Bald ist es wieder so weit, Millionen Deutsche freuen sich schon auf die Böllerei an Silvester. Doch das unbeschwerte Zünden von Feuerwerkskörpern wird es dieses Jahr in dieser Form das letzte Mal geben. Denn wieder einmal erweist sich die EU als Spaßbremse.
Schalldruckpegel von 120 dB(A) runter auf 80 dB(A)
Da es immer wieder zu Hörschäden und auch zu traumatisierten Tieren kommt, begrenzt die EU ab der Böllersaison Silvester 2022/Neujahr 2023 die Lautstärke von Feuerwerkskörpern drastisch. Bisher durften Feuerwerksartikel der Klasse KAT. F2 (das sind die Feuerwerksartikel, die von Privatpersonen an Silvester und Neujahr verwendet werden dürften) einen Schalldruckpegel von 120 dB(A) in 8,0 Metern Entfernung erreichen. Nun aber wird der zulässige Schalldruckpegel auf 80 dB(A) reduziert. Das ist bislang schon die Höchstgrenze des erlaubten Schalldruckpegels in Wohnräumen. Letztlich ist das also quasi Zimmerlautstärke. Staubsauger dürfen bereits seit dem 01.09.2017 nicht mehr als 80 dB(A) erreichen.
Das herrliche Böllergeräusch mit dem typischen Nachpfeif- und Klingelgeräusch im Ohr, das oft noch Tage anhält, verkommt zu einem langweiligen Plopp, der etwa mit dem Platzgeräusch einer Bäckertüte vergleichbar ist.
Kritiker befürchten, dass aufgrund strengerer Regelungen noch mehr illegale Pollenböller und dergleichen nach Deutschland gelangen. Auch der „Verband der Hörgeräteakustiker in Deutschland“ ist mit der neuen Verordnung alles andere als glücklich. Der Verbandssprecher bemerkt, dass ihrem Geschäft immer mehr die Grundlage entzogen werde: „Erst haben sie die Lautstärkebegrenzung von Kopfhörern eingeführt, jetzt regulieren sie die Böller, eines Tages verbieten sie in ihrem Verbotswahn auch noch das Babygeschrei!“
Jan (29), der stolz darauf ist, vom letzten Silvester noch ein leichtes Piepgeräusch im linken Ohr behalten zu haben, ist stinksauer. „Die Bürokraken (sic!) der EU sind zu einem reinen Verbotsstall verkommen! Jetzt will der Schulz auch noch die Vereinigten Staaten von Europa, damit diese Leute uns noch mehr vorschreiben können! Nicht mit mir!“