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Zigarettenautomaten erhalten Bondrucker – Papier ist hochtoxisch, damit es zum Produkt passt

Zigarettenautomat
Auch ein Zigarettenautomat hat ein elektronisches Kassensystem und fällt damit unter die neue Belegausgabepflicht. Lizenz: Public Domain

Die neu eingeführte Bonpflicht (amtlich Belegausgabepflicht) wird konsequent und schrittweise umgesetzt. Bis 1. Juli müssen auch die Zigarettenautomaten umgerüstet werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Verkaufsstellen mit elektronischem Kassensystem unter die Bonpflicht fallen. Dies trifft auf Zigarettenautomaten eindeutig zu, denn schließlich sind diese in der Lage, Bargeld anzunehmen, zu zählen und auch Restgeld herauszugeben. Ebenso kann per Girocard bezahlt werden, die zudem die Altersprüfung durchführt und auch beim Zahlen mit Bargeld als Nachweis der Volljährigkeit dient.

In den nächsten Monaten werden die Zigarettenautomaten mit Bondruckern nachgerüstet bzw. durch neue Modelle ersetzt, die bereits standardmäßig einen Bondrucker an Bord haben.

Um dem Produkt gerecht zu werden, wird das Bonpapier mit einigen hochtoxischen Chemikalien versehen. Dick Rauch, Chef des größten deutschen Automatenaufstellers, bringt es auf den Punkt: „Wir lehnen die Bondrucker zwar ab, aber ein chemikalienfreies Papier, das ökologischen Ansprüchen genügt und sogar recycelt werden kann, passt nun wirklich nicht zum Tod ähhh… ich meine  … todsicher nicht zu Zigaretten. Hier hat die Politik richtig entschieden.“ Im Bonpapier werden unter anderem Arsen, Dioxin, Polonium und TTX enthalten sein, wenngleich einige davon in eher geringen Mengen.

Bonpapier ist gleichzeitig eine Papierhülse zum Selbstdrehen von Zigaretten!

Um einer Vermüllung der Umgebung von Zigarettenautomaten durch auf den Boden geworfene Bons entgegen zu wirken, lassen sich die ausgegebenen Bons zum Selbstdrehen von Zigaretten verwenden. Auch das ist ein Grund, dass das Papier giftig ist. Denn einige toxische Stoffe im Papier entfalten die Giftstoffe im Tabak erst richtig und erzeugen das von den Rauchern gewünschte Produkt, das per se ja gerade keine gesunde Öko-Bio-Körner-Ernährung darstellen soll.

Die Automatenaufsteller haben sich gegen die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit als Selbstdrehpapier ausgesprochen, denn sie wollen ja Zigaretten verkaufen und keine Selbstdreher bedienen. Jeder ausgeworfene Bon bedeutet eine Zigarette weniger, die am Automaten gezogen wird, zumindest dann, wenn alle Kunden auf das Drehen zurückgreifen.

Beobachter rechnen damit, dass die Bons dennoch in großer Stückzahl auf dem Boden landen. Dies hat aber einen gewaltigen Vorteil: Man sieht die auf den Boden geworfenen Kippen vor lauter Bonpapier nicht mehr. Somit löst man ein bestehendes Problem souverän.

Zigarettenkippen
Zigarettenkippen. Lizenz: Public Domain
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Rückgabe von Pfandflaschen bald nur noch mit Kaufbeleg – „Bonpflicht ist Bonpflicht!“

Pfandrückgabeautomat
Pfandrückgabeautomat. Bei der Rückgabe wird sich nun einiges ändern. Lizenz: Public Domain

Seit dem 01.01.2020 müssen alle Händler, die ein elektronisches Kassensystem haben, den Kunden Bons aushändigen (Belegausgabepflicht, umgangssprachlich Bonpflicht). Das gilt auch z.B. für Bäckereien bei Kleinsteinkäufen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will damit Steuerbetrug eindämmen. Umweltschützer kritisieren die enorme Umweltbelastung durch die Bons, die oft auf Thermopapier gedruckt werden, das nicht als Altpapier entsorgt werden kann.

Daneben besteht auch eine gesundheitliche Gefahr beim Berühren der Bons. Die wärmeempfindliche Schicht auf dem Thermopapier weist hohe Mengen von Bisphenol A (BPA) auf. Dabei handelt es sich um einen hormonellen Wirkstoff, von dem angenommen wird, dass er krebserregend ist, unfruchtbar macht, das Immunsystem schwächt, religiösen Wahn auslöst und einige weitere gesundheitliche Gefahren birgt.

Olaf Scholz hat nun seinen Gedanken zu Ende geführt und sagt: „Bonpflicht ist Bonpflicht!“ Das bedeutet, dass eine Rückgabe von Leergut in Zukunft nur noch mit einem Nachweis erfolgen kann – so wie man für den Umtausch einer Ware bei Nichtgefallen oder Mängeln auch einen Kaufbeleg vorzeigen muss.

Scholz weist auf den bandenmäßigen Betrug hin, bei dem vornehmlich osteuropäische Kriminelle für wenige Cent Plastikflaschen nur mit dem Ziel herstellen, damit 25 Cent Pfand abzugreifen – die ja nie bezahlt wurden.

Die neue Regelung soll nun schnellstmöglich eingeführt werden, das Bundeskabinett hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Scholz beschwichtigt: Pfandflaschen können weiterhin in beliebigen Läden zurückgegeben werden. Nur der Nachweis, dass die Getränke regulär gekauft wurden – wann und wo –, müsse halt erfolgen.

Einzelhandelsverband gegen die Pläne

Der Einzelhandelsverband läuft Sturm gegen die Pläne. Es wird befürchtet, dass das Personal an der Kasse bei der Rückgabe von Dutzenden Flaschen und Dosen minutenlang verschiedenste Kassenbons aus zig Läden kontrollieren müsse. Sollten einzelne Flaschen nicht zugeordnet werden können, müssten einzelne Flaschen zurückgewiesen werden. Auch könne man ja den Kunden die bereits im Automaten geschredderten Flaschen und Dosen nicht wieder mitgeben, damit dieser sie später zurückgeben kann – dieses Mal mit Kaufbeleg.

Attacke auf Flaschensammler

Schlimmer trifft es die Flaschensammler, die mit im Abfall gefundenen Flaschen nichts mehr anfangen können. „Das ist eine Attacke auf den Sozialstaat“, sagt die Linken-Politikerin Susanne G. Arbage. Anstatt den gesetzlichen Mindestlohn auch auf Flaschensammler anzuwenden, wird die Verdienstmöglichkeit ganz gestrichen, schimpft die Sozialpolitikerin. Damit werde das Müllproblem verschärft.

Wir stellen den Finanzminister zur Rede. Mit einem Restaurantbon in der Hand begrüßt er uns zunächst mit „Bon appétit“. Danach stellt der smarte Politiker klar, er wolle an dem Vorhaben festhalten und notfalls die Rückgabe auf die Läden beschränken, in denen die Getränke gekauft wurden. „Das reduziert die Bürokratie, die ich geschaffen habe“, klopft sich der Politiker selbst auf seine Scholzer. ((Bemerkung Korrektor: Ein Wortspiel oder soll ich es ändern?))

Ab Sommer: Bonpflicht auch für stumme Zeitungsverkäufer

Die Bonpflicht soll zudem weiterentwickelt werden. Noch bis zum Sommer will Scholz erreichen, dass auch stumme Zeitungsverkäufer Bons ausspucken. Ausnahmen von der Bonpflicht will Scholz im Wesentlichen nur für Politiker-Boni. Weil da ja das Wort „Bon“ schon enthalten sei, sei dem Gesetz genüge getan, meint Scholz.

Kassenbon
Lizenz: Public Domain
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Kassenbon-Pflicht kommt: Auch Prostituierte müssen zukünftig Belege mit Leistungen und Kundendaten erstellen

Kassenbon
Lizenz: Public Domain

Zur Eindämmung des Steuerbetrugs muss ab 1. Januar 2020 für jeden Einkauf und jede Kundendienstleistung ein Kassenbon ausgestellt werden. Das gilt auch für den Kauf einer Bratwurst am Imbissstand oder den Haarschnitt beim Frisör. Das meldet der Bayerische Rundfunk.

Aber auch Prostituierte werden in die Verpflichtung genommen. Auch sie müssen einen Bon ausdrucken. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte, im Bereich der Sexdienstleistungen sei die Steuerhinterziehungsrate sogar besonders groß.

Daher sei diese Regelung ein wichtiges Glied beim Kampf gegen Steuerbetrug. Leistungen wie

Verkehr, Analverkehr, Blasen, Massagen, Sado-Maso (20 Untergruppen) und Gespräche 

müssen dabei einzeln mit Zeitdauer aufgelistet werden. Da es sich um individuelle Leistungen handelt, müssen auch Kundendaten (inklusive Name und Wohnort) an das Finanzamt übermittelt werden.

Ab 250 Euro fallen die Leistungen gemäß bereits existierender Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (seit 01.01.2017) nicht mehr in die Kategorie der Kleinbetragsrechnungen. Das bedeutet, dass hier die üblichen zehn Angaben für eine reguläre Rechnung einzusetzen sind.  Diese Regelung wird nun auch auf Sexdienstleistungen ausgedehnt. Auf Edelprostituierte mit höheren Tarifen kommt somit mehr Arbeit zu.

Für Prostituierte, die sich nicht an die Kassenbonpflicht halten, werde es ein Nachspiel geben, so der Sprecher. Es gebe keine Übergangszeit, es wird für manche wohl eng. Prostituierte müssten sich also eine Registrierkasse, ggf. auch eine mobile Registrierkasse für Kundenbesuche anschaffen. Das Sexdienstleistungsgeschäft wird nicht freier, sondern bürokratischer. Aber Hauptsache ihr habt Spaß!

Erste Reaktionen aus der Rotlichtszene sind ablehnend. Ein Zuhälter sagte unserer Redaktion: „Jetzt haben wir gerade unsere Huren umgestellt, Sie wissen, Winterzeit. Anna steht jetzt in der Hauptstraße und Beate am Dr.-Helmut-Kohl-Platz. Jetzt die nächste Schikane!“

Rotlicht
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