Es ist ein sehr heikles Thema. Menschen haben in Deutschland unter eng gefassten Bedingungen das Recht, eine tödliche Dosis einer Substanz zu erwerben, um ihr Leben durch Selbsttötung (Autothanasie) beenden zu können. Das betrifft schwerstkranke Menschen, bei denen keine Aussicht auf Heilung besteht und die eigenverantwortlich vor der eigentlichen Sterbephase aus dem Leben scheiden wollen. Dies ist Bestandteil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und dient auch dem Schutz der Menschenwürde.
Doch erst kürzlich wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 123 Anträge auf Erwerb von Suizidpräparaten an Schwerstkranke pauschal ohne Überprüfung abgelehnt hat. 22 Antragssteller waren inzwischen verstorben, der Rest erhielt einen negativen Bescheid. Beobachter sehen in Spahns Vorgehensweise einen klaren Rechtsverstoß .
Inzwischen hat Spahn eingelenkt und die Zulassung einer homöopathischen Selbsttötungspille in Aussicht gestellt. Spahn sagte: „Mit der geplanten Pille ist den gesetzlichen Anforderungen genüge getan – nur auf eine endlich sanfte, alternative, biologische, natürliche, CO2-neutrale ähhh, das Letzte nicht … Art. Habe ich noch was vergessen?“
Ein Präparat zur Selbsttötung ist natürlich keine Medizin, da diese ja heilen oder Symptome lindern soll. Aber wenn wir uns in den Bereich der Medizin bewegen, weisen Kritiker der Homöopathie schon lange darauf, dass Homöopathie eine Art Selbstmord sei, da notwendige und wirkungsvolle Therapien verschleppt werden können.
Wirkungsweise des homöopathischen Selbsttötungspräparats
Zurück zu der Selbsttötungspille. Diese soll ersten Berichten streng der Lehre der Homöopathie folgen. Die Basis ist ein gesunder Stoff, der extrem stark potenziert wird. Mit der Methode, Ähnliches mit Ähnlichem zu behandeln (Similarprinzip), wird das Gesunde mit dem Gesunden bekämpft, sodass das Gesunde komplett weicht und der Tod das Ergebnis ist.