Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Nach den Gurken: Die EU-Weihnachtsbaum-Krümmungsverordnung kommt

Christbaum
Weihnachten kann so schön sein, wenn der Baum schnurgerade und symmetrisch ist. Foto: Teresa Alexander-Arab / Lizenz: CC BY-ND 2.0

Wieder einmal schlagen die EU-Bürokraten per Verordnung zu. Jeder dürfte sich noch mit Schrecken an die mittlerweile abgeschaffte Gurkenkrümmungsverordnung 1677/88 erinnern, die festschrieb, dass eine Gurke nicht zu stark gekrümmt sein dürfe. Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums ging diese Verordnung nicht direkt von der EU aus, sondern wurde vom Handel gefordert, der sich Platzeinsparungen bei Transport und Lagerung versprach.

Jetzt aber hat die EU die Weihnachtsbäume im Visier. „Es ist unglaublich, was als Christbaum verkauft wird“, sagt die EU-Verbraucherschutzkommissarin Christine Courber. Die Bäume seien oft total krumm und nicht annähernd symmetrisch. Solche Bäume könne man gerade einmal als bessere Besen bezeichnen. Daher werde voraussichtlich im Herbst 2014 die EU-Weihnachtsbaumverordnung 2412/01 in Kraft gesetzt. In Zukunft dürften nur noch solche Nadelbäume verkauft werden, welche die jeweiligen Kriterien erfüllten.

Konkret dürfe der Stamm nur eine Abweichung von maximal 12,5 cm pro Meter von der Geraden aufweisen. Ferner dürfe die Symmetrie maximal 18,5 cm pro Meter vom Idealmaß divergieren. Wenn der Baum also auf einer Seite erheblich schmaler sei, dürfe dieser gar nicht mehr angeboten werden. Auch Astlücken und Ausbuchtungen dürften nicht aus einer festgelegten Norm ausbrechen.

Boom or Broom?
Die Prüf-App zeigt: Mit diesem Baum ist alles in Ordnung (grüner Rahmen, Text „o.k.“). Testfoto für die Prüfung: Virginia Foxx / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Da nicht alles so einfach abzumessen und zu berechnen sei, habe man die Smartphone-App Boom or Broom (auf Deutsch etwa: Brummen [i.S.v. alles o.k.] oder Besen) in Entwicklung. „Die App fertigt ein Foto von dem Baum an, analysiert es und zeigt an, ob der Baum gewissermaßen überhaupt ein Weihnachtsbaum ist“, so Courber, „Ein einfaches Antippen des Prüfbuttons reicht aus und schon weiß man, ob alles im grünen Bereich ist.“

Die Verordnung gelte für geschlagene Nadelbäume, nicht aber für lebende Bäume, die im Topf oder mit Wurzelballen verkauft werden. Eine Ausnahme stellten jedoch Bäume dar, die der Kunde in einem freigegebenen Waldstück selbst schlägt und danach bezahlt. Hier werde ebenso die neue Verordnung greifen. Der Händler müsse die betroffenen Bäume in einem solchen Fall über eine eindeutige Markierung als Ausschuss ausweisen.

Das Ziel in der Weihnachtsbaumverordnung liege in der Qualitätssteigerung. Immerhin sei Weihnachten das Fest der Liebe, an dem man keinen Streit wegen eines missratenen Baumes brauchen könne. Auch würden immer mehr Bäume online bestellt, die daher nicht mehr vom Kunden selbst vor dem Kauf begutachtet werden könnten. Daher gelte es, auch hier unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Der Kunde solle auch in solch einem Fall einen geraden, einwandfreien Baum erhalten, der nicht zum Familienkrach, zur Scheidung oder zu Schlimmerem führe.