem Spital mitgenommen hatte, wurde ebenfalls entlassen. In vielen Fällen geben die Gerichte den Bestohlenen recht.

Ein Verfahren ist noch anhängig. Ein Autofahrer hatte 2018 in Stuttgart einen anderen Autofahrer verklagt, da dieser geblinkt habe, abgebremst und in eine Parklücke gefahren sei. Dadurch habe der Kläger an Geschwindigkeit verloren und musste beschleunigen. Ein Gutachter hatte dabei einen Benzinkostenmehrverbrauch von 0,087271 Cent berechnet. Wie das Gericht hier entscheidet, ist noch völlig offen. Unklar ist auch, ob der entstandene Zeitverlust geltend gemacht werden kann. Durch das Abbremsen und Beschleunigen hat der Kläger für die Fahrt länger gebraucht und damit einige Sekunden kostbare Freizeit verloren.