Erst gerade eben wurden Pläne bekannt, nach denen auch die Speicherung von Musik in der Cloud bald mit einer Leermedienabgabe belegt werden könnte, obwohl Musik ja nicht virtuell in einer Wolke gespeichert werden kann. Stattdessen erfolgt die Speicherung auch bei diesem begrifflich himmlischen Vergnügen auf profanen Festplatten beim Internetprovider. Speichermedien wie Festplatten, DVD-Rohlinge, USB-Sticks usw. sind aber bereits abgabepflichtig, sodass die Abgabe so betrachtet in der Regel bereits geleistet wurde.
Nun aber will die Verwertungsgesellschaft GEMA offenbar zu einem weiteren Rundumschlag ausholen. Auch jedes menschliche Gehirn soll über eine Art Kopfpauschale abgabepflichtig werden. Ein GEMA-Sprecher begründete dies keinblatt.de gegenüber damit, dass menschliche Gehirne letztlich nichts anderes als riesige Speichermedien seien, in denen die Menschen unfassbar viele urheberrechtlich geschützte Melodien und Songtexte speichern könnten, die oft für Jahrzehnte dort verblieben. Es sei nur gerecht, wenn Menschen wieder im Vordergrund stünden und der Technik gleichgestellt würden. Die Abgabe würde zunächst einmal nach Geburt fällig. Über die Höhe werde man noch beraten – wegen der gemeinhin extrem langen Lebensdauer des Gehirns werde man sich eher nicht an Festplatten orientieren. Die Kapazität des menschlichen Gehirns wird allgemein auf bis zu 1 PB (Petabyte) angenommen (entspricht 1.024 TB (Terabyte)) und würde damit in die teuerste Festplattenkategorie fallen. Wenn man später noch nicht genug Einnahmen habe, könnte man sich neben der Kopfabgabe auch weitere jahres- oder monatsbezogene Abgaben vorstellen. Schließlich sei die Geburtenrate in Deutschland weiterhin auf niedrigem Niveau, da würde kaum ausreichend Geld fließen.
Der Sprecher führt weiter aus, dass das Gehirn keine Einbahnstraße sei. Von dort aus würden die Inhalte sogar weiterkopiert. Speziell bei Konsum alkoholischer Getränke neigten Menschen verstärkt zum schrägen Singen und reichten somit sowohl die Melodien als auch die Liedtexte hochwertiger Songs (etwa „Zehn nackte Friseusen“, „Das rote Pferd“ oder „Ein Bett im Kernspeicherfeld“) an die Menschen ihrer Umgebung weiter, die diese wiederum in ihrem Langzeitgedächtnis speichern könnten. Das sei quasi eine Art Filesharing, das man sehr misstrauisch sehe. An Urheberrechtsabgaben auf Alkohol sei zwar vorerst nicht gedacht, so der Sprecher, aber Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften müssten stetig weiterentwickelt und modernisiert werden.