Wenn das Claudius M. früher gewusst hätte, hätte er besser aufgepasst. Durch Ungeschicklichkeit hatte M. einen filigranen Trinkbecher aus Glas in einem Lokal in Rom Stadt heruntergeworfen. Dieser zerbrach in Tausende Teile. Welche drastischen Folgen dies nach sich ziehen würde, konnte M. nicht absehen.
Am heutigen 10. Dezember, 98 v. Chr., verurteilte das zivile Gericht „Rom Stadt Süd“ M. zum Entzug seines Bürgerrechts und zur Relegatio, also der Verbannung aus der Stadt Rom. Ferner wurde sein Vermögen konfisziert.
Die Begründung des Richters war stringent, aber vielleicht doch überraschend. Der Richter verwies darauf, dass solche Trinkgefäße zwar derzeit so eine Art Massen- und Ramschware sei, die man jederzeit bei Ikeus nachkaufen könne, die also ersetzbar seien. Allerdings sei davon auszugehen, dass in wenigen tausend Jahren solche Exemplare sehr rar und enorm wertvoll sein würden. „Jeder Trinkbecher, der heute zerstört wird, wird später einmal in Museen und anderen Sammlungen fehlen“, heißt es im Urteil. Man könne es daher nicht hinnehmen, dass filigrane Gefäße aus Glas einfach so zerstört werden – durch Ungeschick oder gar begünstigt durch Rauschwirkung. Dennoch blieb der Richter noch vergleichsweise milde und verwies darauf, dass fast auf den Tag genau in knapp 100 Jahren das sogenannte Christkind geboren werde. Unter diesem feierlichen Eindruck blieb es bei der oben erwähnten reduzierten Strafe.
M. nahm die Strafe an, ließ sich aber nicht nehmen, das Gericht abfällig als „Scherbengericht“ zu bezeichnen.