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Neue Autobahn zu laut? Porschefahrer stellt nach 20 Testfahrten mit 200 km/h keine Ruhestörung durch Autobahn fest

Porsche auf Autobahn
Wie laut darf eine Autobahn sein? Lizenz: Public Domain

Sie steht unter heftiger Kritik: die im letzten Dezember freigegebene Verlängerung der A14 von Bad Sollenhausen nach Markt Habenbrun. Die Behörden werden mit Lärmbeschwerden überschüttet. Ein Bad-Sollenhausener-Bürger lud als Reaktion auf den Lärm drei ausrangierte Kirchenglocken vor seiner Stadtverwaltung ab.

Jan (29) ist mit seinem geliebten Porsche der Sache auf den Grund gegangen. Es ist immer als positiv zu werten, wenn Bürger nicht nur tumb protestieren, sondern selbst Dinge überprüfen und Lösungen erarbeiten.

So ist Jan mit Tempo 200 km/h den neuen Autobahnabschnitt 20 Mal in beide Richtungen abgefahren. Sein Resümee: „Alles nur Panikmache! Der Sound im Wagen ist einfach nur geil. Die Autobahn ist zwar nicht unbedingt leise, aber keinesfalls zu laut. Ich will ja im Auto nicht einschlafen, weil das bei Tempo 200 km/h ohnehin zu gefährlich ist. So gesehen ist alles in Ordnung, es besteht kein Handlungsbedarf! Wem die Autobahn dennoch zu laut ist, der soll halt Landstraße fahren.“

Weiteres Bürgerengagement in Vorbereitung

Jan will in Zukunft seine Aktivitäten in pucto Bürgerengagement intensivieren. Dabei will er folgenden Fragen nachgehen: Sind die Verzögerungen am Berliner Hauptstadtflughafen BER noch im grünen Bereich? Wird der Bahnhof in Stuttgart in der vorgeschrieben Tiefe von 21 Metern errichtet? Wird Joghurt gegessen oder getrunken? Repariert Carglass auch Handydisplays? Muss eine 19-jährige sterben, die eine Creme aufträgt, die 20 Jahre jünger macht? Besteht die Gefahr einer Augenschädigung, wenn man Fotos von der Sonne betrachtet? Warum ist ein Beichtstuhl nie flüssig? Was ist der Sinn des Lebens? Hat Gott auch ein drittes Geschlecht? Warum misst man die Zeit, wo diese immer gleich schnell vergeht – im Unterschied zur variablen Geschwindigkeit eines Wagens? Muss man für Mautbrücken extra Maut bezahlen? Wie finden zwei Skelette, die ein Date haben, heraus, welches Geschlecht das andere Skelett hat?

Mautbrücke
Foto: Politikaner / Lizenz: CC BY-SA 3.0
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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Natur/Tiere/Umweltschutz Religion

Laubbläser dürfen Schalldruck von 100 dB(A) nicht mehr überschreiten, weil sonst Kirchenglocken überhört werden

Laubbläser
Gott und Kirchen sei Dank! Der Lärm wird erträglich! Lizenz: Public Domain

Endlich wird etwas gegen die lauten, gehörschädigenden Laubbläser unternommen. Ab dem 01.03.2020 dürfen in Deutschland keine Laubbläser mehr verkauft werden, die einen Schalldruckpegel von mehr als 100 dB(A) aufweisen.

Für eine Senkung des Lärms haben sich die Kirchen in Deutschland stark gemacht. Denn bei dem Krach können die Menschen die Kirchenglocken kaum noch hören. Ein Bistumssprecher sagte unserem Blatt: „Uns sind Fälle bekannt, da haben Gläubige den Sonntags-Gottesdienst verpasst, weil der Nachbar verbotswidrig seinen Laubbläser betrieben hat, anstatt selbst in die Kirche zu gehen. Kein Wunder, dass die Gottesdienste so schlecht besucht sind. In den 1950er-Jahren waren die Kirchen noch voll, da gab es noch keine Laubbläser. Das ist der Beweis!“

Läuten dient der Information – aber erinnert auch daran, als Jesus Christus ans Kreuz geschlagen wurde

Doch auch wenn Laubbläser nur zu christlichen Zeiten eingesetzt würden, würden Läutvorgänge verpasst. Auf dem Land sei es immer noch üblich, die Uhrzeit rein akustisch wahrzunehmen – vor allem, wenn der Blick zur Kirchturmuhr durch einen Heuwagen beeinträchtigt sei. Da sei es wichtig, dass das viertelstündliche Läuten gehört werde, führt der Sprecher aus. „Jeden Glockenschlag muss man als Schlag mit dem Hammer auf die Nägel sehen, mit denen Jesus Christus ans Kreuz genagelt wurde. Nun wissen Sie, jeder Schlag erinnert an das Leiden Jesu, der ein ganz besonderer Mensch war und aus Liebe zu den Menschen am Kreuz gestorben ist“, setzt der Kirchenmann fort.

Heute verkaufte Laubbläser erreichen einen Schalldruckpegel von teilweise 120 dB(A), was in etwa einem startenden Düsenjet entspricht. Vor Hörschäden schützen auch die neuen, leiseren Geräte nicht zwangsläufig, denn das Gehör kann bereits ab 80 dB(A) geschädigt werden. Dennoch kann von einer deutlichen Verbesserung gesprochen werden. Auch ist davon auszugehen, dass mehr elektrische Laubbläser verkauft werden, die sogar unter den 80 dB(A) bleiben.

Glockenstuhl
Selbst die lauten Kirchenglocken können die Laubbläser kaum übertönen! Das wird sich nun ändern. Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE
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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Natur/Tiere/Umweltschutz Technik/Hightech

Akku-Laubbläser mit voller Leistung angekündigt – dank Lautsprecher wird Düsenjet-Lärmpegel erreicht

Laubbläser
Laubbläser im Einsatz. Lizenz: Public Domain

Akku-Laubbläser sind gut für die Umwelt und das Klima, verkaufen sich aber bislang sehr schlecht, da sie nicht die Leistung von benzinbetriebenen Laubbläsern erbringen.

Das wird sich nun ändern. Der bekannte Hersteller Sweet Electrics hat einen Akku-Laubbläser angekündigt, der volle Leistung verspricht. Durch eine ausgeklügelte Elektronik, deren Herzstück ein integrierter Diskotheken-Lautsprecher ist, wird eine Leistung erreicht, die sogar oberhalb der besten benzinbetriebenen Laubbläsern liegen soll. Konkret werden mit dem Modell E-Sweet bis zu 130 dB(A) erzeugt. Damit wird die Leistung eines startenden Düsenjets erreicht.

Der Hersteller garantiert, dass mit dem E-Sweet jeder Hausmeister spielend morgens um 7 Uhr alle Bewohner wecken kann, damit diese rechtzeitig zur Arbeit kommen. An Sonn- und Feiertagen kann der Hausmeister zumindest eindrucksvoll zeigen, dass er sehr fleißig ist.

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Kunst & Kultur Natur/Tiere/Umweltschutz Politik Verkehr

BER absichtlich verzögert, weil bei Genehmigung für Lärmemissionen versehentlich Konzertsaal angegeben – Berlin baut nun Spreephilharmonie

BER Genehmigung Lärmemissionen

Eine Zeile verrutscht. Selbst Beamte machen mal Fehler. Schlimmer ist, dass der Fehler vertuscht werden sollte

Jetzt platzte die Bombe. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) trat heute vor die Presse und erklärte, dass man die Fertigstellung des Flughafens absichtlich verzögert habe. Damit sollte ein extrem peinlicher Fehler überspielt werden. Man habe nämlich gar keine Genehmigung für die Lärmemissionen. Es werde auch dafür keine geben, die Lärmemissionen seien für das Quartier viel zu hoch. Man habe streng genommen gar nicht einmal vergessen, eine Genehmigung einzuholen, sondern sich beim Ausfüllen des Formulars schlicht vertan. Statt Flughafen war Konzertsaal angekreuzt worden, man war einfach in der Zeile verrutscht, und in der Champagnerlaune um den bevorstehenden Baubeginn ging das offenbar unter.

In der Zeile verrutscht und „Konzertsaal“ statt „Flughafen“ angekreuzt

„Ich will mich nicht rausreden“, sagte Müller, „aber ich habe erst heute von dem Fehler erfahren. Das haben meine Vorgänger zu verantworten. Wie ich schon andeutete, werden wir keine Genehmigung für die Geräuschemissionen, wie sie ein Flughafen verursacht, bekommen. Wir haben im Grunde genommen keine Baugenehmigung, zumindest keine, die geeignet ist, in einer Betriebsgenehmigung zu münden. Der Flughafen ist so gesehen nicht genehmigt. Immerhin haben die Verantwortlichen die laufenden Kosten gedrückt, indem der Flughafen nur mit geringstem Engagement weitergebaut wurde. Man sei auch kreativ gewesen und habe immer wieder neue Mängel erfunden, um die Verzögerungen zu erklären und neue zu verursachen. Der eigentliche Fehler sollte niemals herauskommen. Doch gestern Abend hat sich Klaus Wowereit bei einer Sitzung, bei der es um die Einführung einer speziellen Chemtrail-Steuer für alle Berliner ging, verplappert.“

„Glauben Sie wirklich, dass Türen klemmen, Wasserrohre zu dünn sind oder die Startbahn versehentlich nicht asphaltiert, sondern mit Bitumen ausgegossen wurde?“, fragt Müller rhetorisch, „Wie leichtgläubig sind Sie eigentlich?“

Spreephilharmonie kommt

Müller kündigte nun an, den Flughafen abzureißen und eine Spreephilharmonie zu bauen, denn dafür habe man ja eine Genehmigung. Man werde hierfür einen Kostenrahmen von 1,4 Milliarden Euro ansetzen und diesen auch nicht überschreiten. Berlin will zeigen, dass es die Spreephilharmonie noch schneller bauen könne als Hamburg seine Elbphilharmonie. Baubeginn soll bereits 2020 sein, bis voraussichtlich 2023 müssen sich die Berliner dann noch mit der Eröffnung gedulden.

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Wegen Terrorismus gesuchter Laubbläser-Erfinder gefasst

Laubbläser
Laubbläser im Einsatz. Die Geräte sind inzwischen in den meisten Ländern denen von Antipersonenminen gleichgestellt. Lizenz: Public Domain

Seit Jahren wurde nach ihm gefahndet, jetzt klickten endlich die Handschellen. Alan Greenery, der Erfinder des Laubbläsers, wurde von einer Sondereingreifgruppe in Frankreich festgenommen.

Die Vorwürfe sind schwer: Greenery wird die Entwicklung einer Waffe vorgeworfen, die inzwischen in fast allen Ländern der Welt geächtet ist. Greenerys habe damit ein weltweites Terrornetzwerk aufgebaut, das den Zweck hatte, Leute mit Lärm zu drangsalieren, der die Ausmaße eines startenden Düsenjets in unmittelbarer Umgebung erreiche, so ein Ermittler. Besonders perfide sei, dass die Waffen unter dem Vorwand einer Arbeitserleichterung für Hausmeister auf den Markt gebracht worden seien. Tatsächlich gebe es keine Arbeitserleichterung. Dennoch würden die Geräte gerne wegen ihrer Funktion als Penisverlängerung eingesetzt, was vermutlich auch ein dreister Hintergedanke gewesen sei.

Die Auswirkung der Höllengeräte sei viel mehr die, dass Menschen nun mit einer Situation leben müssten, die der einer fast täglichen Baustelle vor dem Haus gleichkomme. Kein Mensch solle mehr ausschlafen oder sich von seiner er Arbeit erholen können. Ebenso habe Greenery in Kauf genommen, dass Menschen Hörschäden erleiden, dass Stress und Herzinfarkte zunehmen, so ein Sachverständiger. Und all das, um von den Patenteinnahmen reich zu werden.

Viel Glück hatte Greenery aber nicht mit seiner menschenverachtenden Erfindung. Das Laub hat ihn fast taub gemacht und vor ein paar Jahren musste er untertauchen, da nach ihm gefahndet wurde.

Weitere Erfindungen Greenerys erlangten zum Glück keine Marktreife

Seine weiteren Erfindungen konnte Greenery nicht mehr marktreif machen. Unter den weiteren Patententwürfen befand sich unter anderem ein spezieller Sprengstoff zur Entfernung von Maulwurfshügeln.

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Konflikte/Terror/Militär Politik

Die Mauer von München Neuperlach: Stadt schickt Rechnung nach Mexiko

Drahtkäfig-Mauer
Lizenz: Public Domain

Sie wird mit 4 Metern höher als die Berliner Mauer. Derzeit entsteht in Neuperlach Süd eine Lärmschutzwand, die Anwohner einer Reihenhaussiedlung vor den Geräuschemissionen der Flüchtlinge schützen soll. Oder etwas weiter gefasst: Es wird eine Wand gebaut, die die Anwohner vor den Flüchtlingen bewahren soll. Die Lärmquelle ist eine Flüchtlingsunterkunft, in der 160 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einziehen sollen.

Bislang hieß es, der Steuerzahler würde für die Kosten des Mauerbaus aufkommen. Doch die Stadt hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Nachdem die Kritik immer lauter wurde, der Stadtteil, in dem offene Wege in der Stadtteilsatzung festgeschrieben seien, würde nachhaltigen Schaden nehmen, und die Baumaßnahme stünde im Widerspruch zu der Willkommenskultur einer bunten Stadt, ruderte die Stadt zurück. Zumindest bei den Kosten will die Stadt nun nicht mehr den Steuerzahler belasten.

Eine Sprecherin der Stadt München hat nun erklärt, man werde die Kosten für den Mauerbau Mexiko in Rechnung stellen. Die Rechnung werde bereits vorbereitet. Na also, geht doch!

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Hörgeräteakustiker gegen Laubbläserverbot

Laubbläser
Laub kann grausam sein. Laubbläser ebenso. Hat der Terror bald ein Ende? Foto: David Long / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Am 1. Januar 2016 sollen die nervtötenden Laubbläser endlich in Deutschland verboten werden. Der Vertrieb soll dann ab diesem Zeitpunkt unter Strafe gestellt werden, Restbestände dürfen noch maximal ein Jahr weiterverkauft werden. Ab 1. Januar 2018 dürfen dann auch vorhandene Geräte nicht mehr eingesetzt werden.

Doch die Große Koalition hat die Rechnung ohne die Lobbys gemacht. Der „Verband der Hörgeräteakustiker und Hörgerätehersteller in Deutschland“ (VdHa) will intervenieren, da er sein Geschäftsmodell in Gefahr sieht.

Ein Verbandssprecher klagt. Durch immer leisere Autos oder gar Flüsterasphalt seien die Wachstumsraten gefährdet. Nur die Vergreisung der Bevölkerung steuere dem Trend derzeit noch entgegen und halte das Geschäft am Laufen. Konsequenterweise sind auch alle großen Laubbläserhersteller im VdHa organisiert, ebenso die wichtigsten Produzenten von Gehörschutzprodukten (Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz).

Kompromiss möglich

Daher ist das Laubbläserverbot durchaus in Gefahr. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (Partei nicht bekannt) sind aber durchaus zu Kompromissen bereit. So kann sich Gröhe vorstellen, die geplante Verschärfung der EU-Lautstärkenbegrenzung für kopfhörerbetriebene Smartphones und MP3-Playern erst einmal auszusetzen. Ebenso denke man darüber nach, die Förderung für den Beruf des Marktschreiers weiterlaufen zu lassen. Hendricks will aber auch den Laubbläserherstellern helfen. So sollen diese endlich leisere Geräte entwickeln. Der Verband kontert: Diese gebe es bereits, aber diese wolle niemand kaufen, so wie auch leisere Haushaltsstaubsauger wie Blei im Regal lägen. „Wer saugt oder bläst, der will Macht ausüben und diese muss durch die passende Akustik untermauert werden. Wer nicht gehört wird, der wird nicht gehört“, so ein Sprecher.

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Karlsruhe: Kirchen dürfen nicht mehr läuten – Richter verordnen SMS und Handglocken

Glockenstuhl
Bald ist Ruhe! Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem viel beachteten Urteil hat heute das Karlsruher Verfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus Kirchdorf (Bayern) entschieden. Der Kläger führte an, dass er durch das Läuten der Glocken von 6:00 morgens bis 21:45 abends, das jede Viertelstunde stattfinde, und zu weiteren Anlässen eine nicht unerhebliche Schädigung durch Lärm hinnehmen müsse. Jeder Bürger verfüge heute über eine Uhr und nahezu jeder sei im Besitz eines mobilen Endgerätes, mit dem er sich per SMS über den Beginn des Gottesdienstes und anderer Veranstaltungen informieren könne. Daher sei das Läuten weder notwendig noch zeitgemäß und terrorisiere nur die Anwohner.

Die Karlsruher Richter folgten dieser Argumentation weitgehend. Die Kirchenglocken hätten keine informative Funktion mehr. Gleichzeitig mache Lärm krank, so die Richter. Wer lärmgeplagt sei, erleide etwa häufiger Herzkrankheiten.

Gleichzeitig gestehen die Richter Ausnahmen für historische Kirchen zu. Diese würden zur Kultur des Landes gehören. Diese dürften jetzt zwar auch nicht mehr zu jeder Viertelstunde läuten, aber noch zu besonderen Anlässen. Hier wurde der Gesetzgeber aufgefordert, genaue Regeln zu definieren. Die Richter ließen aber klar erkennen, dass zumindest akustische Signale minderer Lautstärke weiterhin erlaubt seien. So könne der Pfarrer etwa draußen vor der Kirche mit einer Handglocke läuten, um auf den gleich stattfindenden Gottesdienst hinzuweisen. So mancher Kartoffelmann dürfte jetzt aufatmen, scheint er nun ebenfalls mit seiner Bimmel juristisch auf festem Boden zu läuten.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Deutsche Bischofskonferenz enttäuscht. Man respektiere aber das Urteil. In den neueren Kirchen, die überhaupt nicht mehr läuten dürfen, wolle man die nicht mehr gebrauchten Glocken ausbauen und durch Attrappen ersetzen. Das Metall der dann eingeschmolzenen Glocken könne im Maschinenbau verwendet werden, so ein Sprecher.

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Laubbläser: Zur Laubentfernung ab Januar verboten – Geräte werden in Zukunft Windräder antreiben

Laubbläser
Laubbläser. Der Terror hat bald ein Ende. Foto: Hector Alejandro / Lizenz: CC BY 2.0

Sie sind ein Schrecken jeder Wohnanlage: Laubbläser. Während früher der Hausmeister das Laub mit einem Rechen zusammenkehrte, schmeißt er heute den als Penisverlängerung verschrieenen Laubbläser an. Mit ohrenbetäubendem Lärm bläst er dann jeden Tag in einer stundenlangen Prozedur das Laub zusammen und tötet dabei auch noch jede Menge Kleinslebewesen. Inzwischen werden die Laubbläser auch von den Kommunen zur Straßenreinigung eingesetzt – und nicht nur im Herbst. Auch zur Streusplitentsorgung oder gar zum Schneeräumen kommen die Geräte zum Einsatz und auch zur Entfernung von Kleinabfällen auf Wegen und Plätzen. Es macht ja auch einen schönen Spaß, im August ein paar Papierschnipsel minutenlang in der Luft tanzen zu lassen und damit die Anwohner zu terrorisieren.

Doch nun ist endlich Schluss damit. Eine neue Lärm- und Umweltverordnung dreht den überflüssigen Radaumachern ein für alle Mal den Benzinhahn zu. Ab dem 1. Januar 2014 sind alle Laubbläser zur Laubentfernung und Reinigung in Deutschland verboten.

Die Frage ist jedoch, was mit den vorhandenen Geräten passiert. Hier hat Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) selbstverständlich eine passende Anschlussverwendung ausgetüftelt. Die Geräte können bis 31. Januar 2014 in den Gemeinden abgegeben werden. Hierbei erhält der Benutzer je nach Zustand und Leistung des Geräts bis zu 40 % des Wiederbeschaffungswertes.

Windrad
Produziert bald auch bei Windstille Strom: Windrad. Laubbläser sorgen für den notwendigen Wind. Foto: Peter Heilmann / Lizenz: CC BY 2.0

Die Geräte werden dann zur Stromerzeugung eingesetzt. Sie werden dabei vor Windrädern montiert und bei Windstille angeworfen, um die Rotorblätter zum Drehen zu bringen. Etwas salopp gesagt, pusten sie die Windräder an. Damit werden vorhandene Einrichtungen (eben Windräder und die Laubbläser) auf raffinierte Weise besser ausgereizt und speziell die erneuerbaren Energien (eben Windräder) gestützt. Der Wirkungsgrad eines Windrades kann durch das Vorhaben um bis zu 23 % erhöht werden. Die Lärmemissionen werden keineswegs nur verlagert, da der Einsatz der Laubbläser nur an Windrädern erfolgen wird, die einen ausreichenden Abstand zu Wohnhäusern aufweisen. Die Umweltbelastung durch Lärm geht also tatsächlich zurück, was der Gesundheit der Bürger zugutekommt.

Geräte der leiseren Kategorie 2 sollen punktuell auch bei der Postzustellung per Fahrrad eingesetzt werden. Durch das Rückstoßprinzip müssen die Postzusteller weniger Kraft zum Treten aufwenden, was die Effizienz bei der Zustellung erhöht.