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Radwege als Park- und Ladezonen für Pkw im Weihnachtseinkauf freigegeben

Radweg zugeparkt
Zugeparkter Radweg. Foto: Keichwa / Lizenz: CC BY-SA 1.0

In wenigen Tagen beginnt die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts. Das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin, dass wie auch schon im Vorjahr alle deutschen Radwege und Radspuren in der Weihnachtseinkaufszeit sowie in der anschließenden Umtausch- und Rückgabephase uneingeschränkt als Park- und Ladezonen für Pkw freigegeben werden. Konkret können die Radwege und Radspuren an allen Werktagen vom 01.12.2017 bis 15.01.2018 genutzt werden. Wo kein Radweg vorhanden ist, können selbstverständlich auch die Fußwege zum Parken und Laden genutzt werden. An Orten, an denen die Fußwege zu schmal sind, darf auch in zweiter Reihe geparkt und geladen werden.

Auf Straßenbahnschienen dürfen Züge allerdings höchstens 20 Minuten blockiert werden. Achtung! Die Behörden sind gerade bei der 20-Minuten-Regelung sehr streng. Neben Bußgeldern werden immer öfter auch Zwangsmitfahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln als Strafe verhängt – zur Rush Hour im Weihnachtseinkaufsverkehr versteht sich.

Begründet wird die alljährliche Freigabe der Rad- und Fußwege mit dem hohen Verkehrsaufkommen und der Ausnahmesituation im Einzelhandel. Der heimische Handel müsse gestärkt werden, um der Konkurrenz aus Amazonien und Neuland trotzen zu können, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Ebenso seien Radwege sowie spiegelglatte Gehwege im Winter ohnehin nicht besonders stark frequentiert. Hier müsse der Bund Flexibilität zeigen, so der Sprecher.