Endlich wird etwas gegen die lauten, gehörschädigenden Laubbläser unternommen. Ab dem 01.03.2020 dürfen in Deutschland keine Laubbläser mehr verkauft werden, die einen Schalldruckpegel von mehr als 100 dB(A) aufweisen.
Für eine Senkung des Lärms haben sich die Kirchen in Deutschland stark gemacht. Denn bei dem Krach können die Menschen die Kirchenglocken kaum noch hören. Ein Bistumssprecher sagte unserem Blatt: „Uns sind Fälle bekannt, da haben Gläubige den Sonntags-Gottesdienst verpasst, weil der Nachbar verbotswidrig seinen Laubbläser betrieben hat, anstatt selbst in die Kirche zu gehen. Kein Wunder, dass die Gottesdienste so schlecht besucht sind. In den 1950er-Jahren waren die Kirchen noch voll, da gab es noch keine Laubbläser. Das ist der Beweis!“
Läuten dient der Information – aber erinnert auch daran, als Jesus Christus ans Kreuz geschlagen wurde
Doch auch wenn Laubbläser nur zu christlichen Zeiten eingesetzt würden, würden Läutvorgänge verpasst. Auf dem Land sei es immer noch üblich, die Uhrzeit rein akustisch wahrzunehmen – vor allem, wenn der Blick zur Kirchturmuhr durch einen Heuwagen beeinträchtigt sei. Da sei es wichtig, dass das viertelstündliche Läuten gehört werde, führt der Sprecher aus. „Jeden Glockenschlag muss man als Schlag mit dem Hammer auf die Nägel sehen, mit denen Jesus Christus ans Kreuz genagelt wurde. Nun wissen Sie, jeder Schlag erinnert an das Leiden Jesu, der ein ganz besonderer Mensch war und aus Liebe zu den Menschen am Kreuz gestorben ist“, setzt der Kirchenmann fort.
Heute verkaufte Laubbläser erreichen einen Schalldruckpegel von teilweise 120 dB(A), was in etwa einem startenden Düsenjet entspricht. Vor Hörschäden schützen auch die neuen, leiseren Geräte nicht zwangsläufig, denn das Gehör kann bereits ab 80 dB(A) geschädigt werden. Dennoch kann von einer deutlichen Verbesserung gesprochen werden. Auch ist davon auszugehen, dass mehr elektrische Laubbläser verkauft werden, die sogar unter den 80 dB(A) bleiben.