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Erdoğan: Türkisches Recht bei Berichterstattung über innertürkische Angelegenheiten gilt im Ausland!

Recep Tayyip Erdoğan
Recep Tayyip Erdoğan: „Recht“ kommt von „gerecht“. Foto: Randam / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat eindringlich darauf hingewiesen, dass türkisches Recht anzuwenden sei, wenn im Ausland über innertürkische Angelegenheit berichtet werde. Die Souveränität von Staaten sei zu achten, Einmischungen verbiete man sich nicht nur, sondern sie seien auch illegal. Der türkische Präsident verweist dabei auf Artikel 2, Ziffer 7, der UN-Charta, nach dem Eingriffe in die inneren Angelegenheiten eines Staates unzulässig seien.

Der Appell richtet sich vor allem an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), da es speziell in Deutschland gleich zahlreiche Berichterstattungen über innertürkische Angelegenheiten gegeben habe, die nicht mit den Gesetzen und Gepflogenheiten der Türkei vereinbar seien. Zu nennen seien eine extra3-Satire, das Jan-Böhmermann-Schmähgedicht sowie ein Spottlied des Kabarettisten Didi Hallervorden („Erdoğan, zeig mich an“).

Aber auch gegen das Konzertprojekt Aghet der Dresdner Sinfoniker zum Genozid an den Armeniern vor 100 Jahren hatte die Türkei interveniert – bei der EU.

Klagen beeinträchtigen bereits Erdoğans Regierungsarbeit

Erdoğan beklagt außerdem, dass er derzeit so viele Beleidigungs- und sonstige Klagen anstrengen müsse, dass trotz großem Mitarbeiterstab dafür ein erheblicher Anteil seiner Zeit beansprucht werde. Die Regierungsarbeit leide bereits erheblich darunter, so Erdoğan, schuld sei hier die ausländische Journallaie und hinter Kunst versteckte antitürkische Propaganda.

Letzte Warnung!

Sollte es noch einmal einen Verstoß geben, werde man mit angemessenen Maßnahmen reagieren, so Erdoğan, „Ich glaube kaum, dass die EU daran interessiert ist, dass ich das Flüchtlingsabkommen aussetze oder alle ausländischen Journalisten zu meinen Dauergästen mache“, führt der türkische Präsident aus. Das sei nun die letzte Warnung, so Erdoğan. Wer sich etwa weiter nicht an das Gesetz zur „Verpflichtung zur Leugnung des Völkermords an den Armeniern“ halte, der habe schneller ein Prob

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Angriff auf Presserecht: EU will bessere Kennzeichnung von Satire

Neuer Hammer aus Brüssel! Eine Presserechtkommission hat einen Entwurf erarbeitet, der eine bessere Kennzeichnung von Satire vorsieht. Der Grund dafür ist, dass es in letzter Zeit immer wieder dazu kam, dass Meldungen für bare Münze genommen wurden, obwohl sie ganz klar Satire waren. Des Öfteren wurden gar regelrechte Shitstorms losgetreten. Erboste Leute beschwerten sich per Mail und telefonisch über angebliche neue Pläne der EU oder über entsprechende Vorhaben der jeweiligen Landesregierungen.

EU-Parlament
Satire muss keine Grenzen haben, aber sie muss gekennzeichnet werden, so wie auch Lebensmittel mit einem Vermerk versehen werden müssen, damit man weiß, was drin ist. Foto: thebalancebeam / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der für das Presserecht zuständige EU-Kommissar Ethan Gabin wird mit den Worten zitiert, es werde nicht mehr lange dauern, dann gäbe es die ersten Unruhen bei Demonstrationen, vielleicht sogar den ersten Toten. Und das nur, weil eine klare Kennzeichnung in einem satirischen Artikel gefehlt habe.

Diese schrecklichen Missverständnisse hätten ihre Ursache darin, dass viele Leute im hektischen Internetzeitalter nur die Überschriften oder im besten Fall noch einzelne Abschnitte lesen würden, so Gabin. Damit hätten sie auch bei einem hoch ausgeprägten Intellekt keine realistische Chance, Satire als solche zu deuten. Ferner sei ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht in der Lage, Ironie zu erkennen. Das sei für viele einfach so etwas wie eine Fremdsprache. Diese Leute würden alles wörtlich nehmen.

Daher sieht eine neue EU-Richtlinie vor, dass Satire in Zukunft klar in der Überschrift mit dem Wort „Satire“ gekennzeichnet werden muss. Außerdem ist nach jedem dritten Satz ein klarer Hinweis, etwa in der Form „Das ist Satire!“, einzufügen. Damit soll mit höchstmöglicher Sicherheit die Gefahr drastisch verringert werden, dass jemand Satire auf den Leim geht, selbst wenn er nur kleinste Textpassagen erfasst.

Die jeweiligen Regierungen müssen nun ihr Presserecht ändern. Der Widerstand gegen die neue Regelung dürfte vonseiten der Politik gering ausfallen, da diese von einer Verschärfung profitiert. Das Presserecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Eine besonders harte Regelung wird dabei aus Bayern erwartet, wo die CSU schon mal plante, religiöse Satire zu verbieten („CSU-Chef Stoiber fordert indes härtere Strafen für unliebsame Satire“; Quelle: Der Spiegel , „CSU legt einen Gesetzesentwurf vor, der jegliche Verspottung oder Herabwürdigung von Religionen verbieten soll“; Quelle: laut.de).

Die Verfassungsmäßigkeit ist offenbar nicht von der neuen Presserecht-Richtlinie tangiert, da es niemand verboten wird, seine Meinungen auszudrücken. Es geht schließlich nur um eine Kennzeichnung der Texte, die aber nach Ansicht der keinblatt.de-Redaktion eher an eine Verstümmelung der Texte grenzt.

Auf keinblatt.de wird sich wenig ändern, da hier nur in seltenen Fällen Satire veröffentlicht wird. Dennoch zeigen wir uns solidarisch und protestieren auf das Entschiedenste gegen das Vorhaben!