In der EU stehen die heftig umstrittenen, gefürchteten Upload-Filter kurz vor der Einführung. In Zukunft sollen Betreiber von Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder haften. Im Prinzip wird damit die alte deutsche Krankheit, die Störerhaftung, in verschärfter Form nun EU-weit eingeführt. Den Plattformbetreibern bleibt nur, Upload-Filter einzusetzen, die Material wie Videos, Bilder und Texte, das Rechte Dritter verletzt, bereits beim Hochladen zurückweist. Doch die Filter können nicht zwischen tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Parodien, in denen geschütztes Material in Gestalt einer Kompilation eingearbeitet ist, unterscheiden. Damit werde nach Meinung von Kritikern die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Rechteinhaber jubeln, denn gerade Parodien mögen sie nicht.
Weitere Verschärfungen in Vorbereitung – vor allem für Kameras
Konsequenterweise werden bereits weitere Verschärfungen vorbereitet. In Zukunft soll es mit Digitalkameras gar nicht mehr möglich sein, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Kameras müssen mithilfe des eingebauten Internetzugangs illegale Aufnahmen selbstständig löschen bzw. erst gar nicht zulassen.
In der Praxis könnte das so aussehen, dass sich das Atomium in Belgien (urheberrechtlich geschützt, es fällt nicht unter die Panoramafreiheit), der Eiffelturm bei Nacht (auch urheberrechtlich geschützt) oder die deutsche Hausfassade wegen eines angebrachten Rewe-Logos (auch urheberrechtlich geschützt) nicht mehr fotografieren lassen. Alternative: Die urheberrechtlich geschützten Bildbestandteile könnten auch geschwärzt werden. Bei Fragen wie dieser soll es bald Einigkeit geben.
Auch spezielle Hightech-Brillen, die gar keinen Blick mehr auf urheberrechtlich Geschütztes zulassen, sind bereits in Diskussion. Ferner sollen in Zukunft Hörgeräte automatisch zumachen, wenn irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik trällert. Die Künstler sind es uns wert!