Endlich einmal geht die Politik nicht nur gegen die Drogen Alkohol und Tabak vor, sondern intensiviert auch die Bemühungen gegen illegale Drogen.
Drogendealer, die illegale Drogen anbieten wie Cannabis, Heroin, Kokain, Speed oder Crystal Meth, müssen ihre Kunden in Zukunft vor den Gefahren des Drogenkonsums warnen. Das regelt eine neue Vollzugsanordnung der Bundesregierung, die ab 1. Mai 2020 gültig ist.
Dabei müssen illegale Drogendealer Konsumenten über die suchtauslösende Wirkung, gesundheitliche Gefahren und die potenzielle mortale Wirkung aufklären. Erstkonsumenten müssen sie die Broschüre „Drogen – reden wir darüber (Ausgabe für Konsumenten)“ des Bundesgesundheitsministerium übergeben.
Bestimmte Attribute werden verboten – und eine Mindestabgabemenge eingeführt
Illegale Drogendealer dürfen ihre illegale Ware nicht mehr mit Eigenschaften wie „light“, „leicht“, „mild“, „belebend“, „stimulierend“ oder „besonders rein“ anpreisen. Alle Regeln finden sich in der Broschüre „Drogen – reden wir darüber (Ausgabe für Dealer)“. Auch werden ähnlich wie bei Zigaretten (20 Stück pro Packung vorgeschrieben) Mindestabgabemengen eingeführt, was das Ausprobieren aus Neugier unattraktiver machen soll. Ab dem 01.01.2023 wird es auch dann nicht mehr zulässig sein, Proben zu verschenken, wodurch das Anfixen erschwert werden soll.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) will durch diese Maßnahmen die Anzahl der Drogensüchtigen und Drogentoten merklich reduzieren. Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 1.000 Menschen durch illegale Drogen. Die Zahl steigt Jahr für Jahr an. Dazu kommen in Deutschland noch einmal jährlich 110.000 Tote durch Nikotinmissbrauch und 75.000 Alkoholtote.
Illegale Drogendealer, die sich nicht an die neue Verordnung halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.