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Post versendet künftig SMS als Hinweis, dass E-Mail eingegangen ist, die Brief ankündigt

Deutsche Post
Die Deutsche Post erweiterte ihr Repertoire nicht nur um innovative Medien, sondern bietet eine konfigurierbare Verzahnung von Diensten und Medien an. Der klassische gedruckte bzw. handgeschriebene Brief, die E-Mail, die SMS und sogar das Stromnetz werden über Smart Home „eins“. Foto: Otto Kasper, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY 4.0

Die Deutsche Post bietet einen neuen Service an, mit dem Briefempfänger schon in der Früh darüber informiert werden, welche Post im Laufe des Tages im Briefkasten landet. Dazu erhalten die Kunden eine E-Mail mit entsprechenden Angaben wie Absender und Ankunftszeit. Auch ein Scan des Briefumschlags ist möglich, ebenso können Briefe per Aufpreis durchleuchtet und über diesen Umweg ein Scan des Inhalts angefertigt werden.

Ein Post-Sprecher sagte, dass man damit den Kunden klarmachen wollen, wie antiquiert der Versand per Briefpost sei. Nicht zuletzt wolle man auch auf innovative Post-Dienste wie E-Post, Farb-Fax, 3D-Telex und 5G-Funk-Btx aufmerksam machen.

SMS oder Smart Home als erste Ebene der Vorankündigung

Beim Briefankündigungs-Service hat die Deutsche Post eine interessante Zusatzfunktion im Angebot:

Rechnungen werden nicht berechnet

In der Basiskonfiguration kostet eine Benachrichtigung pro Brief 25 Cent. Wer auch eine SMS-Benachrichtigung möchte oder seine Briefpost durchleuchten und scannen lassen will, muss tiefer in die Tasche greifen – bis zu 50 Cent werden dann pro Ankündigung fällig.

Ein Zuckerl hat die Post aber: Kunden sollen nicht für die Ankündigung von Rechnungen zur Kasse gebeten werden. Ein Sprecher wies darauf hin, dass man die Kunden nur mit unzuverlässigen und unfreundlichen eigenen Zustellern, nicht jedoch mit unangenehmer Fremdpost verärgern wolle. Die Ankündigung von Rechnungen ist also kostenlos. Da inzwischen der Anteil an Rechnungen mit Abstand am größten ist, werden also viele Ankündigungen gratis bleiben – aber dann doch teuer sein.

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Politik Verkehr

Scheuers Maut-SMS verschwunden: „Bin abgerutscht und habe versehentlich 1.400-mal auf ‚Löschen‘ gedrückt“

Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU: „Die Maut ist europarechtskonform!“ Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY 3.0

Derzeit ist ein Untersuchungsausschuss damit beschäftigt, die Auftragsvergabe bei der gescheiterten Pkw-Ausländermaut aufzuklären. Hierbei könnten die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) versendeten SMS eine entscheidende Rolle spielen. Doch alle Handydaten, die älter als Februar 2019 sind, wurden gelöscht. Der Minister beruft sich auf ein Versehen. Dazu muss man wissen, dass man SMS im Allgemeinen nur einzeln löschen kann. Scheuer erklärte: „Ich bin auf der Handy-Tastatur abgerutscht und habe versehentlich 1.400-mal auf ‚Löschen‘ gedrückt. Beweisen Sie mir mal das Gegenteil! Ho-ho-ho!“ Der Minister führt weiter aus: „Die Maut ist europarechtskonform, es gibt ohnehin nichts aufzuklären. Daher ärgere ich mich so über mich selbst, die SMS gelöscht zu haben. Herrgott zefix halleluja zakradi noamoi!“

Handy
„Ohh! Daneben gedrückt!“ Lizenz: Public Domain
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Karlsruhe: Kirchen dürfen nicht mehr läuten – Richter verordnen SMS und Handglocken

Glockenstuhl
Bald ist Ruhe! Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem viel beachteten Urteil hat heute das Karlsruher Verfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus Kirchdorf (Bayern) entschieden. Der Kläger führte an, dass er durch das Läuten der Glocken von 6:00 morgens bis 21:45 abends, das jede Viertelstunde stattfinde, und zu weiteren Anlässen eine nicht unerhebliche Schädigung durch Lärm hinnehmen müsse. Jeder Bürger verfüge heute über eine Uhr und nahezu jeder sei im Besitz eines mobilen Endgerätes, mit dem er sich per SMS über den Beginn des Gottesdienstes und anderer Veranstaltungen informieren könne. Daher sei das Läuten weder notwendig noch zeitgemäß und terrorisiere nur die Anwohner.

Die Karlsruher Richter folgten dieser Argumentation weitgehend. Die Kirchenglocken hätten keine informative Funktion mehr. Gleichzeitig mache Lärm krank, so die Richter. Wer lärmgeplagt sei, erleide etwa häufiger Herzkrankheiten.

Gleichzeitig gestehen die Richter Ausnahmen für historische Kirchen zu. Diese würden zur Kultur des Landes gehören. Diese dürften jetzt zwar auch nicht mehr zu jeder Viertelstunde läuten, aber noch zu besonderen Anlässen. Hier wurde der Gesetzgeber aufgefordert, genaue Regeln zu definieren. Die Richter ließen aber klar erkennen, dass zumindest akustische Signale minderer Lautstärke weiterhin erlaubt seien. So könne der Pfarrer etwa draußen vor der Kirche mit einer Handglocke läuten, um auf den gleich stattfindenden Gottesdienst hinzuweisen. So mancher Kartoffelmann dürfte jetzt aufatmen, scheint er nun ebenfalls mit seiner Bimmel juristisch auf festem Boden zu läuten.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Deutsche Bischofskonferenz enttäuscht. Man respektiere aber das Urteil. In den neueren Kirchen, die überhaupt nicht mehr läuten dürfen, wolle man die nicht mehr gebrauchten Glocken ausbauen und durch Attrappen ersetzen. Das Metall der dann eingeschmolzenen Glocken könne im Maschinenbau verwendet werden, so ein Sprecher.