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Laschet entschuldigt sich für Lachgate. „Haben gerade darüber gesprochen, ob ‚Flutopfer‘ gegendert werden muss“

Armin Laschet
Laschet zu Lachgate: „Man darf über alles laschen, ähhh … lachen!“ (Foto: keinblatt.de; Symbolbild, nicht die beschriebene Szene, in der er lachte)

Deutschland erlebt derzeit eine Jahrhundertflut. Die Zahl der Toten ist längst dreistellig, ganze Städte und Ortschaften sind durch das Hochwasser ganz oder weitgehend zerstört. Klimaforscher sind sich einig, dass Katastrophen wie diese durch den Klimawandel häufiger und heftiger werden. Entsprechend sehen die meisten Politiker Handlungsbedarf.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hält eine Rede im Hochwassergebiet in Erftstadt. Im Hintergrund ist ein lachender Armin Laschet (CDU) zu sehen.

Inzwischen hat sich der kommende Bundeskanzler der Bundesrepublik, der auch NRW-Ministerpräsident und CDU-Parteivorsitzender ist, entschuldigt. Laschet sagte, er habe keineswegs über die vielen Menschen gelacht, die ihr ganzes Hab und Gut oder gar Angehörige in den Fluten verloren hätten. Vielmehr habe man sich in der Runde gerade gefragt, ob man das Wort „Flutopfer“ eigentlich gendern müsste. Erneut prustet es aus Laschet heraus: „Flutopfer gendern, verstehe Sie harharhar …“. Der kommende Bundeskanzler holt aus:

„Flutopferin“ … Ich kann nicht mehr! Stellen Sie sich mal vor, wir würden unsere Sprache ändern, um möglichst alle und jeden zu berücksichtigen. Auch jede Minderheit. Dann müssten wir ja sogar Frauen mit einbeziehen. Ich versichere Ihnen, Frauen sind mitgemeint! Also zumindest meine Frau! Also ich meine damit nicht, dass ich meine, dass sie mitgemeint sei. Sie selbst fühlt sich mitgemeint! Wir haben nun mal das generische Maskulinum in unserer schönen deutschen Sprache. Warum sollten wir etwas ändern, wenn wir etwas haben? Wir sollten dann etwas ändern, wenn wir etwas nicht haben!

Laschet setzt nach: Auch habe sein Kollege kurz zuvor einen sexistischen Witz erzählt. Da hätte er gleich noch mal lachen müssen, da der Witz so extrem genial sei. Der Witz gehe so:

Treffen zwei schwule Missionare im Urwald den Tarzan. …

Wir unterbrechen Armin Laschet. Dieser zeigt sich voller Empathie:

Ah, den kennen Sie schon. Gut, ich habe vielleicht noch was anderes!

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Politik Verkehr

Regierung beschließt Lachverbot am Steuer – wegen biometrischen Abgleichs von Radarfotos

Radarfalle
Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät. Lachen verboten! Foto: VisualBeo / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Ab dem 01.07.2022 haben Autofahrer nun endgültig nichts mehr zu lachen. Das Bundeskabinett hat sich heute auf ein Lachverbot am Steuer verständigt. Damit soll erreicht werden, dass die Blitzerfotos von Radarkontrollen biometrisch sind und mit dem Bundesarchiv der Personalausweisfotos abgeglichen werden können.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erhofft sich damit, die immensen Kosten in Verbindung mit den Bußgeldbescheiden drastisch zu reduzieren. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide mit der Begründung, man sei gar nicht selbst am Steuer gesessen, sollen dann nicht mehr möglich sein. Der automatische Passfotoabgleich wird gerichtsverwertbar sein.

Lachen am Steuer kostet demnächst 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg

Um das Lachverbot durchzusetzen, will Wissing dieses kontrollieren lassen. Analog zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird das Lachen mit 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bestraft.

Kritik an dem Lachverbot wischt Wissing mit den Worten beiseite, dass sich Autofahrer ohnehin auf den Verkehr konzentrieren sollten. Wer lache, der werde damit auch abgelenkt. Durch das Lachverbot werde auch die Verkehrssicherheit erhöht. Wissing gesteht den Autofahrern aber zu, wenn sie das Bedürfnis hätten, sich beispielsweise über andere Verkehrsteilnehmer auszulassen, innerlich zu lachen. „Solange das Gesicht nicht merklich verzogen wird, ist alles im grünen Bereich“, so Wissing.

Ausnahme für Berufshumoristen

Für Berufshumoristen wird jedoch eine Ausnahme im Gesetz verankert werden. So soll es Comedians, Politikern, Steuerberatern und Versicherungsvertretern erlaubt werden, ein lebensgroßes Porträtfoto mit neutralem oder ernstem Gesicht auf die Windschutzscheibe (Fahrerseite) zu kleben, das dann beim Abgleich herangezogen wird.

Klare Mehrheit für das Gesetzesvorhaben erwartet

Das Lachverbot muss noch vom Bundestag abgesegnet werden. Aufgrund der überdeutlichen Mehrheit der Ampelkoalition steht dem Vorhaben allerdings nichts mehr im Wege. Beobachter erwarten außerdem, dass die humorlose Opposition ebenso für das Gesetz votieren wird.