Doch die Mitarbeiterin des Standesamtes lehnte sein Anliegen ab, das er persönlich vorgetragen hatte. Ihr waren mehrere Jesus-Tattoos aufgefallen, die Müllers Arme und weitere Körperteile zieren. „Wer so offensiv Werbung für unseren Herrn Jesus Christus mit sich rumträgt, lässt die Ernsthaftigkeit des Antrags auf Kirchenaustritt vermissen. Daher kann dem Antrag nicht entsprochen werden“, wurde er barsch abgewiesen. Auf die Frage, was er denn unternehmen solle, wurde ihm gesagt. „Bleiben Sie einfach in der Kirche. Oder kommen Sie ohne Jesus-Tattoos wieder.“
Müller kann es nicht fassen. „Ich glaube ja weiterhin an den Erlöser Jesus Christus. Dazu muss ich in keiner Kirche sein. Ich kann auch ohne irgendeine Organisation ein guter Christ sein und in den Himmel kommen.“
Die Tattoos will Müller nicht weglasern lassen. „Das sehe ich gar nicht ein, das ist Blasphemie.“
Dass er nur Geld sparen wolle durch Wegfall der Kirchensteuer, weist Müller mit aller Entschiedenheit zurück. Das sei allenfalls ein netter Nebeneffekt, sagt er bei einem Interview in seiner Wohnung. In diesem Moment wackelt das große Kruzifix in seinem Wohnzimmer bedenklich. Mir als Reporter läuft ein kalter Schauer über den Rücken.
Müller hat nun schriftlich Beschwerde eingelegt und will erst einmal abwarten. Seinen Anwalt hat er vorsichtshalber bereits informiert.
Sie heißen Ocean, Despot, Godpower , Cinderella-Melodie, Pepsi-Carola, Popo, Schokominza … Wie bitte? Wer bitte? Kinder in Deutschland. Bereits im Kindergarten werden so manche Kinder zum Gespött. Mobbing und Ausgrenzung sind da nicht mehr weit. Das Phänomen ist – nach den berühmten Namensauswüchsen – auch als Chantalismus und Kevinismus bekannt.
Zwar können Standesämter Namen ablehnen, haben aber dafür keine Generalvollmachten. Beispielsweise sind Doppel-Vornamen erlaubt, wenn die Einzelvornamen zulässig sind. Was Eltern ihren Kindern antun, lässt sich außerdem nicht mit einer einfachen Prüfung abklären. So ist der Fall bekannt, dass Eltern ihre Tochter Martha genannt haben. Ein ganz normaler Name, den ein Standesamt-Mitarbeiter durchwinkte. Dumm nur, dass die Eltern mit Nachnamen Fahl heißen und dem Mitarbeiter die Gesamtwirkung nicht aufgefallen war.
Bessere-Vornamen-Gesetz kommt!
Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) hat nun die Reißleine gezogen. In Zukunft werden die Standesämter die Namen festlegen. Basis dafür ist das „Bessere-Vornamen-Gesetz“ der Bundesregierung, das bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Es muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was aber als reine Formsache gilt.
Keine freie Namenswahl mehr! Auswahl aus 3 Vorschlägen
Den Eltern werden drei Vorschläge präsentiert, unter denen sie auswählen können. Wer bis zu zehn Vorschläge und auch die Berücksichtigung von ein paar moderneren, aber seriösen Namen haben möchte, kann hier ein XXL-Namenspaket für 300 Euro erwerben. Dieses bietet auch die Möglichkeit, dem Kind bis zu drei Vornamen zu geben. Für Adelige (Karl-Theodor zu Guttenberg etwa hat zehn Vornamen) wird es selbstverständlich Ausnahmen geben.
Die Listen bei den Standesämtern sollen regelmäßig aktualisiert werden. Auch werde man sich mehr Mühe geben, darauf zu achten, dass Vorname und Nachname zusammenpasse, so Seehofer. Da man sich nicht mehr mit abstrusen Vorschlägen herumschlagen müsse – stellen Sie sich vor, Ikea, Siebenstern und Waterloo waren zugelassen –, habe man dann auch mehr Kapazitäten. Zudem habe man durch Einnahmen aus dem XXL-Namenspaket die Mittel, zusätzliche Mitarbeiter in den Standesämtern einzustellen, die sich um Namensentwicklung und Namensharmonie kümmerten, schwärmt Seehofer. Auch soll es regionale Namenslisten geben, aus denen sich die Standesämter bedienen, sodass z.B. in Bayern auch wieder typisch bairische Namen mehr Gewichtung bekämen. „Wir lassen uns von diesen Schaklyn-Eltern nicht mehr weiter foppen“, führt der Innenminister aus.
Viele Eltern werden sich aber nun in ihren Freiheiten eingeschränkt fühlen. Auch gibt es von der Opposition bereits Kritik. Manche meinen, die neue Regelung sei sogar grundgesetzwidrig. Die FDP-Bundestagsabgeordneten (Colin-Jamie Julien Pfeiferle und Pumuckl-Napoleon Krüger) haben bereits Verfassungsklage angekündigt.
Beispiele mit besonders schlimmen, aber bislang zulässigen Namen
Kinder haben es schwerer in der Schule und auch später im Leben, wenn sie Chantal, Mandy, Kevin oder Justin heißen. Schnell wird ihnen von Lehrern, aber auch von Mitschülern Leistungsschwäche und Verhaltensauffälligkeit attestiert, selbst wenn sie nicht auffälliger und auch nicht lernschwächer sind als ihre Mitschüler Charlotte, Sophie, Marie, Hannah, Alexander, Maximilian, Simon, Lukas und Jakob. Dies belegt eine Studie der Universität Oldenburg.
Der Ruf dieser Namen ist inzwischen derart ruiniert, dass die Namen als diskriminierend anzusehen sind. Die Chancen in Schule, Ausbildung und Beruf sind für diese Namensträger eminent schlechter.
Die Antidiskriminierungskommission der Bundesregierung hat daher eine Empfehlung an die Standesämter herausgegeben, bestimmte Namen – darunter Chantal, Mandy, Angelina, Kevin, Justin und Maurice – nicht mehr zuzulassen. Die Standesämter wollen fast geschlossen diese Empfehlung umsetzen.
Auch bei den an Chantalismus oder Kevinismus erkrankten Eltern, die ihren Kindern ungewöhnliche, exotische, zuweilen lächerliche oder gar diskriminierende Namen geben – oft in Gestalt von Doppel- und Dreifachnamen wie „Colin-Jamie Julien“, „Jonas Jayden-Tayler“ oder „Cassandra Lucie Marie“ –, wolle man in Zukunft genauer hinsehen.
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