In Neustadt am Rissbach (NRW) stellte die Polizei bei einem Müllfahrzeug gleich mehrfache Verstöße fest. Zunächst einmal ließ das Fahrpersonal die ganze Zeit den Motor im Stand laufen, obwohl nur Mülltonnen geleert wurden. Das ist nicht nur Umweltverschmutzung, sondern auch eine klare Ordnungswidrigkeit. Zudem fuhren zwei Müllarbeitende zwischen zwei Stopps mit, ohne wie vorgeschrieben den Sicherheitsgurt anzulegen. Dabei monierte die Polizei auch, dass die beiden Personen entgegen aller Vorschriften stehend befördert wurden. Außerdem stellte die Polizei eine massive Geruchsbelästigung fest. Entsprechend gab es ein weiteres Knöllchen wegen Verstoß gegen die geltenden Abgasnormen.
Des Weiteren wurde beanstandet, dass die Arbeitenden leere große Plastikbehälter am Straßenrand illegal entsorgt hätten. Das sei laut Ordnungsamt eine besonders dreiste Form des Mülltourismus, der sogar noch besonders hinterhältig als Müllentsorgung getarnt gewesen sei.
Die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe der Gemeinde wollen den Forderungen der Ämter eine Abfuhr erteilen. Ein Sprecher sagte unserem Blatt mit Hinweis auf klamme Kassen: „Wir sind doch keine Müllionäre.“
Seit dem 01.01.2020 müssen alle Händler, die ein elektronisches Kassensystem haben, den Kunden Bons aushändigen (Belegausgabepflicht, umgangssprachlich Bonpflicht). Das gilt auch z.B. für Bäckereien bei Kleinsteinkäufen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will damit Steuerbetrug eindämmen. Umweltschützer kritisieren die enorme Umweltbelastung durch die Bons, die oft auf Thermopapier gedruckt werden, das nicht als Altpapier entsorgt werden kann.
Daneben besteht auch eine gesundheitliche Gefahr beim Berühren der Bons. Die wärmeempfindliche Schicht auf dem Thermopapier weist hohe Mengen von Bisphenol A (BPA) auf. Dabei handelt es sich um einen hormonellen Wirkstoff, von dem angenommen wird, dass er krebserregend ist, unfruchtbar macht, das Immunsystem schwächt, religiösen Wahn auslöst und einige weitere gesundheitliche Gefahren birgt.
Olaf Scholz hat nun seinen Gedanken zu Ende geführt und sagt: „Bonpflicht ist Bonpflicht!“ Das bedeutet, dass eine Rückgabe von Leergut in Zukunft nur noch mit einem Nachweis erfolgen kann – so wie man für den Umtausch einer Ware bei Nichtgefallen oder Mängeln auch einen Kaufbeleg vorzeigen muss.
Scholz weist auf den bandenmäßigen Betrug hin, bei dem vornehmlich osteuropäische Kriminelle für wenige Cent Plastikflaschen nur mit dem Ziel herstellen, damit 25 Cent Pfand abzugreifen – die ja nie bezahlt wurden.
Die neue Regelung soll nun schnellstmöglich eingeführt werden, das Bundeskabinett hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Scholz beschwichtigt: Pfandflaschen können weiterhin in beliebigen Läden zurückgegeben werden. Nur der Nachweis, dass die Getränke regulär gekauft wurden – wann und wo –, müsse halt erfolgen.
Einzelhandelsverband gegen die Pläne
Der Einzelhandelsverband läuft Sturm gegen die Pläne. Es wird befürchtet, dass das Personal an der Kasse bei der Rückgabe von Dutzenden Flaschen und Dosen minutenlang verschiedenste Kassenbons aus zig Läden kontrollieren müsse. Sollten einzelne Flaschen nicht zugeordnet werden können, müssten einzelne Flaschen zurückgewiesen werden. Auch könne man ja den Kunden die bereits im Automaten geschredderten Flaschen und Dosen nicht wieder mitgeben, damit dieser sie später zurückgeben kann – dieses Mal mit Kaufbeleg.
Attacke auf Flaschensammler
Schlimmer trifft es die Flaschensammler, die mit im Abfall gefundenen Flaschen nichts mehr anfangen können. „Das ist eine Attacke auf den Sozialstaat“, sagt die Linken-Politikerin Susanne G. Arbage. Anstatt den gesetzlichen Mindestlohn auch auf Flaschensammler anzuwenden, wird die Verdienstmöglichkeit ganz gestrichen, schimpft die Sozialpolitikerin. Damit werde das Müllproblem verschärft.
Wir stellen den Finanzminister zur Rede. Mit einem Restaurantbon in der Hand begrüßt er uns zunächst mit „Bon appétit“. Danach stellt der smarte Politiker klar, er wolle an dem Vorhaben festhalten und notfalls die Rückgabe auf die Läden beschränken, in denen die Getränke gekauft wurden. „Das reduziert die Bürokratie, die ich geschaffen habe“, klopft sich der Politiker selbst auf seine Scholzer. ((Bemerkung Korrektor: Ein Wortspiel oder soll ich es ändern?))
Ab Sommer: Bonpflicht auch für stumme Zeitungsverkäufer
Die Bonpflicht soll zudem weiterentwickelt werden. Noch bis zum Sommer will Scholz erreichen, dass auch stumme Zeitungsverkäufer Bons ausspucken. Ausnahmen von der Bonpflicht will Scholz im Wesentlichen nur für Politiker-Boni. Weil da ja das Wort „Bon“ schon enthalten sei, sei dem Gesetz genüge getan, meint Scholz.
Kommunen wehren sich schon seit Längerem immer stärker gegen falsch getrennten Müll. Jan (29), der im westfälischen Breckerborn wohnt, staunte dennoch nicht schlecht, als er einen Bußgeldbescheid seiner Stadtverwaltung bekam.
Es heißt dort, er habe verstaubte Zeitschriften im Altpapiercontainer entsorgt. Er muss nun saftige 500 Euro Bußgeld wegen Verstoß gegen das Gebot der Mülltrennung bezahlen. Er hätte den Staub trennen und diesen im Restmüll entsorgen müssen. Auf die Schliche gekommen ist man ihm durch Adressaufkleber seiner abonnierten Erotikmagazine (die mit den guten Interviews).
Jan versteht die Welt nicht mehr: „Dabei habe ich doch extra die Heftklammern aus allen Heften entfernt und das dadurch gewonnene Metall ordnungsgemäß auf dem Wertstoffhof zu den vorgegebenen Zeiten (Metall: ungerade Wochen, Donnerstag, 8:30 bis 10:30) abgegeben.“ Bei dem Vorgang hat sich Jan mehrfach an den scharfen Nadeln geschnitten. Das Verbandszeug hat er dabei offenbar korrekt im Restmüll entsorgt, denn hier gab es keine Klagen seitens seiner Stadt.
Jan hat sich die Broschüre, die seine Stadt ihm vor Jahren gesendet hat, noch mal genauer angeschaut. Zumindest Staubsaugerbeutel seien da als Restmüll-pflichtig aufgelistet. Dabei kann man natürlich streiten, ob auch deren Inhalt unter diese Kategorie fällt.
Da keinblatt.de nicht nur ein seriöses Nachrichtenmagazin, sondern auch immer die Tradition eines Verbrauchermagazins gepflegt hat, hier noch eine Übersicht zur Altpapierentsorgung, damit Ihnen nicht dasselbe passiert wie Jan:
Das darf in den Altpapiercontainer (Quelle: T-Online):
Briefe
Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster
Eierkartons
Hefte und Bücher ohne Kunststoffeinband
Hochglanzpapier
Kartons
Kataloge und Werbeprospekte
Magazine und Zeitschriften
Papiertüten und Papiertragetaschen
Packpapier
Reißwolfschnipsel
Schreib-, Computer- und Briefpapier
Verpackungen aus Pappe sowie Pappschachteln
Wellpappe
Zeitungen
Das darf NICHTin den Altpapiercontainer:
Aufkleber und Etiketten
beschichtete Papiere, Butterbrotpapiere
Durchschlag- und Kohlepapier
Fotos
Getränkekartons
Hygienepapier wie Taschentücher oder Küchenkrepp
nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
Blisterverpackungen, Plastikdöschen, Pappschachteln, Beipackzettel – Apotheken waren bisher nicht nachhaltig, sondern reine Verpackungsmüllerzeuger. Das soll jetzt ganz anders werden. In Gelsenkirchen hat die erste Unverpackt-Apotheke eröffnet, die nach dem Konzept des Unverpacktladens arbeitet. Der Kunde füllt sich dabei Standardmedikamente in mitgebrachte, wiederverwendbare Behälter, die er selbst beschriftet (Ablaufdatum nicht vergessen!). Tabletten, Pillen und Kapseln sowie Säfte (etwa Hustensaft) kommen direkt aus der Zapfstation (Foto) – ähnlich wie z.B. Nüsse oder Sirup im Unverpacktladen. Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht. Bei rezeptfreien Medikamenten ist das kein Problem. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten stellt dagegen der Apotheker sicher, dass nicht mehr eingefüllt wird, als der Arzt verschrieben hat. Bei selten verlangten Medikamenten greift der Apotheker ebenso ein. Auch z.B. für Nasensprays gibt es wiederbefüllbare Fläschchen, die in der Apotheke erworben werden können. Natürlich sind sie mit Pfand belegt. Medikamente, die in der Apotheke zusammengemischt werden, können Kunden nach kurzer Einweisung im Apothekenlabor (Nebenraum) in Zukunft selbst mixen.
Laut Apotheke kann der Verpackungsmüll um 90 % reduziert werden. Auch eine Vollzeitstelle konnte durch die weitgehende Selbstbedienung eingespart werden. Der Kunde wird durch geringere Verkaufspreise belohnt und unternimmt auch gleichzeitig etwas für die Umwelt.
Auch der Beipackzettel ist kein Problem
Auch auf den Beipackzettel muss der Kunde keinesfalls verzichten. Alle Hersteller halten bereits seit Jahren ihre Beipackzettel im Internet zum Abruf vor.
Doch so ganz problemlos wie beschrieben war der Start des Ladens nicht. Am Anfang wurden Tabletten in offenen Behältern verkauft – und mit einem Schäufelchen in die mitgebrachten Behälter eingefüllt. Nachdem einige – vor allem ältere – Kunden zu viel entnommene Tabletten, die bekanntlich oft gleich aussehen, in den falschen Behälter zurückgefüllt hatten, wurde auf das oben beschriebene Zapfsystem umgestellt. Nun läuft aber alles reibungsfrei.
In Frankreich dürfen Supermärkte seit Juli 2016 keine unverkauften Lebensmittel mehr wegwerfen. In Deutschland wird dies nicht kommen, da die Supermarktlobby zu stark ist. 61 Prozent der Lebensmittel werden ohnehin von Privathaushalten weggeschmissen. Aus diesem Grund ist es sinnvoller, hier anzusetzen.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CSU) arbeitet daher an einem Gesetz, das es Privathaushalten in Zukunft verbieten soll, Lebensmittel, die noch gut sind, wegzuwerfen. Im Bundeskabinett hat man sich bereits auf die Rahmendaten verständigt. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
In Zukunft soll es verboten werden, nicht angebrochene wie auch angebrochene Lebensmittel in die Mülltonne zu geben. Ausgenommen sind nur Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum um mindestens sechs Monate überschritten ist.
Alles muss vollständig verzehrt werden, auch zubereitetes Essen
Auch muss zukünftig das verzehrt werden, das auf den Tisch kommt. Teller müssen vollständig leer gegessen werden. Was im Topf, in der Pfanne, im Backofen etc. zubereitet wurde, muss komplett – sofort oder später – verzehrt werden.
Das gilt auch für Essen, das nicht schmeckt, aber genießbar ist. Ausnahmen gibt es nur für verdorbene Lebensmittel. Darunter fällt auch Essen, das nach einem Aufwärmen gesundheitsgefährdend wäre, z.B. Pilze.
Nicht angebrochene Lebensmittel können gegen eine Gebühr bei den Tafeln und ähnlichen Einrichtungen abgegeben werden. Eine Verfütterung von Essensresten an die eigenen Haustiere ist in einem eng gesteckten Rahmen ebenso erlaubt.
Ziel des Gesetzes: Weniger Verschwendung, Verbesserung der Kochkunst, Stärkung der Tafeln
Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass weniger Lebensmittel verschwendet werden, aber auch, dass besser gekocht wird. Denn auch nicht Gelungenes muss ja in Zukunft komplett verspeist werden. Ebenso werden die Bedürftigen, die Tafeln in Anspruch nehmen, gestärkt.
Um das Gesetz zu kontrollieren, sollen 5.000 zusätzliche Stellen für Mülldetektive geschaffen werden. Diese sollen sich durch die zu erwartenden Bußgelder weitgehend selbst finanzieren, stellen also keine Belastung für den Steuerzahler dar.
In der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs wurde ein ausländisch aussehender Mann dabei beobachtet, wie er einen am Boden liegenden Becher aufgehoben und in den Abfalleimer geworfen hat. Ein vor Ort anwesender Reporter der französischen Zeitung Le Soleil hat diesen Vorgang beobachtet und den Mann angesprochen. Es stellte sich heraus, dass der Mann syrischer Flüchtling ist. Der Mann mit dem Namen Tahir A. sagte, dass es für ihn selbstverständlich sei, für Sauberkeit zu sorgen, auch wenn er selbst für den Müll ja gar nicht verantwortlich gewesen sei. Er habe das sicherlich nicht gemacht, um den Ruf der Flüchtlinge zu verbessern, auch wenn besorgte Bürger eine Aversion gegen Flüchtlinge hätten. Der absolut bescheidene Mann will auch nicht mit Foto gezeigt werden. Erst kurz zuvor war bekannt geworden, dass ein afghanischer Flüchtling einer hochbetagten Frau ganz in der Nähe über eine viel befahrene Straße geholfen hatte.
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