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Familie gibt Labrador-Hündin ab, weil Rauchen nicht mit Tierwohl vereinbar ist. Kinder der Familie sind sehr traurig

Labrador-Hündin und zwei traurige Kinder
Die Kinder sind unendlich traurig. Foto: privat

Familie Keller hat eine weitreichende und schwerwiegende Entscheidung getroffen. Da sowohl Vater Keller als auch Mutter Keller starke Raucher sind, werden sie ihre geliebte Labrador-Hündin Laika abgeben, da der giftige Tabakrauch nicht mit dem Tierwohl zu vereinbaren sei. Die beiden Kinder der Familie Ben (5) und Patricia (4) sind sehr, sehr traurig.

Die im Rauch enthaltenen Stoffe, etwa Kohlenmonoxid, Teer, Stickstoffoxide und Benzol, sind auch für Hunde schädlich. Sie reizen Atemwege und Augen. Die Folge sind Atembeschwerden und tränenden Hundeaugen. Für Hunde besteht bei hoher Passivrauchbelastung neben einer Schwächung des Immunsystems sogar ein erhöhtes Krebsrisiko.

Vater Keller ist Tierfreund und kann es nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren, dass seine liebe Hündin dem Risiko ausgesetzt ist. Schließlich würde gerne und viel geraucht, gerade im Wohnzimmer, im Kinderzimmer beim Spielen mit den Kindern und im Familienauto. Auch würde die Hündin auf das vor einigen Monaten für Mutter Keller angeschaffte Sauerstoffgerät nervös reagieren.

Eine neue rauchfreie Familie ist bereits gefunden. Die Übergabe der Hündin soll nächste Woche stattfinden.

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Lungenkrebs von Bedienung in Raucherkneipe als Beruchskrankheit anerkannt

Zigarettenrauch
Zigarettenrauch ist auch für Menschen gefährlich, die nicht aktiv rauchen. Oft sogar tödlich. Lizenz: Public Domain

Noch immer darf in Deutschland in 13 von 16 Bundesländern in der Gastronomie gequalmt werden. Emilie G. aus Berlin arbeitete über 30 Jahre als Bedienung in einer Raucherkneipe. Nun ist sie an Lungenkrebs erkrankt. Immerhin hat sie es jetzt geschafft, vor Gericht ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Ein Novum in Deutschland, das durch die Tabaklobby dominiert wird. Das Berliner Sozialgericht bezeichnete die Frau als mittelstarke Raucherin, obwohl sie nie in ihrem Leben eine Zigarette zwischen den Lippen hatte. Die Gutachter schlossen Belastungen durch Asbest oder Radon als Ursache für ihre Erkrankung aus. Denn in ihrem Wohnumfeld konnten keine solchen Stoffe in kritischer Dosis nachgewiesen werden. Somit komme nur das unfreiwillige Einatmen des toxischen, krebserregenden Rauchs infrage, so das Gericht. Die Frau wird allerdings nicht besonders viel von ihrem Erfolg haben, ihre Ärzte geben ihr nur noch wenige Monate zu leben.

Das Gericht ließ erkennen, dass sich in Zukunft auch andere Geschädigte Hoffnung machen können, dass Erkrankungen durch Passivrauchen als Beruchskrankheit anerkannt werden. Gerade Mitarbeiter in Berufen mit besonders hohem Raucheranteil, etwa Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen, könnten davon profitieren.