Läden, in denen Zigaretten ausgestellt werden, dürfen zukünftig nur von Personen betreten werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche müssen draußen bleiben. So will es das neue „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“, das die EU-Tabakrichtlinie TPD2 in deutsches Recht gießt und sich derzeit in der finalen Bearbeitung befindet. Nur Läden, die Zigaretten nicht sichtbar aufbewahren – diese also in Gestalt von Bückware verkaufen (weil sich der Verkäufer gewissermaßen bücken muss, um die Waren unter dem Ladentisch hervorzuholen), sind von der neuen Regelung ausgenommen. In diese haben also auch weiterhin Kinder und Jugendliche Zutritt.
Die Händler haben die Wahl: Entweder Zutritt erst ab 18 oder die Zigaretten dürfen im Laden nicht gezeigt werden (Bückware)
Der Grund für die neue Regelung ist, dass Zigarettenpackungen ab Ende Mai dieses Jahres mit Warnbildern bedruckt werden müssen. Diese Bilder zeigen verfaulte Zähne, schreckliche Krebsgeschwüre, abgestorbene Zehen und Beine, Raucherlungen und weitere hässliche Folgen des Rauchens.
Der Jugendschutz in Deutschland gehört zu den weltweit strengsten
Deutschland gehört zu den Ländern mit den weltweit strengsten Jugendschutzregelungen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schockbilder nicht für Kinderaugen geeignet seien. Solche Bilder dürften auch im Fernsehen tagsüber nicht gezeigt werden, sondern erst ab 23 Uhr. Ab diesem Zeitraum ist auch die Ausstrahlung von FSK 18-Filmen erlaubt. Entsprechend dürfen die Zigarettenpackungen nur dann in Läden präsentiert werden, wenn sichergestellt ist, dass nur Personen ab 18 Zutritt haben. Da die meisten Läden nicht auf den Besuch von Kinder und Jugendlichen verzichten möchten, zumal diese beträchtlichen Umsatz generieren, wird davon ausgegangen, dass die meisten Läden, vor allem Supermärkte, auf Bückware umstellen werden.
7-Sekunden-Regelung kommt
Doch auch in Läden, die sich für das Prinzip Bückware entschieden haben, können die Zigarettenpackungen kurz sichtbar werden, vor allem, wenn sie aus Schrank oder Schublade geholt werden. Damit können sie Kinder und Jugendliche gefährden. Hier sind die Verkäufer angewiesen, die Zigarettenpackungen schnellstmöglich zu verdecken. Ganz vermeiden lässt sich eine kurzzeitige Offenlegung natürlich nicht. Der Kompromiss sieht vor, dass eine Zigarettenpackung höchstens für sieben Sekunden sichtbar sein darf. Damit wird es unwahrscheinlich, dass sich die Bilder in die Kinderseele einbrennen und diese verletzten. Die Regelung soll durch Kontrolleure stichprobenweise überwacht werden.
Erwachsene dürfen die Zigarettenpackungen ebenso nicht Kinder und Jugendlichen zugänglich machen und müssen sie verdeckt tragen. Auch hier gilt, dass beim Herausholen oder Umverpacken die Zigarettenschachteln ausnahmsweise kurz sichtbar sein dürfen, aber ebenfalls höchstens sieben Sekunden lang. Wer Zigarettenschachteln zu lange zeigt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Heftige Kritik von Nichtraucherschützern
Nichtraucherschützer sehen die neue Regel mit großer Skepsis. „Wenn die Warnbilder kaum gezeigt werden, dann ist die Abschreckung gleich null, und die Bilder verfehlen ihren Zweck“, so Frau Dr. Marianne Kurz vom Onkologischen Zentrum in Gelsenkirchen, „wenn Kinder geschockt werden und dann nie mit dem Rauchen anfangen, dann wäre das ja zielführend.“
Doch die Jugendschützer winken ab: Die bildhaften Folgen des Rauchens seien so schlimm, so verstörend, dass die Psyche von Kindern und Jugendlichen dauerhaft Schaden nehmen könnte. „Das können und dürfen wir nicht zulassen“, so ein Sprecher des Familienministeriums.