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Upskirting & Zurschaustellung Toter/Schwerverletzter bald strafbar. Kruzifixe müssen auch verschwinden

Kruzifix
Bald verboten: Kruzifix mit geschundenem Körper. Foto: Stephan van Helden, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass das sogenannte Upskirting (das ungefragte Unter-den-Rock-Fotografieren) sowie das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten unter Strafe gestellt wird.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren (sog. Downblousing, die Redaktion), ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unserem Blatt. Die Fotos würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung verletzen, so Lambrecht.

Im Blick hat das Bundesjustizministerium vor allem Männer, die ein Handy in einen Selfiestick einspannen, um mit dieser Konstruktion Frauen ohne Erlaubnis und meist heimlich unter den Rock zu fotografieren. (Aus diesem Wort „einspannen“ entstand übrigens dann später der Begriff „Spanner“.)

In Zukunft müssen Spanner, die sich nicht daran halten, mit einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Viele Kruzifixe sind eine Zurschaustellung von Schwerverletzten!

Diese Strafandrohung gilt auch für das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten. Auch dies ist in Zukunft strengstens untersagt. Damit müssen auch alle Kruzifixe, die einen geschundenen Körper des Jesus von Nazareth zeigen, aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Kruzifixe, die in diese Kategorie fallen, dürfen ferner nicht mehr produziert werden. Nur schlichte Kreuze ohne Körper bleiben uneingeschränkt weiterhin erlaubt. Die protestantische Kirche begrüßt die neue Regelung, die katholische Kirche protestiert dagegen.

Damit wird ferner das Aufbahren von Verstorbenen am offenen Sarg untersagt, das dies auch unter Zurschaustellung Toter (und Schwerverletzter bei Scheintod) fällt.

Das neue Gesetz tritt wahrscheinlich im Herbst in Kraft, für Kruzifixe gibt es noch eine Übergangshängefrist bis zum 15. Januar 2021.