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Dank freier Intensivkapazitäten: Bundesregierung lockert Rauchverbote

Intensivstation
Intensivstation. Keine Sorge, dort wird weiterhin Rauchverbot herrschen. Aber es wird Lockerungen in anderen Bereichen geben. Lizenz: Public Domain

Die Omikron-Welle sorgt fast täglich neue Höchstmarken, dennoch ist die befürchtete Überlastung der Intensivstationen – bis hin zur Anwendung der Triage – ausgeblieben. Die Belegungsrate der Betten in den Intensivstationen stagniert vielmehr oder sinkt sogar.

Die Bundesregierung will nun konsequenterweise die momentane Intensiv-Auslastungsrate auch auch andere Bereiche ausweiten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte unserem Blatt:

Wenn wir Einschränkungen in der Pandemie anhand der Intensivkapazitäten lockern oder verschärfen, dann muss das für mich als leidenschaftlicher Raucher auch für Tabak gelten. Da wir freie Intensivkapazitäten haben, können wir Rauchverbote abschaffen und auch z.B. die Tabakwerbespots wieder im Nachmittagsprogramm unserer gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten ausstrahlen.

Den Hinweis, dass Rauchverbote und Tabakwerbeverbote ja nicht wegen zu geringer Intensivkapazitäten eingeführt wurden, wischte Scholz beiseite: „Das Coronavirus ist ja auch nicht wegen freier Intensivkapazitäten aus China gekommen, also ist alles logisch und konsequent.“

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die für die Rauchverbote verantwortlich sind, sollen Leitlinien erhalten, was beim Thema Tabak konkret alles gelockert werden könnte. Betont wird aber, dass in Bussen und Trambahnen das Rauchen nur in Anhängern wieder erlaubt werden soll.

Bald mehr Autobahnabschnitte ohne Tempolimit!

Bundesfinanzminister und Hobbyschnellfahrer Christian Lindner (FDP) denkt noch konsequent weiter und hat für Autofahrer ein Geschenk. Konkret kündigt Lindner an:

Dank der ausreichend freien Intensivkapazitäten wird die Bundesregierung in Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium diverse Autobahnabschnitte, die derzeit mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen sind, vom Knebel-Tempolimit befreien. Es gilt dann dort „Freie Fahrt für freie Intensivkapazitäten!“

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Wegen Stickoxiden und Feinstaub – Bundesregierung führt Rauchverbote entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten ein

Raucherin
Raucher dürfen sich freuen, sie tragen nun zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Orten bei, da sie dort nicht mehr rauchen dürfen. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Zur Luftverbesserung an stark belasteten Straßen hat die Bundesregierung heute ein zusätzliches Paket geschnürt.

Da der Rauch von Zigarettenrauch nachweislich nicht unerhebliche Mengen an Stickoxiden und Feinstaub freisetzt, gilt ab 01. Januar 2019 auf allen Straßen mit Dieselfahrverbot auch ein striktes Rauchverbot. Das betrifft Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse, auch neuartige Tabakerhitzer. Nur E-Zigaretten sind vom Verbot ausgenommen.

Rauchverbot gilt im Abstand von 200 Metern entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten

Das Verbot gilt dabei nicht nur auf der Fahrbahn (und damit auch im Auto), sondern auch auf begleitenden Fußwegen und anderen Bereichen im Abstand von bis zu 200 Metern im rechten Winkel von der äußeren Fahrbahngrenze gemessen. Prinzipiell besteht auch in Wohnungen, die in diesem Bereich liegen, Rauchverbot, aber Raucher müssen offenbar vorerst nicht mit Kontrollen und Bußgeldern rechnen. Auf Balkonen und Terrassen sollten sich Raucher aber natürlich nicht mehr blicken lassen, zumindest nicht rauchend.

Die Maßnahmen werden wegen der nicht zu unterschätzenden Gesundheitsgefahr sicherlich nicht übertrieben. Prof. Dieter Köhler, Lungenspezialist, zeitweise Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und bis 2013 ärztlicher Direktor des Fachkrankenhauses Kloster Grafschaft, sagte: „Zigarettenrauch hat millionenfach mehr Feinstaub als die Luft an Hauptverkehrsstraßen.“ (Quelle: Westfalenpost)

Baden-Württembergs Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte dazu: „Eine Zigarette setzt mehr Feinstaub frei als ein Dieselbetrieb ohne Katalysator bei einer Stunde Laufzeit.“ (Quelle: Ärzteblatt)

Die Bundesregierung hofft, dass in Zukunft endlich die Grenzwerte für Stickoxiden und Feinstaub eingehalten werden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte: „Die Gesundheit ist die höchste Glut … ähhh … das höchste Gut, das wir haben. Die Tabakindustrie möge mir daher diesen Schritt verzeihen. Ich möchte aber klar sagen, im Abstand von mehr als 200 Metern von einer betroffenen Straße bleibt das Rauchen erlaubt – es sei denn, Sie rutschen dann da draußen in den Bereich einer umliegenden Straße mit Diesel-Fahrverbot hinein, versteht sich. Da muss man halt aufpassen!“

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Rauchverbot im Wald ab 1. März gilt ab sofort auch in Parks – überall, wo Bäume stehen

Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Bäumen. Auch das gilt in Zukunft als Wald, was nach der neuen Regelung Rauchverbot von März bis Oktober bedeutet. Foto: Ichneumon / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Rauchen im Wald ist in Deutschland bekanntlich vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Die Brandgefahr ist einfach zu hoch.

Ab diesem Jahr gibt es eine Änderung. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wird das Rauchverbot auf alle öffentlichen Flächen ausgedehnt, auf denen sich Bäume mit mindestens 2,50 Metern Höhe finden. Das sind in erster Linie Parks, aber auch Fußgängerzonen und dergleichen, in denen Bäume mit dieser Mindesthöhe stehen. Die Maßnahme wird damit begründet, dass es auch in Parks bei lang anhaltender Trockenheit immer wieder zu Bränden durch achtlos weggeworfene Kippen komme. Offenbar wollte man eine Ausdehnung auf alle öffentlichen Orte, was aber aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Mit einem Kniff kam man dem Ziel aber nahe. Dazu fasste man die Definition eines Waldes einfach großzügiger.

Damit Zweifelsfälle ausgeschlossen werden, werden die Kommunen in den nächsten Wochen an betroffenen Orten wie Parks, Fußgängerzonen und Plätzen Schilder aufstellen, die auf das Rauchverbot hinweisen. Bis zum 1. Juli haben Raucher noch eine Gnadenfrist. Ihnen droht im Falle des Erwischtwerdens zunächst nur eine Ermahnung. Danach müssen Raucher mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn an trotz ausgewiesenem Rauchverbot auf ihre Kippe nicht verzichten.

Einige Städte und Gemeinden haben bereits angekündigt, in bislang baumlosen Fußgängerzonen entsprechende Gewächse anzupflanzen, um ein Rauchverbot ausweisen zu können. Für den Anfang könnte auch ein provisorisch aufgestellter Kübel mit 2,50-Meter-Baum ausreichen. In der bayerischen Kleinstadt Sulwiesmoos hat Bürgermeister Sepp Krautmoser, ein bekennender Raucher, bereits angekündigt, den einzigen Baum in der Fußgängerzone zu fällen. Er habe die Volkserziehung der Pharmaindustrie und Gesundheitsfanatiker satt. Im Herzen seines schönen Ortes dürfe man auch im Sommer weiter rauchen.

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Um Rentenkasse zu entlasten, will Regierung wieder die ganz starken Zigaretten und Asbestfilter zulassen

Raucherin
Raucher dürfen sich freuen, sie tragen nun zur Reform der Rente bei, ohne wie bisher durch eine höhere Tabaksteuer belastet zu werden. Zudem werden sie durch neue Produkte belohnt. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Deutschlands Bevölkerung vergreist immer mehr. Die Ursachen sind die steigende Lebenserwartung und die geringen Geburtenzahlen. Das macht sich auch bei der Rente bemerkbar: Immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Rentner finanzieren. In den 1970er-Jahren kamen noch drei Arbeitnehmer auf einen Rentner. 2050 könnte ein Verhältnis von 1:1 erreicht sein. Ein Arbeitnehmer müsste dann genau einen Rentner ernähren.

Entsprechend muss das Rentensystem immer wieder umfassend reformiert werden. Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sieht dringenden Handlungsbedarf und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wieder die ganzen starken Zigaretten und auch Zigaretten mit Asbestfiltern erlaubt.

Die ganz starken Zigaretten kommen zurück

Dabei soll die Begrenzung für Industriezigaretten in Deutschland von maximal 1 mg Nikotin und 10 mg Teer gekippt werden. Nahles ist sich aber hierbei im Klaren, dass starke Zigaretten nicht per se schädlicher sind, wie man allgemein annehmen könnte. Raucher, die auf „leichtere“ Zigaretten (früher als Light-Zigaretten bezeichnet) mit niedrigen Teer- und Nikotin-Werten setzen, rauchen mehr und ziehen stärker an der Zigarette, um ihre Dosis zu erhalten. Es gibt sogar Erkenntnisse, dass „leichtere“ Zigaretten den Körper in höherem Maße schädigen als stärkere Zigaretten.

Asbestfilter für Zigaretten werden wieder erlaubt

Aus dieser Problematik heraus will Nahles die Effizienz ihres Vorhabens erhöhen, indem auch die berüchtigten Asbestfilter für Zigaretten wieder zugelassen werden. Zigaretten mit asbesthaltigem Filter-Mundstück gab es bis in die 1950er-Jahre. Früher war noch nicht bekannt, wie gefährlich Asbest ist. Als sich die Erkenntnis durchsetzte, dass die nadelartigen Fasern, die sich in der Lunge festsetzten, zu schwersten Erkrankungen wie Lungenkrebs, Brustfellkrebs und Asbestose führen, wurden Asbest-Zigarettenfilter verboten.

Heute gibt es ein weitestgehendes Asbestverbot für fast alle Anwendungen, Ausnahmen gibt es nur für wenige Industrieanwendungen. Jetzt soll eine Ausnahme für Industriezigaretten hinzukommen. Nahles ist sich bewusst, dass auch Mitarbeiter in der Zigarettenproduktion im höheren Umfang gefährdet sind. Hier sollen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Um Passivraucher zu schützen, will Nahles aber keine ausgeweiteten Rauchverbote, um die Wirkung der Rentenreform nicht abzuschwächen.

Der Gesetzentwurf „Wiederzulassung von Tabakerzeugnissen mit hohem Nikotin- und Kondensatgehalt und Asbestfiltern“ wurde bereits vom Bundeskabinett bewilligt. Das Gesetz soll voraussichtlich 2017 in Kraft treten.

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Tabakrichtlinie TPD4 wird die letzte sein – danach keine Einschränkungen mehr für Raucher

Raucher
Viele Jahre lang mussten sie immer neue  Einschränkungen ertragen. Raucher dürfen sich nun freuen, die geplante Tabakrichtlinie TPD4 wird die letzte sein. Lizenz: Public Domain

Jede neue EU-Tabakrichtlinie (TPD) bedeutet weitere Einschränkungen für die Raucher. Die TPD2 etwa brachte die Warnbilder und das Verbot geschmacksüberlagernder Zusatzstoffe. Die TPD3, zu der es derzeit bereits eine Reihe von Rahmendaten gibt, soll im Herbst dieses Jahres in die Beratung gehen.

Aber irgendwann wird Schluss ein, verspricht die EU. Die TPD4 wird definitiv die letzte Tabakrichtlinie ihrer Art sein. Danach wird es keine weiteren Einschränkungen mehr für Raucher geben. Die Frage ist, ob später Einschränkungen überhaupt noch technisch möglich sind, denn nach den Informationen, die der Redaktion vorliegen, wird die TPD4 eine wie auch immer geartete, weitestgehende Verdrängung von Tabak vorschreiben.

Neuseeländisches Modell?

Wahrscheinlich wird eine Art neuseeländisches Modell installiert, das nur noch Bestandsrauchern für eine Übergangszeit das Rauchen erlauben wird. Heute lebende Kinder und Jugendliche sollen dann keine Tabakprodukte mehr erwerben dürfen, wenn sie volljährig werden. Auch die E-Zigarette soll ausgedampft werden. Zeitpläne befinden noch in einer frühen Phase. Denkbar ist eine Verabschiedung der TPD3 bis 2022, in Kraft treten dürfte sie dann um 2025 herum.

Import, Anbau und Herstellung von Tabak und Tabakprodukten wird ab einem Stichtag dann weitestgehend verboten.

Ausnahmen geplant

Es soll aber eine ganze Reihe an Ausnahmen geben. So soll der Tabakanbau zu Forschungszwecken in Europa erlaubt bleiben. Anbauflächen müssen aber auf wenige Quadratmeter pro EU-Land reduziert werden. Anbau zum Eigenbedarf soll dagegen auf jeden Fall untersagt werden, es wird also hier kein Schlupfloch beiben.

Raucherentwöhnungsprodukte wie Nikotinpflaster sollen dagegen ohne Limit erlaubt bleiben, auch wenn die Raucherentwöhnung sich langfristig von selbst erledigt.

Parfum mit Tabaknote soll ebenso nicht reguliert werden. Erlaubt bleiben auch Zigarettenattrappen für Anwendungen bei Film und Theater.

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Merkel ließ Flüchtlinge auf Druck der Tabakindustrie ins Land – die jetzt satte Zuwächse verzeichnet

Flüchtlinge in Wien auf dem Weg nach Deutschland
Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und dem Iran im Wiener Westbahnhof auf dem Weg nach Deutschland. Foto: Bwag / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Mit ihrer Entscheidung, die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge ins Land zu lassen, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre humane Seite gezeigt und auf der ganzen Welt viel Lob und Anerkennung erhalten. Die Aufnahme der Flüchtlinge wurde von verfolgten Menschen in Krisengebieten als Signal verstanden, nach Deutschland zu kommen. Der Flüchtlingsstrom schwoll nach dem humanitären Akt der Kanzlerin erst richtig an. Kritik aus dem nationalkonservativen Lager wischte Merkel mit den folgenden Worten weg: „Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“

Tabakindustrie hat in Deutschland das Sagen

Doch wie inzwischen bekannt wurde, war es keine souveräne Entscheidung der Kanzlerin und auch kein Akt reiner Menschenfreundlichkeit. Es ist kein Geheimnis, dass in Deutschland die Tabakindustrie die Fäden spinnt und über einen heißen Draht ins Kanzleramt verfügt. Wie ein zuverlässiger Informant unserer Redaktion mitteilte, geschah der Sinneswandel der Bundeskanzlerin auf massiven Druck der Tabakindustrie. Den Zigarettenmultis geht es in Deutschland dank wegsterbender Raucher immer schlechter. Aufklärung und Rauchverbote tun Ihr Übriges. Doch die Tabakindustrie gibt nicht auf. Sie machen jetzt mit den Flüchtlingen ein gewaltiges Zusatzgeschäft.

So rauchen 48 % der syrischen Männer. Da syrische Männer einen gewaltigen Teil der Flüchtlinge darstellen, ist dies eine starke Basis für eine Wiederbelebung des schmutzigen Geschäfts. Tatsächlich hat die Tabakindustrie schon erste große Erfolge zu verzeichnen. Wie Presse.com meldet, rechnen die Tabakkonzerne bereits 2015 mit einem zusätzlichen Absatz von 810 Millionen Zigaretten in Deutschland. Aus einem schrumpfenden Markt wird wieder ein wachsender.

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Political Correctness bizarr: Benjamin Blümchen ausgewildert

Elefanten
Freunde von Benjamin Blümchen in Afrika. Foto: GIRAUD Patrick / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Wer kennt sie nicht, die herrlichen Geschichten rund um den Elefanten Benjamin Blümchen, der im Neustädter Zoo wohnt?

Wie erst heute bekannt wurde, wurde Benjamin Blümchen von der militanten Tierschutzgruppe „Free Ben“ aus seinem Zoogehege befreit und bereits nach Afrika verschifft. Dort wurde er an einem nicht näher benannten Ort ausgewildert. In einem Bekennerbrief wird die nicht artgerechte Unterbringung von Tieren in Zoos heftig kritisiert. Das berichtet Karla Kolumna von der Neustädter Zeitung. Zoodirektor Theodor Tierlieb hat die Polizei eingeschaltet, die ihm jedoch wenig Hoffnung auf eine Rückkehr des sympathischen Elefanten machen kann. Wie es mit dem klammen Zoo weitergeht, ist völlig unklar. Tierlieb beklagt, dass es dem Elefanten bei ihm ausgesprochen gut gegangen sei. Aber die Tierschützer hätten den prominentesten Elefanten für ihre Belange ausgesucht, obwohl es Elefanten gebe, die unter erbärmlichen Umständen im Zirkus auftreten müssten.

In Neustadt ist die Stimmung nun am Boden. Karla Kolumna hat es ohne den Newslieferanten Benjamin Blümchen jetzt sehr schwer, zumal sie schon seit zwei Jahren nicht mehr fest im Verlag angestellt ist und als freie Redakteurin nur 12,50 Euro pro Artikel bekommt. Da dies hinten und vorne nicht reicht, muss sie nebenbei noch putzen gehen. Zoowärter Karl ist ebenfalls sehr traurig. Als Ein-Euro-Jobber, der eigentlich langzeitarbeitslos ist, hat er es so oder so nicht leicht. Otto verkraftet den Verlust vielleicht noch am besten. Er geht neuerdings in die Ganztagsschule und erhält schon seit Längerem Fremdsprachenförderung, sodass er ohnehin nur noch wenig Zeit für seinen Freund hat.

Rauchverbot bei Momo

Wie außerdem bekannt wurde, wurde in Michael Endes Momo ein generelles Rauchverbot verhängt. Die grauen Herren rauchen nun dort keine Zigarren mehr, sondern nuckeln jetzt an zuckerfreien, veganen Lollies mit Holzstiel, die aus heimischen Holzabfällen recycelt werden. Der Vorschlag, E-Zigaretten als Ersatz für die Zigarren zuzulassen, wurde verworfen, da E-Zigaretten inzwischen als Einstiegsdroge gelten.

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Neue EU-Richtlinie: Ab 2018 Tabakführerschein Pflicht für Tabakkauf

Für Raucher kommt es noch dicker. Die EU-Kommission sieht in der nächsten Tabakrichtlinie eine Art Tabakführerschein vor. Die Pläne sind bereits sehr konkret und fester Bestandteil der kommenden EU-Richtlinie TPD3. Bereits 2016 soll die TPD3 vom Europaparlament verabschiedet werden. Spätestens bis 2018 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Vier Abende Aufklärung mit anschließender Prüfung

Gesunde und Raucherlunge
Gesunde (links) und Raucherlunge. Angehende Raucher erfahren, was das Rauchen in ihrem Körper anrichtet. Die EU will mit dieser verpflichtenden Aufklärung den Menschen die Lust auf das Rauchen nehmen und die Raucherquote weiter senken. Foto: United States: NIH, National Institute on Drug Abuse / Lizenz: Public Domain

In Zukunft müssen Personen, die Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Dreh- oder Pfeifentabak erwerben möchten, zunächst an vier Abenden die Schulbank drücken. Dies gilt auch für Menschen, die bereits rauchen. In einem Aufklärungskurs lernen die Interessierten, welche Schäden das Rauchen bei ihnen und ihren Mitmenschen anrichtet. Dabei sollen auch Aufklärungsfilme mit weniger schönen Bildern aus Kliniken, Hospizen und Sektionsräumen gezeigt werden.

Am Ende steht eine theoretische Prüfung. Den Tabakführerschein gibt es dann bei bestandener Prüfung.

Die Tabaklobby setzt auf Aufklärung und bekommt sie nun

Vielen Rauchern dürfte dies viel zu weit gehen. Die Ironie dabei ist, dass es vor allem die Tabaklobby selbst war, die mehr Aufklärung forderte, um von der Notwendigkeit neuer Verbote abzulenken. Genau diese Aufklärung wird nun intensiviert. Möchte die Tabakindustrie dies verhindern, würde sie in erhebliche Argumentationsschwierigkeiten geraten. Damit gilt es als sicher, dass der Tabakführerschein kommt.

Ohne Tabakführerschein kein Tabak

In Zukunft soll niemand mehr Tabak erwerben dürfen, der nicht umfassend über die Gefahren des Tabakkonsums informiert wurde. Denn die Vorlage des Tabakführerscheins ist in Zukunft Voraussetzung zum Tabakkauf.

Menschen, die jünger als 25 Jahre aussehen, müssen in Deutschland weiterhin ihren Personalausweis vorzeigen und nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Neu ist, dass unabhängig vom Alter in Zukunft der Tabakführerschein vorgelegt werden muss. Um die Überprüfung zu gewährleisten, erlaubt die neue Tabakrichtlinie keinen Verkauf mehr über Automaten. In Deutschland etwas dürften damit nach einer gewissen Übergangszeit alle Zigarettenautomaten verschwinden.

Eine Anmeldung für den Tabakführerschein soll frühestens 6 Wochen vor Erreichen der Volljährigkeit möglich sein. Wer als Erwachsener bereits raucht, wird nach Inkrafttreten eines entsprechenden nationalen Gesetzes voraussichtlich 6 Monate Zeit haben, den Tabakführerschein nachzuholen.

Neues Zentralregister wird kommen

Auch Mittel, bei Missbrauch den Tabakführerschein zu entziehen, werden derzeit diskutiert. Wer z.B. wiederholt Rauchverbote missachtet oder aber an Minderjährige Zigaretten abgibt, könnte seinen Tabakführerschein verlieren. Die Vergehen sollen in Deutschland in einem zentralen Register nach Vorbild der Flensburger Verkehrssünderkartei gespeichert werden.

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Österreich: Verband der Bestatter gegen Rauchverbot

Leichenwagen
Viele Raucher wechseln aus „übergeordneten“ Gründen zu diesem Modell. Foto: Norbert Schnitzler / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Österreich gilt als Aschenbecher Europas. Der Raucheranteil liegt bei erschreckenden 35 Prozent. In Restaurants und Kneipen sind Gäste und Personal nur allzu oft schutzlos dem toxischen Qualm ausgesetzt, denn in der Gastronomie gibt es kein allgemeines Rauchverbot. Eine weitere österreichische Besonderheit: Jugendliche dürfen schon mit 16 (!) Jahren Tabakdrogen erwerben.

Das soll sich nun ändern. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Lokalen. Außerdem soll die Altersgrenze für den Tabakdrogenverkauf auf 18 Jahre angehoben werden, wie er in fast allen EU-Mitgliedsstaaten üblich ist.

Widerstand gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie kam zunächst von den Wirten. Die Sorgen sind jedoch unbegründet. In Bayern, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, wo es bereits ein konsequentes Rauchverbot gibt, floriert die Gastronomie trotz oder gerade wegen des Rauchverbots.

Bestatterbranche gegen Rauchverbot

Schützenhilfe für die Beibehaltung des österreichischen Status quo kommt aber nun von einer ganz anderen Seite: den Bestattern. Der Verband der Bestatter befürchtet erhebliche Umsatzrückgänge, da die Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass die Lebenserwartung bei Intensivierung der Tabakkontrolle steige. Rauchverbote würden dazu beitragen, dass weniger geraucht werde. Die Folge seien ein Rückgang von Herzinfarkten, die in etwa jedem zweiten Fall tödlich endeten, sowie eine Abnahme anderer Todesfälle durch Nikotinabusus. Man blicke daher mit großer Sorge in die Zukunft, so ein Verbandssprecher, man lebe ja schließlich vom Tod. Die paternalistische Gesundheitspolitik sei der Totengräber für eine ganze Zunft, schimpft der Sprecher.

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Rauchermieter muss raus – Neuer Trend in NRW: Die Adolfs-Partys kommen

Raucherparty
Veranstaltung nach dem Vorbild der Adolfs-Partys. Es wird gequarzt, was das Zeug hält, und das sogar derzeit noch völlig legal! Foto: Franco Folini, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Er ist der bekannteste Raucher nach Dauerqualmer Helmut Schmidt: Friedhelm Adolfs, Mieter aus Düsseldorf. Heute hat das Landgericht Düsseldorf entschieden: Bis Jahresende muss Adolfs seine Mietwohnung räumen. Es war zum Prozess gekommen, weil Adolfs seine Nachbarn jahrelang mit Zigarettenrauch terrorisiert hatte. Er soll dabei auch in das Treppenhaus entlüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert haben. Auch wenn eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde, haben die Fanboys rund um Raucher Adolfs reagiert.

Nach dem Vorbild der rechtlich äußerst umstrittenen Helmut-Partys, die sich auf den Altkanzler Helmut Schmidt berufen und bei denen in Lokalen Demonstrationen gegen das Rauchverbot organisiert werden, auf denen dann auch geraucht wird, sollen nun Adolfs-Partys der neue Trend in NRW werden. Typische Locations werden Plätze unter Brücken und in Unterführungen sein, dunkle Ecken, etwa in Ladenpassagen, verlassene Orte allgemein und alle Plätze, wo man sich normalerweise nicht freiwillig aufhält.

Die Redaktion wünscht Raucher Adolfs alles Gute!