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Gesellschaftliches Religion

„Gott sieht alles“ – Karlsruhe erklärt Religionen für nicht datenschutzkonform – Kirchen müssen nachbessern

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Paukenschlag beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben über eine Klage der „Gesellschaft für Konfessionslose und Atheisten e.V.“ entschieden. Der Verein argumentiert, die großen monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam basierten darauf, dass ein allmächtiger, gütiger Herrscher über die Menschen wache. Dieser wisse alles, sehe alles. Es sei alles gespeichert, was die Menschen ja gedacht und gemacht haben. Das sei nicht mit dem Datenschutz, speziell der DSGVO konform, so die Begründung.

DSGVO: Gilt auch für Gott und Kirchen, da beide in der EU tätig sind

Die Richter gaben der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass die DSGVO für alle gelte, die in der EU tätig seien – was für die Kirchen und Gott ja eindeutig zutreffe.

Auf die meisten Kirchen und Sekten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Organisationen zu reformieren. In Zukunft hat jeder Gläubige ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Gott über sie gespeichert hat – und was mit diesen passiert ist. Auch darf Gott die Daten nur so lange speichern, wie es durch seinen Auftrag notwendig ist. Generell hat jeder Gläubige auch das Recht, personenbezogene Daten (etwa Strafeinträge wegen Masturbierens) einzusehen und fallweise löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Sollte jemand zu einer anderen Religion konvertieren oder Atheist werden, muss Gott alle personenbezogenen Daten ausnahmslos löschen.

Bei Gebeten sowie Antworten Gottes muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die zugrundeliegenden Verbindungen ausreichend verschlüsselt sind, nicht dass ein Medium mitlauschen kann.

Ferner hat jeder Gläubige das Recht, die für die jeweilige Religion verfasste Datenschutzerklärung von seinem Gott zu empfangen. Dies muss auf simple Weise jederzeit möglich sein.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland üben heftige Kritik an dem Urteil. Denn auf Gott käme nun eine erhebliche Mehrarbeit zu. Entsprechend könne sich Gott weniger um die Menschen und deren Schicksale kümmern, indem er Hungersnöte, Umweltkatastrophen und Verbrechen an der Menschlichkeit verhindere.

Jesus am Kreuz
Lizenz: Public Domain
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Finanzen Konflikte/Terror/Militär Politik

Martin Schulz stellt Löschantrag – alle Aussagen wie „Schulz schließt GroKo aus“ müssen aus Archiven entfernt werden

Martin Schulz
Martin Schulz (SPD). Auch er hat ein Recht auf Privatsphäre. Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY-SA 3.0

SPD-Parteichef Martin Schulz will eine Neuauflage der Großen Koalition. Man habe in den Sondierungsgesprächen mit der Union praktisch alle sozialdemokratischen Kernforderungen durchsetzen können.

Nun aber werde Schulz dauernd von den Medien mit einer Aussage, die er noch am Wahlabend zur Bundestagswahl gemacht und dann wochenlang aufrechterhalten hat, verfolgt. Damals hatte er eine Wiederauflage der GroKo definitiv ausgeschlossen, die SPD werde in die Opposition gehen, so die Festlegung des Parteichefs anno dazumal.

„Recht auf Vergessen“ – Aussage, Schulz schließe eine GroKo aus, muss gelöscht und darf bei Strafe nicht wiederholt werden

Nun hat Martin Schulz bei den großen Suchmaschinen, Verlagen, Agenturen und Medien einen Löschantrag gestellt. Dabei beruft sich Schulz auf das EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“. Schulz fühlt sich in seiner Privatsphäre beeinträchtigt. Entsprechend muss die Aussage, Schulz schließe eine GroKo definitiv aus, sowie alle Aussagen mit sinngemäß gleichem Inhalt in allen Suchmaschinenindizes, Zeitungsartikeln und allen Arten von Archiven gelöscht sowie aus allen Video- und Audiobeiträgen herausgeschnitten werden. Die Aussage darf ferner nicht wiederholt werden. Im Falle eines Verstoßes hat Schulz’ Anwalt eine Strafe von 500.000 Euro festgesetzt.

Schulz möchte ab sofort nur noch in die Zukunft schauen, sagte er unserem Blatt auf Nachfrage. Welche sozialdemokratische Kernforderungen denn die SPD durchgesetzt habe, wollen wir wissen.

SPD-Kernforderungen durchgesetzt

Der SPD-Vorsitzende weist daraufhin, es hätten fast alle SPD-Projekte Beachtung gefunden. Natürlich könne ein Partner nicht alles alleine bestimmen. Beispielsweise käme mit der Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung eine Art Bürgerversicherung Light. Die CSU-Forderung einer Flüchtlingsobergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr habe man verhindert und sich auf einen Kompromiss von maximal 180.000 bis 220.000 Flüchtlingen pro Jahr verständigt. Auch habe man verhindert, dass der Spitzensteuersatz gesenkt werde.